Nutzung des Flugplatzes Landsberg

wir die Flugsportgruppe Landsberg durften seit 1958 den Flugplatz Landsberg in Rahmen eines Nutzungsvertrages nutzen. Aufgrund der Auflösung des LTG61 und der aktuell angestrebten Konversion des Geländes, wurde uns der Vertrag gekündigt. Den Flugbetrieb mussten wir zum 31.12.2018 einstellen, das Gelände bis zum 30.6.2019 räumen. Andere Nutzer dürfen das Gelände unvermindert weiterer nutzen. Dabei handelt es sich um den ADAC, die Firma ESG und einige kleinere Vereine. Bisherige Anfragen an das zuständig BW-Dienstleistungszentrum Landsberg und dessen Leiter Herrn Menner wurden mit sehr pauschalen Antworten abgewiesen. Die bisherigen Antworten waren, dass Lastenfreiheit bei der Übergabe an die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) herrschen muss. Dies gilt aber in gleicher Form für die anderen Nutzer. Ein weiteres Argument war, dass keine Kosten außer die für die Abgabe nötigen entstehen dürfen. Auch dies gilt auch für die anderen Nutzer. Insofern ist hier eine absolute Ungleichbehandlung vorhanden.
1. Warum kann die Flugsportgruppe Landsberg den Flugplatz nicht wie die anderen Nutzer bis zur endgültigen Übergabe nutzen?
2. Wo sind die Unterschiede in der Nutzung des ADACs, der Firma ESG oder den anderen Vereinen?
3. Welche Kosten entstehen die nicht direkt bezahlt werden (Wasser,Strom, Heizung)
4. Es wurde bisher ein Nutzungsentgelt gezahlt, dies reduziert derzeit immerhin das Defizit, dass durch die Erhaltung des ansonsten ungenutzten Standorts entsteht. Auch durch die Nutzung einer Halle wird diese erhalten. Derzeit sind Mitarbeiter der Standortverwaltung damit beschäftigt die Wasserleitung wöchentlich zu spülen, was bei einer Nutzung unsererseits nicht nötig ist. Welche Kosten entstehen für diese Arbeiten?
5. Durch unsere Anwesenheit tragen wir auch zur Beaufsichtigung des Geländes und zum Vandalismusschutz bei. Welche Kosten entstehen durch einen erhöhte Wachschutz des Geländes?
6. Warum wurde seitens des Dienstleistungszentrum nicht versucht die Nutzung weiter zuführen. Ein Beamter ist zur Neutralität verpflichtet.
7. Welche konkreten Hindernisse sieht das Dienstleistungszentrum?

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir die Flugspor…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
21. Januar 2019 13:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir die Flugsportgruppe Landsberg durften seit 1958 den Flugplatz Landsberg in Rahmen eines Nutzungsvertrages nutzen. Aufgrund der Auflösung des LTG61 und der aktuell angestrebten Konversion des Geländes, wurde uns der Vertrag gekündigt. Den Flugbetrieb mussten wir zum 31.12.2018 einstellen, das Gelände bis zum 30.6.2019 räumen. Andere Nutzer dürfen das Gelände unvermindert weiterer nutzen. Dabei handelt es sich um den ADAC, die Firma ESG und einige kleinere Vereine. Bisherige Anfragen an das zuständig BW-Dienstleistungszentrum Landsberg und dessen Leiter Herrn Menner wurden mit sehr pauschalen Antworten abgewiesen. Die bisherigen Antworten waren, dass Lastenfreiheit bei der Übergabe an die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) herrschen muss. Dies gilt aber in gleicher Form für die anderen Nutzer. Ein weiteres Argument war, dass keine Kosten außer die für die Abgabe nötigen entstehen dürfen. Auch dies gilt auch für die anderen Nutzer. Insofern ist hier eine absolute Ungleichbehandlung vorhanden. 1. Warum kann die Flugsportgruppe Landsberg den Flugplatz nicht wie die anderen Nutzer bis zur endgültigen Übergabe nutzen? 2. Wo sind die Unterschiede in der Nutzung des ADACs, der Firma ESG oder den anderen Vereinen? 3. Welche Kosten entstehen die nicht direkt bezahlt werden (Wasser,Strom, Heizung) 4. Es wurde bisher ein Nutzungsentgelt gezahlt, dies reduziert derzeit immerhin das Defizit, dass durch die Erhaltung des ansonsten ungenutzten Standorts entsteht. Auch durch die Nutzung einer Halle wird diese erhalten. Derzeit sind Mitarbeiter der Standortverwaltung damit beschäftigt die Wasserleitung wöchentlich zu spülen, was bei einer Nutzung unsererseits nicht nötig ist. Welche Kosten entstehen für diese Arbeiten? 5. Durch unsere Anwesenheit tragen wir auch zur Beaufsichtigung des Geländes und zum Vandalismusschutz bei. Welche Kosten entstehen durch einen erhöhte Wachschutz des Geländes? 6. Warum wurde seitens des Dienstleistungszentrum nicht versucht die Nutzung weiter zuführen. Ein Beamter ist zur Neutralität verpflichtet. 7. Welche konkreten Hindernisse sieht das Dienstleistungszentrum? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-932 Betr.: Nutzung des Flugplatzes Landsberg Bezug: Ihr Antrag über die Inte…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
22. Januar 2019 17:08
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-932 Betr.: Nutzung des Flugplatzes Landsberg Bezug: Ihr Antrag über die Internetseite "fragdenstaat.de" vom 21.01.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres - auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - gestützten Antrags. Mit Ihren Fragestellungen begehren Sie bewertende Stellungnahmen zu einem von Ihnen dargestellten Sachverhalt. Derartige Fragen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des IFG, das den Zugang zu (bereits vorhandenen) amtlichen Informationen regelt. Ich habe Ihre Fragen daher an die dafür zuständige Stelle im Hause mit der Bitte um Beantwortung (außerhalb des IFG) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 21. Januar 2019, die mir durch das Referat R I 1 zur Beantwortun…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
12. Februar 2019 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 21. Januar 2019, die mir durch das Referat R I 1 zur Beantwortung zugeleitet wurde, danke ich Ihnen. Zur gleichen Thematik haben Sie sich bereits mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 an Frau Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, gewandt. Mit Schreiben vom 29. Januar 2019 wurden Ihnen die Gründe für die Beendigung der Mitbenutzung des Flugplatzes Penzing durch die Flugsportgruppe Penzing e.V. mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> es ist richtig, dass ich ein Schreiben bekommen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
16. Februar 2019 12:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> es ist richtig, dass ich ein Schreiben bekommen habe. In diesem Schreiben wurden nur keine meiner Fragen beantwortet. Es hat den Anschein, dass aus Vereinfachungsründen das Dienstleistungszentrum Landsberg gefragt wurde, warum eine weitere Nutzung nicht möglich ist. Dieses beantwortet reflexartig mit der "Verkehrssicherungspflicht". Dass aber im bisherigen Vertrag jegliche Schäden, die durch den Zustand des Geländes entstehen würden, schon ausgeschlossen wurden, wird dabei ignoriert. Somit entsteht der Eindruck, dass es dem Dienstleistungszentrum einfach nur lästig ist und man nicht bereit ist eine Verantwortung (so klein sie auch ist) zu übernehmen. Auch entsteht, der Eindruck, dass wohl eine zukünftige Nutzung (nicht fliegerisch/ADAC) forciert werden soll. Ich weise jedoch nochmals auf die Neutralitätspflicht eines Beamten hin. Insofern müsste konsequenterweise keiner mehr das Gelände nutzen dürfen oder eben jeder. So wurde nie ein Versuch gestartet, gemeinsam zu prüfen welche Möglichkeiten bestünden eine weitere Nutzung zu ermöglichen. Ich bin mir sicher, dass wenn man sich zusammensetzen würde, man für jedes vermeintliche Problemfeld eine Lösung finden würde. Genau aus diesem Grund, dass das Dienstleistungzentrum nicht gewillt ist eine Lösung zu finden, habe ich mich ja an höhere Stellen gewandt. Wenn die höheren Stellen aber nur den Fragen, der das Problem ist, wird es natürlich ad absurdum geführt. Zusammen gefasst muss ich sagen, dass ich maßlos enttäuscht bin wie mit einem Verein umgegangen wird, der sich über 60 Jahre für Jugendförderung, die Bundeswehr und den Luftsport engagiert hat. Auch betone ich nochmals welche Auswirkungen dies auf das Bild unserer Jugendlichen von der Bundeswehr haben wird. Hier noch der Link zu unserer Petition: http://chng.it/znGXV48kqb ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-932 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. E-Mail habe ich zuständigkeitshalber hausi…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
18. Februar 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-932 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. E-Mail habe ich zuständigkeitshalber hausintern an das Referat IUD I 3 abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bisher nichts mehr gehört. Des Weiteren ist festzustellen, dass ans…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Nutzung des Flugplatzes Landsberg [#46887]
Datum
26. Mai 2019 16:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bisher nichts mehr gehört. Des Weiteren ist festzustellen, dass anscheinend mit unterschiedlichem Maß gehandelt wird. Der ADAC (auch ein Verein), die Firma ESG und ein weiterer Verein darf das Gelände weiterhin ungekündigt nutzen. Wie kann dies begründet werden? Uns wird eine weitere Nutzung unteranderem damit verwehrt, dass zur Übergabe an die BIMA Lastenfreiheit herrschen muss. Das müsste für oben genannte ja auch gelten! Abgesehen davon, dass eine Kommunikation mit dem DLZ seitens des DLZ nahezu blockiert wird. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>