Nutzung des Twitter Accounts "@mrandmrs_ix"

wird der Twitter Account "@mrandmrs_ix" durch die Polizei Aachen genutzt?

Wenn ja
- auf welcher Grundlage?
- mit welchen internen Anweisungen
- wieso enthält er eine Liste "Auswertung

Wenn nein
- Wieso konnte dieser Account, einen Tweet der Polizei Aachen, bereit 3 Minuten vor Veröffentlichung, veröffentlichen?

Desweiteren:
- Welche Richtlinien hat die Polizei Aachen zur Benutzung privater Social Media Accounts während des Dienstes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 65 Follower:innen
Maximilian Schieder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
Nutzung des Twitter Accounts <<E-Mail-Adresse>> [#151925]
Datum
21. Juni 2019 12:05
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: wird der Twitter Account <<E-Mail-Adresse>> durch die Polizei Aachen genutzt? Wenn ja - auf welcher Grundlage? - mit welchen internen Anweisungen - wieso enthält er eine Liste "Auswertung Wenn nein - Wieso konnte dieser Account, einen Tweet der Polizei Aachen, bereit 3 Minuten vor Veröffentlichung, veröffentlichen? Desweiteren: - Welche Richtlinien hat die Polizei Aachen zur Benutzung privater Social Media Accounts während des Dienstes. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder <<E-Mail-Adresse>>
Maximilian Schieder
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich möchte die Anfrage um folgendes erweitern: Sollte der Twitter Account du…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
AW: Nutzung des Twitter Accounts <<E-Mail-Adresse>> [#151925]
Datum
21. Juni 2019 12:10
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich möchte die Anfrage um folgendes erweitern: Sollte der Twitter Account durch die Polizei Aachen den Account verwalten, wieviele solcher Accounts existieren noch? Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anfragenr: 151925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aachen
Ihre Anfrage vom 21.06.2019 Sehr geehrter Herr Schieder, anbei sende ich Ihnen im Anhang die Antwort zu Ihrer Anf…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.06.2019
Datum
22. Juli 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schieder, anbei sende ich Ihnen im Anhang die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 21.06.2019 zu. Mit freundlichen Grüßen

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