Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch AWACS am Freitag 14.01.22 nach 12:00 MEZ

Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete
heißt es in Kapitel 7
"
7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)
7.1 Allgemeines
TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.
Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.
Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.
7.2 Zeitliche Wirksamkeit
TRA sind während folgender Zeiten wirksam:
MON-THU 0700++ - 2230++
FRI 0700++ - 1600++
außer an gesetzlichen Feiertagen.

Abweichende Zeiten:
ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)
FRI nur bis 1100++

In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:
FRI bis 1600++
"

Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt.
Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.

Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 14.01.22, mehrere Anflüge am Sonderlandeplatz Zweibrücken (EDRZ) nach 12:00 MEZ durch eine NATO AWACS:

Callsign: NATO40
ICAO24: 4D03CC
Flugverlauf siehe:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=4d03cc&lat=49.791&lon=6.622&zoom=8.8&showTrace=2022-01-14

Meine Frage:
Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Militärischen …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch AWACS am Freitag 14.01.22 nach 12:00 MEZ [#240721]
Datum
12. Februar 2022 23:12
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete heißt es in Kapitel 7 " 7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace) 7.1 Allgemeines TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind. Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet. Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1. 7.2 Zeitliche Wirksamkeit TRA sind während folgender Zeiten wirksam: MON-THU 0700++ - 2230++ FRI 0700++ - 1600++ außer an gesetzlichen Feiertagen. Abweichende Zeiten: ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) FRI nur bis 1100++ In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden: FRI bis 1600++ " Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt. Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 14.01.22, mehrere Anflüge am Sonderlandeplatz Zweibrücken (EDRZ) nach 12:00 MEZ durch eine NATO AWACS: Callsign: NATO40 ICAO24: 4D03CC Flugverlauf siehe: https://globe.adsbexchange.com/?icao=4d03cc&lat=49.791&lon=6.622&zoom=8.8&showTrace=2022-01-14 Meine Frage: Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr Sehr geehrte Damen und …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr
Datum
12. Februar 2022 23:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben ist im Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, eingegangen. Ihre Angaben werden in dem zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Umfang gespeichert. Die Bearbeitungszeit kann, in Abhängigkeit zum Beschwerde-Aufkommen, mehrere Wochen dauern. Im Internetportal des Luftfahrtamtes der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Arbeit der Flugbetriebs- und Informationszentrale sowie militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Besuchen Sie dazu die Adresse: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de und folgen dort dem Eintrag "Bürgerservice" - "Mehr" Dort finden Sie neben grundlegenden Informationen auch die Erreichbarkeit unseres kostenfreien Bürgertelefons und die Broschüre "Der militärische Flugbetrieb" zum freien Download.
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: bei dem gemeldeten Flugbetri…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
+0454/22+ BA-2022-009/737_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch AWACS am Freitag 14.01.22 nach 12:00 MEZ [#240721]
Datum
14. März 2022 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: bei dem gemeldeten Flugbetrieb handelte es sich um ein Luftfahrzeug der NATO vom Typ AWACS E3A aus Geilenkirchen, das im Rahmen eines Ausbildungsfluges mehrere Anflüge auf den Flugplatz Zweibrücken durchführte. Ein Einflug in den Übungsluftraum TRA LAUTER konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. Das Luftfahrzeug befand sich von 13:06 Uhr bis 15:14 Uhr Ortszeit unterhalb der TRA LAUTER, welche ab 3.050 m über dem Meeresspiegel beginnt. Die höchste Flughöhe der AWACS E3A betrug ca. 2.774 m über dem Meeresspiegel. Während des angegebenem Zeitraums fand kein militärischer Flugbetrieb oberhalb von 3.050 m über dem Meeresspiegel im Bereich der TRA LAUTER statt. Nach den uns vorliegenden Daten fand der zur Ausbildung der Einsatzkräfte durchgeführte Flug regelkonform und unter Beachtung der geltenden flugbetrieblichen Bestimmungen statt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche in…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
AW: +0454/22+ BA-2022-009/737_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch AWACS am Freitag 14.01.22 nach 12:00 MEZ [#240721]
Datum
14. März 2022 22:56
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche in Ihrem Haus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240721/