Nutzung digitaler Kontaktnachfverfolgungstools durch das gemeinsame Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Osnabrück

Ich bitte im Nachgang zu Ihren Aussagen vom 16. April und vom 04. Juni um folgende Aktualisierung und Auskunft, soweit die Informationen bei Ihnen vorliegen:

- Stellungnahme, ob die Nutzung der Luca-App durch Veranstalter, Gastronomen etc. geeignet ist, die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zu erfüllen und auf eine anderweitige Erfassung von Besuchern/Gästen verzichtet werden kann.
- Welche andere digitale Kontaktverfolgungstools außer Luca sind beim gemeinsamen Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises implementiert oder werden ohne Notwendigkeit einer Implementierung genutzt?
- Fand eine Evaluierung weiterer alternativer Anbieter statt, z.B. durch Marktrecherche, Angebote dieser Anbieter oder im Rahmen der Kontaktnachverfolgung durch Veranstalter?

- Anzahl der erfolgreich getätigten Tracing-Anfragen via Luca
- Anzahl der nicht erfolgreich getätigten Tracing-Abfragen via Luca (z.B. wegen fehlerhafter Schlüssel)
- Anzahl der erhaltenen nicht nutzbaren Kontaktdaten via Luca (z.B. wegen der Eingabe von Fantasie-Daten durch Nutzer)
- Anzahl der durch in der Luca App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen

- Anzahl der erfolgreich getätigten Tracing-Anfragen durch andere digitale Kontaktverfolgungstools
- Anzahl der nicht erfolgreich getätigten Tracing-Abfragen durch andere digitale Kontaktverfolgungstools (z.B. wegen fehlerhafter Schlüssel)
- Anzahl der erhaltenen nicht nutzbaren Kontaktdaten durch andere digitale Kontaktverfolgungstools (z.B. wegen der Eingabe von Fantasie-Daten durch Nutzer)
- Anzahl der durch andere digitale Kontaktverfolgungstools dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen

Bitte teilen Sie mit, ob Ihre Antworten nur für den Bereich der Stadt Osnabrück gelten und/oder nur für den Landkreis. Nur soweit möglich/vorhanden, ist eine Aufteilung der angefragten Zahlen auf Stadt und Landkreis wünschenswert. Herzlichen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Markus Steinkamp
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
Markus Steinkamp
Betreff
Nutzung digitaler Kontaktnachfverfolgungstools durch das gemeinsame Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Osnabrück [#230933]
Datum
11. Oktober 2021 10:24
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte im Nachgang zu Ihren Aussagen vom 16. April und vom 04. Juni um folgende Aktualisierung und Auskunft, soweit die Informationen bei Ihnen vorliegen: - Stellungnahme, ob die Nutzung der Luca-App durch Veranstalter, Gastronomen etc. geeignet ist, die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zu erfüllen und auf eine anderweitige Erfassung von Besuchern/Gästen verzichtet werden kann. - Welche andere digitale Kontaktverfolgungstools außer Luca sind beim gemeinsamen Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises implementiert oder werden ohne Notwendigkeit einer Implementierung genutzt? - Fand eine Evaluierung weiterer alternativer Anbieter statt, z.B. durch Marktrecherche, Angebote dieser Anbieter oder im Rahmen der Kontaktnachverfolgung durch Veranstalter? - Anzahl der erfolgreich getätigten Tracing-Anfragen via Luca - Anzahl der nicht erfolgreich getätigten Tracing-Abfragen via Luca (z.B. wegen fehlerhafter Schlüssel) - Anzahl der erhaltenen nicht nutzbaren Kontaktdaten via Luca (z.B. wegen der Eingabe von Fantasie-Daten durch Nutzer) - Anzahl der durch in der Luca App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen - Anzahl der erfolgreich getätigten Tracing-Anfragen durch andere digitale Kontaktverfolgungstools - Anzahl der nicht erfolgreich getätigten Tracing-Abfragen durch andere digitale Kontaktverfolgungstools (z.B. wegen fehlerhafter Schlüssel) - Anzahl der erhaltenen nicht nutzbaren Kontaktdaten durch andere digitale Kontaktverfolgungstools (z.B. wegen der Eingabe von Fantasie-Daten durch Nutzer) - Anzahl der durch andere digitale Kontaktverfolgungstools dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen Bitte teilen Sie mit, ob Ihre Antworten nur für den Bereich der Stadt Osnabrück gelten und/oder nur für den Landkreis. Nur soweit möglich/vorhanden, ist eine Aufteilung der angefragten Zahlen auf Stadt und Landkreis wünschenswert. Herzlichen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Steinkamp Anfragenr: 230933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230933/ Postanschrift Markus Steinkamp << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Steinkamp

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrter Herr Steinkamp, gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage zur Nutzung digitaler Kontaktnachverfolgung…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Nutzung digitaler Kontaktnachfverfolgungstools durch das gemeinsame Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Osnabrück [#230933]
Datum
21. Oktober 2021 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinkamp, gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage zur Nutzung digitaler Kontaktnachverfolgungstools wie folgt: Nach § 6 der aktuell gültigen Fassung der Nds. Corona-Verordnung, soll die Kontaktdatenerhebung grundsätzlich elektronisch erfolgen. Hierzu kann eine Anwendungssoftware genutzt werden, mittels der Kontaktdaten, Erhebungsdatum und -uhrzeit sowie Aufenthaltsdauer erfasst werden können und die Software für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht. Es liegen uns keine Anhaltspunkte vor, wonach die Luca-App diese Voraussetzungen nicht erfüllen würde, zumal das Land Niedersachsen mit den Betreibern der Luca-App einen Lizenzvertrag geschlossen hat. Die Aufgabe des Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück wird vom Landkreis Osnabrück ausgeführt. Soweit hier bekannt, ist beim Gesundheitsdienst bislang nur eine Schnittstelle zur Luca-App implementiert worden bzw. wird keine weiteres Kontaktnachverfolgungstool genutzt. Anderen Anbietern von Kontaktnachverfolgungstools am Markt ist es unbenommen, kostenlose Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Diese würden grundsätzlich auch implementiert werden. Die Frage nach einer Evaluierung weiterer Anbieter stellt sich für den Gesundheitsdienst nicht, da der Gesundheitsdienst nicht bestimmt, welche Kontaktnachverfolgungstools von Veranstaltern oder Teilnehmern von Veranstaltungen genutzt werden. Nach unserer Kenntnis wurden seitens des Landkreises Osnabrück bisher noch nicht viele Tracing-Anfragen über Luca getätigt und verarbeitet. Im Falle eines Ausbruchs in einer Großdiskothek hat sich die Nutzung der Luca-App allerdings bewährt. Es wurden große Datensätze in brauchbarer Form übermittelt, dadurch wurde die Kontaktnachverfolgung erheblich erleichtert. Die prozesstechnische Einbindung der Luca-App in das Alltagsgeschäft des Gesundheitsdienstes befindet sich weiterhin im Auf- und Ausbau. Die Eingabe von Fantasiedaten ("Donald Duck-Fälle") wurden bisher noch nicht beobachtet. Über andere Kontaktnachverfolgungssysteme als Luca wurden bisher keine Tracing-Anfragen abgewickelt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen