Nutzung einer KZ-Gedenkstätte als Viehweide

- Nutzungsvertrag, -vereinbarung o.ä. bezüglich der Nutzung der nördlichen Hälfte des Langbahn-Areals der ehemaligen SS-Schießanlage Radolfzell als Viehweide zwischen der Stadt Radolfzell und dem oder der Dritten.
- Darstellunng des Genehmigungsverfahren sowie der Rechtsgrundlage aufgrund derer das oben bezeichnete Gebiet mit einem Elektrozaun umzäunt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    4. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Nutzungsvertrag…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung einer KZ-Gedenkstätte als Viehweide [#179103]
Datum
3. Februar 2020 18:12
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Nutzungsvertrag, -vereinbarung o.ä. bezüglich der Nutzung der nördlichen Hälfte des Langbahn-Areals der ehemaligen SS-Schießanlage Radolfzell als Viehweide zwischen der Stadt Radolfzell und dem oder der Dritten. - Darstellunng des Genehmigungsverfahren sowie der Rechtsgrundlage aufgrund derer das oben bezeichnete Gebiet mit einem Elektrozaun umzäunt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Ale<< Adresse entfernt >>ander Antragsteller/in Anfragenr: 179103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179103 Postanschrift Peter Ale<< Adresse entfernt >>ander Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten, jedoch muss erst die Aktenkundige Stelle ausfindig …
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
LIFG Anfrage Nutzung einer KZ-Gedenkstätte als Viehweide
Datum
5. Februar 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten, jedoch muss erst die Aktenkundige Stelle ausfindig gemacht werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt werden Sie wieder von uns hören. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage. Die Auskunft können wir wegen noch geringfügigen…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
WG: LIFG Anfrage Nutzung einer KZ-Gedenkstätte als Viehweide
Datum
10. Februar 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage. Die Auskunft können wir wegen noch geringfügigen Aufwandes gebührenfrei wie nachstehend erteilen. Die anerkannte Gedenkstätte am ehemaligen SS-Schießstand bedarf der Pflege, um sie nachfolgenden Generationen als Mahnung zu erhalten. Es soll einer Verwilderung durch Büsche und Strauchwerk begegnet werden. Denkbar sind Pflegemaßnahmen sicherlich auch durch konventionellen Gartenbau und Landschaftspflege mit den erforderlichen Gerätschaften. Die Stadt Radolfzell lässt allerdings Grün- und Waldflächen dort, wo möglich, durch Beweidung nachhaltig pflegen, um Emissionen, Gerätelärm und Ressourcenverbrauch auch im Hinblick auf den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz entgegen zu wirken. Es besteht kein Nutzungsvertrag, sondern eine unentgeltliche Kooperation mit einem Landwirt, die den Steuerzahler nicht belastet. Die Maßnahme ist rein temporärer Natur. Mit freundlichen Grüßen