Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine

Unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_Kaufbeuren
heißt es
"
Nutzung
Aktuell beherbergt die Anlage das Technische Ausbildungszentrum der Luftwaffe, Abt. Süd und wird vom örtlichen Luftsportverein Kaufbeuren e.V. für Sportfliegerei, Segelfliegerei genutzt. Die Polizei nutzt den Standort als Standort für einen Ihren Hubschrauber. Militärischer Flugbetrieb findet nur noch in Ausnahmefällen statt.
"

Am Zaun, der die Anlage umschliesst, ist folgende Beschilderung angebracht:
"
Militärischer Sicherheitsbereich
Unbefugtes Betreten verboten!
Vorsicht Schußwaffengebrauch!
"

Als Spaziergänger außerhalb der Umzäunung war ich erstaunt, auf dem Gelände des Fliegerhorst Sportler des Ski-Club Kaufbeuren e.V. beim Training beobachten zu können.
Deren Parcours führte sogar unmittelbar an dem Gebäude und Areal vorbei, das laut Beschilderung die Polizeihubschrauberstaffel Bayern beherbergt.
Nach meinem Verständnis ist dies ein Bereich mit einem besonderen Schutzbedürfnis.

Meine Fragen:

1) Wie ist die Nutzung des Geländes des Fliegerhorst Kaufbeuren durch lokale zivile Sportvereine geregelt ?
Wie z.B.
Ski-Club Kaufbeuren e. V.
Eishockey-Club (EHC Kaufbeuren e. V.)
Eissportverein Kaufbeuren (ESVK)

2) Ist es auch für nicht im Verein organisierte Sportler möglich, das Gelände des Fliegerhorst Kaufbeuren zu Übungszwecken zu nutzen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://de…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
13. November 2021 00:14
An
Luftwaffenführungskommando
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_Kaufbeuren heißt es " Nutzung Aktuell beherbergt die Anlage das Technische Ausbildungszentrum der Luftwaffe, Abt. Süd und wird vom örtlichen Luftsportverein Kaufbeuren e.V. für Sportfliegerei, Segelfliegerei genutzt. Die Polizei nutzt den Standort als Standort für einen Ihren Hubschrauber. Militärischer Flugbetrieb findet nur noch in Ausnahmefällen statt. " Am Zaun, der die Anlage umschliesst, ist folgende Beschilderung angebracht: " Militärischer Sicherheitsbereich Unbefugtes Betreten verboten! Vorsicht Schußwaffengebrauch! " Als Spaziergänger außerhalb der Umzäunung war ich erstaunt, auf dem Gelände des Fliegerhorst Sportler des Ski-Club Kaufbeuren e.V. beim Training beobachten zu können. Deren Parcours führte sogar unmittelbar an dem Gebäude und Areal vorbei, das laut Beschilderung die Polizeihubschrauberstaffel Bayern beherbergt. Nach meinem Verständnis ist dies ein Bereich mit einem besonderen Schutzbedürfnis. Meine Fragen: 1) Wie ist die Nutzung des Geländes des Fliegerhorst Kaufbeuren durch lokale zivile Sportvereine geregelt ? Wie z.B. Ski-Club Kaufbeuren e. V. Eishockey-Club (EHC Kaufbeuren e. V.) Eissportverein Kaufbeuren (ESVK) 2) Ist es auch für nicht im Verein organisierte Sportler möglich, das Gelände des Fliegerhorst Kaufbeuren zu Übungszwecken zu nutzen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivi…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
13. Januar 2022 20:27
An
Luftwaffenführungskommando
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine“ vom 13.11.2021 (#232868) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivi…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
2. März 2022 12:01
An
Luftwaffenführungskommando
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine“ vom 13.11.2021 (#232868) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
20. Juni 2022 22:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_Kaufbeuren heißt es " Nutzung Aktuell beherbergt die Anlage das Technische Ausbildungszentrum der Luftwaffe, Abt. Süd und wird vom örtlichen Luftsportverein Kaufbeuren e.V. für Sportfliegerei, Segelfliegerei genutzt. Die Polizei nutzt den Standort als Standort für einen Ihren Hubschrauber. Militärischer Flugbetrieb findet nur noch in Ausnahmefällen statt. " Am Zaun, der die Anlage umschliesst, ist folgende Beschilderung angebracht: " Militärischer Sicherheitsbereich Unbefugtes Betreten verboten! Vorsicht Schußwaffengebrauch! " Als Spaziergänger außerhalb der Umzäunung war ich erstaunt, auf dem Gelände des Fliegerhorst Sportler des Ski-Club Kaufbeuren e.V. beim Training beobachten zu können. Deren Parcours führte sogar unmittelbar an dem Gebäude und Areal vorbei, das laut Beschilderung die Polizeihubschrauberstaffel Bayern beherbergt. Nach meinem Verständnis ist dies ein Bereich mit einem besonderen Schutzbedürfnis. Meine Fragen: 1) Wie ist die Nutzung des Geländes des Fliegerhorst Kaufbeuren durch lokale zivile Sportvereine geregelt ? Wie z.B. Ski-Club Kaufbeuren e. V. Eishockey-Club (EHC Kaufbeuren e. V.) Eissportverein Kaufbeuren (ESVK) 2) Ist es auch für nicht im Verein organisierte Sportler möglich, das Gelände des Fliegerhorst Kaufbeuren zu Übungszwecken zu nutzen ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 232868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V203 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
23. Juni 2022 08:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V203 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen und Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, werde ich Ihre Anfrage dem für die Liegenschaft "Fliegerhorst Kaufbeuren" zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum zuleiten und dieses um Prüfung und Beantwortung Ihrer Fragen bitten. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Aufmerksam machen möchte ich Sie darüber hinaus auf die generelle Möglichkeit, sich mit zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog der Bundeswehr zu wenden. Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" (Internetseite: www.bundeswehr.de) verwenden oder Ihre Anfrage über das Kontaktformular im Internet stellen: https://www.bmvg.de/de/kontakt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
211,8 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 Az 39-22-17/A5/V203) und die A…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Nutzung des Fliegerhorst Kaufbeuren durch zivile Sportvereine [#232868]
Datum
1. Juli 2022 22:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 Az 39-22-17/A5/V203) und die Abgabe nach Kaufbeuren. Ihre Kameraden dort haben mir mittlerweile schriftlich geantwortet Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>