Nutzung des Philip Morris-Werks in Berlin als Corona-Logistikzentrum

Die Vereinbarung zwischen der Firma Philip Morris und dem Land Berlin über die Zurverfügungstellung des Werksgeländes in Berlin als temporäres Logistikzentrum im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Ersatzweise bitte ich um folgende Informationen:
- Was genau wurde von Philip Morris zur Verfügung gestellt?
- Was hat Philip Morris vom Land Berlin dafür erhalten?
- Falls es sich um eine Sachspende handelt, welchen Gegenwert in Geld hat sie?
- Was wurde dort gelagert?
- In welchem Zeitraum wurde/wird das Gelände genutzt?

Hintergrund: In einer auf Twitter veröffentlichten Pressemitteilung (https://twitter.com/PhilipMorrisDE/status/1267731184022413312) meldet Philip Morris, dass die Firma ihr Berliner Werk dem Land Berlin unentgeltlich zur Verfügung stellt.

Falls erforderlich, bin ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Philip Morris-Werks in Berlin als Corona-Logistikzentrum [#217110]
Datum
31. März 2021 17:43
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vereinbarung zwischen der Firma Philip Morris und dem Land Berlin über die Zurverfügungstellung des Werksgeländes in Berlin als temporäres Logistikzentrum im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ersatzweise bitte ich um folgende Informationen: - Was genau wurde von Philip Morris zur Verfügung gestellt? - Was hat Philip Morris vom Land Berlin dafür erhalten? - Falls es sich um eine Sachspende handelt, welchen Gegenwert in Geld hat sie? - Was wurde dort gelagert? - In welchem Zeitraum wurde/wird das Gelände genutzt? Hintergrund: In einer auf Twitter veröffentlichten Pressemitteilung (https://twitter.com/PhilipMorrisDE/status/1267731184022413312) meldet Philip Morris, dass die Firma ihr Berliner Werk dem Land Berlin unentgeltlich zur Verfügung stellt. Falls erforderlich, bin ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217110/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG: Ihre E-Mail vom 3…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG: Ihre E-Mail vom 31.03.2021
Datum
7. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
821,4 KB
Bestätigung des Eingangs, Hinweis auf Gebühren
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 6. April, I D 48 [#217110] Sehr << Anrede >> bitte finden Sie anbei die schriftlich…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 6. April, I D 48 [#217110]
Datum
15. April 2021 15:48
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunft-ifg_berliner-senat_april2021.pdf
138,6 KB
Sehr << Anrede >> bitte finden Sie anbei die schriftliche Antwort auf Ihr Schreiben vom 6. April mit dem Geschäftszeichen I D 48. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - auskunft-ifg_berliner-senat_april2021.pdf Anfragenr: 217110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217110/

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Antrag auf schriftliche Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG vom 13. April 2021; temp…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf schriftliche Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG vom 13. April 2021; temporäre Nutzung von Lagerungsstätten der Philip Morris Manufacturing GmbH in Berlin durch das Land Berlin
Datum
21. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Philip Morris hat dem Land Berlin unentgeltlich ein Lager, drei (Büro-)Räume, sechs Flurförderfahrzeuge und einen sog. Palettenstretcher zur Verfügung gestellt, um persönliche Schutzausrüstung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemi zu lagern. Die Nutzung erfolgte vom 27. April 2020 bis 21. Dezember 2020. Der Wert der unentgeltlichen Überlassung wurde nicht ermittelt.