Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.07.2020 hat Ludwigshafen der Stadt Mannheim ein Angebot unterbreitet, bezüglich der Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim.
https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-nationaltheater-mannheim-verlangt-ludwigshafen-fuer-den-pfalzbau-wucher-preise-_arid,525113.html

Bitte senden Sie mir dieses Angebot zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.07.2020 hat Ludwigsh…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
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Betreff
Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim [#193288]
Datum
22. Juli 2020 15:54
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.07.2020 hat Ludwigshafen der Stadt Mannheim ein Angebot unterbreitet, bezüglich der Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-nationaltheater-mannheim-verlangt-ludwigshafen-fuer-den-pfalzbau-wucher-preise-_arid,525113.html Bitte senden Sie mir dieses Angebot zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für …
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim [#193288]
Datum
25. August 2020 09:10
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim“ vom 22.07.2020 (#193288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für …
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim [#193288]
Datum
10. September 2020 11:42
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim“ vom 22.07.2020 (#193288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nach LTranspG soll die Information in der Regel unverzüglich zugänglich gemacht werden. Dies wäre insbesondere in diesem Fall angemessen, da die Information einen Beitrag zu einem öffentlich und in der Presse geführten Diskurs von regionaler Bedeutung darstellt und ohne Aufwand zu erteilen wäre. Sie haben aber selbst nach Monatsfrist und einer ersten Erinnerung nicht reagiert. Sollte ich innerhalb von zwei weiteren Wochen nichts von Ihnen hören, werde ich den Landesbeauftragten um Vermittlung anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim“ [#193288] [#193288]
Datum
16. Oktober 2020 15:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193288/ Die Stadt Ludwigshafen hat die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet und stellt sich auch nach zwei Erinnerungen tot, die Antwort ist mittlerweile 53 Tage übderfällig. Sollte die Stadt auch Ihnen gegenüber die Kommunikation verweigern, welches wäre die für eine Beschwerde zuständige Aufsichtsbehörde? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193288.pdf Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
21. Oktober 2020 13:19
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 21.10.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.127 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> In CC: <<E-Mail-Adresse>> Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in beantragte mit Schreiben vom 22. Juli 2020 bei der Stadt Ludwigshafen ein Angebot der Stadt Mannheim bezüglich der Nutzung des Pfalzbaus als Ersatzspielstätte für das Nationaltheater Mannheim. Die Anfrage finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/193288/. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand hat Herr Antragsteller/in bislang keine Antwort auf seine Anfrage erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich folgendes ausführen: Herr Antragsteller/in hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Stadt Ludwigshafen handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die Behörde hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 20.11.2020 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Kein Nachrichtentext
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
30. November 2020 15:30
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 30.11.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.127 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> In CC: <<E-Mail-Adresse>> Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 21.10.2020 forderte ich Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, zu dem sich mir dargestellten Sachverhalt hinsichtlich des Antrags auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in bis spätestens 20.11.2020 Stellung zu nehmen. Die von mir gesetzte Frist ließen Sie ungenutzt verstreichen. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass Sie nach § 19b LTranspG verpflichtet sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie sind nach § 19b Nr. 1 LTranspG insbesondere verpflichtet, mir Auskunft zu meinen Fragen zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie erneut zur Stellungnahme bis 9. Dezember 2020 auf. Sollten Sie diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen lassen, ziehe ich in Anwendung von § 19a Abs. 1 LTranspG eine Beanstandung und Unterrichtung Ihrer Aufsichtsbehörde in Erwägung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bitte um Stellungnahme und Vermittlung [#193288] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Unter…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Stellungnahme und Vermittlung [#193288]
Datum
2. Dezember 2020 00:48
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Unterstützung, muss mich aber auch entschuldigen: eine Antwort der Stadt Ludwigshafen ist bereits vorletzte Woche eingegangen, ich habe sie erst jetzt bearbeitet und hier veröffentlicht. Da die Stadt Ludwigshafen meinen Antrag ablehnt und ich einen Widerspruch erwäge, möchte ich Sie noch um eine Stellungnahme zu deren Schreiben und ggf auch Vermittlung bitten. Begründet wird die Ablehnung damit, dass mit der Stadt Mannheim stillschweigen vereinbart wurde und deshalb nach $ 15 Abs 1 Nr. 1 und 2 LTranspG das begehrte Angebotsschreiben nicht herausgegeben werden kann. Ich bitte Sie um Stellungnahme, insbesondere, ob die beiden Absätze einschlägig sind und ob die Interessen ausreichend abgewägt wurden. Bezüglich der postulierten Vertraulichkeit möchte ich darauf hinweisen, dass die beiden Städte sich in den Medien durchaus einen öffentlichen Schlagabtausch in der Presse liefern: Der Intendant des Nationaltheaters Mannheim erklärt, das Angebot erfüllt den Tatbestand des Wuchers, der Intendant des Pfalzbaus redete schon von einer feindlichen Übernahme der Mannheimer. Diese beunruhigende Kommunikation begründet ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit nun auch an Fakten und Informationen. Eine Formalie möchte ich noch hinterfragen: Meine Anfrage vom 22. Juli wurde datiert 9. November, eingegangen 14. November beschieden. Laut $ 12 Abs. 4 LTranspG hat die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Antrags innerhalb der in Absatz 3 genannten Fristen zu erfolgen. Inwieweit ist, nachdem diese Frist begründungslos weit überschritten wurde, eine Ablehnung formal noch zulässig? Ich beabsichtige fristwahrend Widerspruch einzulegen und nach Ihrer Stellungnahme zu entscheiden, ob und wie ich die Sache weiter verfolge. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch [#193288] - Vorab per Mail - An den Verwaltungsleiter Pfalzbau Sehr geehrteAntragsteller/in ge…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch [#193288]
Datum
8. Dezember 2020 16:28
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Vorab per Mail - An den Verwaltungsleiter Pfalzbau Sehr geehrteAntragsteller/in gegen Ihren Bescheid lege ich fristwahrend Widerspruch ein. Ich habe den Landesbeauftragen für die Informationsfreiheit um Vermittlung und Stellungnahme angerufen. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, werde ich die Begründung meines Widerspruchs nachreichen. Freundliche Grüße Anfragenr: 193288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193288/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Widerspruchsverfahren wegen Informationszugang ...
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren wegen Informationszugang ...
Datum
29. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsverfahren wegen Informationszugang - ihr Schreiben vom [#193288]
An den Stadtrechtsausschuss Ihr Z…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
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Betreff
AW: Widerspruchsverfahren wegen Informationszugang - ihr Schreiben vom [#193288]
Datum
31. Juli 2023 21:00
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An den Stadtrechtsausschuss Ihr Zeichen: 1-132/20-0927 Ihre Nachricht: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-pfalzbaus-als-ersatzspielstatte-fur-das-nationaltheater-mannheim/816871/anhang/ifg-anfrage-nt-im-pfalzbau-antwort-lu-4-7-23_geschwaerzt.pdf Guten Tag, die angefragte Information der nun schon drei Jahre verschleppten Anfrage sind nicht mehr ganz aktuell. Da Sie aber bei einer Rücknahme auf jeden Fall Einnahmen für die Stadt generieren möchten und ich die Anfrage weiterhin - heute noch eindeutiger als vor drei Jahren - für legitim halte und die Information auch immer noch von - wenn auch historischem - Interesse ist, halte ich den Widerspruch aufrecht. Ich reiche folgende Begründung nach: 1. Sie begründen Ihrem Ablehnungsbescheid vom 09.11.2021 zuerst einmal damit, das zwischen Mannheim und Ludwigshafen Stilschweigen vereinbart worden wäre. Mit so einer Vereinbarung zwischen zwei Behörden könnte man jede Informationsfreiheit untergraben, das Transparenzgesetz liefe komplett ins Leere, wenn die Herausgabe für die Behörden unangenehm wäre. Insoweit kann eine solche Vereinbarung keine Ablehnung begründen. 2. Aus der Vereinbarung von Stillschweigen folgern Sie, dass der Antrag gemäß § 15 Abs 1 LTranspG abzulehnen sei. Allerdings handelt es sich bei dem angefragten Angebot an die Stadt Mannheim nicht um "interne Mitteilungen, Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung und entsprechende Sitzungsprotokolle", sondern um ein nach außen, an eine Behörde außerhalb des Landes gerichtetes Schreiben. Diese ist auch keine transparenzpflichtigen Stelle im Sinne des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 LTranspG. 3. Selbst wenn § 15 Abs 1 LTranspG anzuwenden wäre, wäre abzuwägen gewesen, ob das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Siehe § 15 Abs 1 Sz 1 im weiteren Verlauf (das haben Sie im Zitat in Ihrem Bescheid rausgekürzt), sowie § 18 LTranspG. Das tun sie nicht, der Bescheid hat also auch einen schwerwiegenden Ermessensfehler. Wenn sich zwei Behörden in Öffentlichkeit und Presse regelmäßig beschimpfen (siehe u.a. https://www.rnz.de/region/metropolregion-mannheim/mannheim_artikel,-nationaltheater-mannheim-verlangt-ludwigshafen-fuer-den-pfalzbau-wucher-preise-_arid,525113.html ), ist das öffentliche Interesse an den zugrundeliegenden Fakten und die Sorge, ob nicht die schwierige Kommunikation zwischen den Behörden zu Nachteilen für die kulturinteressierte Bevölkerung führen, groß. 4. Eine Abwägung "ob die Information zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise zugänglich gemacht werden kann" fand auch nicht statt. Nun sind die Verhandlung lange abgeschlossen, sodass heute eine Verweigerung der Veröffentlichung noch weniger zu rechtfertigen ist wie im Jahre 2020. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>