Nutzung einer mutmaßlich falschen Mode-S-Kennung durch das TaktLwG 31 „B“

Unter
http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzeln.php?artikel=202103180939
heißt es am 18.03.2021:
"Fliegerhorst Nörvenich kommt mit gefälschter Mode-S-Kennung
Nun kom­men Nör­ve­ni­cher Eu­ro­figh­ter schon mit ge­fälsch­ter Mo­de-S-Ken­nung – heute mit der ei­ner US-ame­ri­ka­ni­schen Cess­na – zu uns ih­ren Lärm ent­sor­gen.
Nach­dem das Ab­schal­ten der Mo­de-S-Trans­pon­der nicht den er­wünsch­ten Er­folg (we­ni­ger Be­schwer­den) ge­bracht hat, ver­sucht man es jetzt auch mit der Vor­spie­ge­lung falscher Tat­sa­chen.
Ein gut in­for­mier­ter Le­ser weist dar­auf hin, dass die Cess­na mit US-ame­ri­ka­ni­scher Mo­de-S-Ken­nung in Cos­ta Ri­ca zu­ge­las­sen ist.
Das än­dert na­tür­lich nichts dar­an, dass die Ken­nung AAAAAA von kei­nem deut­schen Kampf­jet ver­wen­det wer­den darf."

Nach Auskunft des U.S. Department of Transportation, Federal Aviation Administration ist die ICAO24 Mode-S Kennung seit 16.03.21 zugeteilt auf:
Luftfahrzeug N-787BK
AMERI AIRCRAFT SALES AND SERVICE LLC
11200 BLUME AVE
TEXAS 77034-5543 HOUSTON
U.S.A.
Siehe dazu:
https://registry.faa.gov/AircraftInquiry/Search/NNumberResult?nNumberTxt=N787BK

Ferner zeigen die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten:

Am 17.03.21:
Flug eines Luftfahrzeugs mit Mode-S-Kennung "AAAAAA", Rufzeichen "GAFK21":
- Abflug: 08:57 UTC am Fliegerhorst Nörvenich
- Flug über der TRA/TSA S1 - NAMUR AREA in Belgien
- Landung: 10:21 UTC am Fliegerhorst Nörvenich
Flugverlauf siehe:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=aaaaaa&lat=50.528&lon=5.183&zoom=8.8&showTrace=2021-03-17

Am 18.03.21:
Flug eines Luftfahrzeugs mit Mode-S-Kennung "AAAAAA", Rufzeichen "VADER11"
- Abflug: 08:28 UTC am Fliegerhorst Nörvenich
- Flug über der TRA LAUTER
- Landung: 09:49 UTC am Fliegerhorst Nörvenich
Flugverlauf siehe:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=aaaaaa&lat=49.882&lon=6.163&zoom=8.2&showTrace=2021-03-18

Außerdem schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter
https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf :
"2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS
2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft.
[...]
Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety.
In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists.
The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft.
2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S.
2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)."

Meine Fragen:

1) Aus welchem Grund erfolgte das Aussenden der - mutmaßlich falschen - Mode-S-Kennung "AAAAAA" durch das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ (TaktLwG 31 „B“) ?

2) Zitat der "Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung", siehe oben:
"Das än­dert na­tür­lich nichts dar­an, dass die Ken­nung AAAAAA von kei­nem deut­schen Kampf­jet ver­wen­det wer­den darf."
Liegt hier tatsächlich ein Rechtsverstoß durch das TaktLwG 31 „B“ vor ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter http://fluglaerm-kl.…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung einer mutmaßlich falschen Mode-S-Kennung durch das TaktLwG 31 „B“ [#216156]
Datum
21. März 2021 12:12
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzeln.php?artikel=202103180939 heißt es am 18.03.2021: "Fliegerhorst Nörvenich kommt mit gefälschter Mode-S-Kennung Nun kom­men Nör­ve­ni­cher Eu­ro­figh­ter schon mit ge­fälsch­ter Mo­de-S-Ken­nung – heute mit der ei­ner US-ame­ri­ka­ni­schen Cess­na – zu uns ih­ren Lärm ent­sor­gen. Nach­dem das Ab­schal­ten der Mo­de-S-Trans­pon­der nicht den er­wünsch­ten Er­folg (we­ni­ger Be­schwer­den) ge­bracht hat, ver­sucht man es jetzt auch mit der Vor­spie­ge­lung falscher Tat­sa­chen. Ein gut in­for­mier­ter Le­ser weist dar­auf hin, dass die Cess­na mit US-ame­ri­ka­ni­scher Mo­de-S-Ken­nung in Cos­ta Ri­ca zu­ge­las­sen ist. Das än­dert na­tür­lich nichts dar­an, dass die Ken­nung AAAAAA von kei­nem deut­schen Kampf­jet ver­wen­det wer­den darf." Nach Auskunft des U.S. Department of Transportation, Federal Aviation Administration ist die ICAO24 Mode-S Kennung seit 16.03.21 zugeteilt auf: Luftfahrzeug N-787BK AMERI AIRCRAFT SALES AND SERVICE LLC 11200 BLUME AVE TEXAS 77034-5543 HOUSTON U.S.A. Siehe dazu: https://registry.faa.gov/AircraftInquiry/Search/NNumberResult?nNumberTxt=N787BK Ferner zeigen die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten: Am 17.03.21: Flug eines Luftfahrzeugs mit Mode-S-Kennung "AAAAAA", Rufzeichen "GAFK21": - Abflug: 08:57 UTC am Fliegerhorst Nörvenich - Flug über der TRA/TSA S1 - NAMUR AREA in Belgien - Landung: 10:21 UTC am Fliegerhorst Nörvenich Flugverlauf siehe: https://globe.adsbexchange.com/?icao=aaaaaa&lat=50.528&lon=5.183&zoom=8.8&showTrace=2021-03-17 Am 18.03.21: Flug eines Luftfahrzeugs mit Mode-S-Kennung "AAAAAA", Rufzeichen "VADER11" - Abflug: 08:28 UTC am Fliegerhorst Nörvenich - Flug über der TRA LAUTER - Landung: 09:49 UTC am Fliegerhorst Nörvenich Flugverlauf siehe: https://globe.adsbexchange.com/?icao=aaaaaa&lat=49.882&lon=6.163&zoom=8.2&showTrace=2021-03-18 Außerdem schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf : "2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS 2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft. [...] Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety. In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists. The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft. 2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S. 2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)." Meine Fragen: 1) Aus welchem Grund erfolgte das Aussenden der - mutmaßlich falschen - Mode-S-Kennung "AAAAAA" durch das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ (TaktLwG 31 „B“) ? 2) Zitat der "Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung", siehe oben: "Das än­dert na­tür­lich nichts dar­an, dass die Ken­nung AAAAAA von kei­nem deut­schen Kampf­jet ver­wen­det wer­den darf." Liegt hier tatsächlich ein Rechtsverstoß durch das TaktLwG 31 „B“ vor ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mail bei un…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2021-015/697_Nutzung einer mutmaßlich falschen Mode-S-Kennung durch das TaktLwG 31 „B“ [#216156]
Datum
22. März 2021 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mail bei uns im Hause. Mit freundlichen Grüßen
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in zu Punkt 1. Ihres Gesuchs auf Informationszugang teile ich Ihnen mit, dass ein technische…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2021-015/697_ Nutzung einer mutmaßlich falschen Mode-S-Kennung durch das TaktLwG 31 „B“ [#216156]
Datum
19. April 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Punkt 1. Ihres Gesuchs auf Informationszugang teile ich Ihnen mit, dass ein technischer Fehler ursächlich für die fälschliche Aussendung der Mode_S Adresse "AAAAAA" war. Dieser Einzelfehler war an beiden Tagen demselben Luftfahrzeug zuzuordnen und blieb zunächst unbemerkt. Aufgrund ihrer Nachfrage konnte der Fehler nachträglich identifiziert werden. Es wurden entsprechende Maßnahmen zur Analyse und zukünftigen Vermeidung des Fehlers eingeleitet. Zu Punkt 2. teile ich Ihnen mit, dass zu dem obengenannten Sachverhalt keine rechtliche Bewertung erstellt wurde und somit keine amtlichen Informationen nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr.1 IFG vorliegen. Ein Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG kann daher nicht gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: BA-2021-015/697_ Nutzung einer mutmaßlich falschen Mode-S-Kennung durch das TaktLwG 31 „B“ [#216156]
Datum
19. April 2021 12:30
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216156/