Nutzung meines Namens zur Beantragung v. persönlichen Budget

1.Nachweis zur Nutzung meines Namens zur Beantragung eines persönlichen Budgets?
2.Liegt oder Lag ein Arbeitsvertrag zwischen Budgetnehmerin und mir (Pflegeassistent) beim Bezirksamt vor?
3. Wurde dieses Budget genehmigt? Wenn ja,seit wann?

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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Sascha Boge
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Sascha Boge
Betreff
Nutzung meines Namens zur Beantragung v. persönlichen Budget [#23739]
Datum
30. Juni 2017 20:31
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Nachweis zur Nutzung meines Namens zur Beantragung eines persönlichen Budgets? 2.Liegt oder Lag ein Arbeitsvertrag zwischen Budgetnehmerin und mir (Pflegeassistent) beim Bezirksamt vor? 3. Wurde dieses Budget genehmigt? Wenn ja,seit wann? Danke
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Boge <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sascha Boge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Boge
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Boge, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Bezirksstadtrat Herrn Klemm weitergeleitet mit …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Nutzung meines Namens zur Beantragung v. persönlichen Budget [#23739]
Datum
3. Juli 2017 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boge, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Bezirksstadtrat Herrn Klemm weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Ihre Anfrage vom 30.06.2017 Sehr geehrter Herr Boge, Ihr Anliegen wurde geprüft und dazu teile ich Ihnen Folgende…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.06.2017
Datum
11. Juli 2017 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Boge, Ihr Anliegen wurde geprüft und dazu teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Der Zweck des Informations- und Freiheitsgesetzes (IFG) besteht darin, das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Einschränkungen des Informationsrechtes nach den §§ 5 bis 12 IFG sind zu beachten. Für die von Ihnen gewünschten Daten ist das IFG nicht anwendbar, da Sie personenbezogene Daten aus Sozialleistungsakten begehren. 2. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezieht sich auf Auskünfte zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmittel, Spielwaren, technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel. Der Informationsanspruch gilt bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit und umfasst die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren. Auch dieses Gesetz ist für Ihr Anliegen nicht anwendbar. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bmel.de/_doc/ARCHIV_2015/Ministerium/Verbraucherinformationsgesetz_FAQ.html;jsessionid=DC05A5C013251549FC7D8EE0D867ECCB.2_cid288 3. Wenn Sie als Beteiligter oder Betroffener Einsicht in bzw. Auskunft aus Sozialleistungsakten wünschen, muss dies mit § 25 Sozialgesetzbuch 10. Teil (SGB X) begründet werden. Siehe dazu : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html . Zur Realisierung Ihres konkreten Anliegens müssen Sie uns weitere Daten liefern. Ohne konkrete Benennung der leistungsberechtigten Person (Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerin) ist die Zuordnung Ihrer nachgefragten Daten zu einer konkreten Akte und damit die Auskunft nicht möglich. Die Akten sind in unserem Amt nach Aktenzeichen geordnet. Auch über Name bzw. Geburtsdatum leistungsberechtigter Personen können wir benötigte Akte finden, soweit wir zuständiger Leistungsträger sind. Ebenso müssen Sie Ihr Anliegen begründen. Hier ein Link, dem man die möglichen zuständigen Stellen zum persönlichen Budget entnehmen kann: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget-filme.html Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher leistungsberechtigten Person (Name Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerin) Daten zu Ihnen vermerkt sein könnten und begründen Sie Ihre Anliegen. Wir prüfen und antworten dann unverzüglich. Viele Grüße
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 Sehr geehrter Herr Boge, in meiner eben an Sie gesendete E-Mail hat sich leider e…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017
Datum
11. Juli 2017 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boge, in meiner eben an Sie gesendete E-Mail hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es unter 1. heißen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Boge
AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte vielmals um Entschuldigung.…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Sascha Boge
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739]
Datum
12. Juli 2017 04:30
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Im konkreten Fall geht es um die Budgetnehmerin Britt Zillmer. Ich und meine Freundin (Christin Hauke) wollten ab 01.02.2017 bei der Budgetnehmerin als persönlicher Assistent anfangen. Leider wurde der Startzeitpunkt dreimal zeitlich verschlechtert und einen Unterschriebenen Arbeitsvertrag gab es auch nicht, so dass mein Vertrauensvorschuss irgendwann aufgebraucht war. Da ich jedoch schon längere Zeit auf den offiziellen Anfang wartete und keine Leistungen mehr bekam, musste ich Klage einreichen. Vor Gericht erfuhr ich vom gegnerischen Anwalt nachweislich, dass Frau Zillmer immernoch kein Budget bekommt. Begründung auf dem Schreiben des Bezirksamtes war , dass eine Zielvereinbarung bzgl. Budget fehlt und nachgereicht und sicherlich konkretisiert werden muss. Begründet durch das vorvertragliche Schuldverhältnis zwischen mir und Budgetnehmerin wurde offensichtlich die Haftung verschoben auf den federführenden Kostenträger (Bezirksamt) und Proroba (Budgetberatung-und Verwaltung). Folglich ist das Verwaltungsgericht und nicht das Arbeitsgericht zuständig. Um die richtige Entscheidung in diesem Fall treffen zu können, ist es für mich wichtig zu wissen, ob mein einseitig unterschriebener Arbeitsvertrag oder mein Name und der meiner Freundin (Christin Hauke) zur Bewilligung des Budgets genutzt wurden. Ob und wann ja, seit wann bekommt d. Antragstellerin Budget? Sollte der Antrag noch nicht bewilligt worden sein, bin ich gerne auch im Eigeninteresse behilflich bei der Findung einer konkreteren abrechenbaren Zielvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen Sascha Boge Anfragenr: 23739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sascha Boge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Automatische Antwort: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin voraussicht…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Automatische Antwort: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739]
Datum
12. Juli 2017 04:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin voraussichtlich ab 12.07.2017 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und auch nicht bearbeitet. Ich bitte die Verzögerung der Bearbeitung Ihres Anliegens zu entschuldigen. In dringenden Fällen können Sie sich an meine Kollegin Frau Kirmse wenden. Mit freundlichen Grüßen
Sascha Boge
AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739] Sehr geehrte Damen und Herren, Ergänzung zur Anfrage: Wird das B…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Sascha Boge
Betreff
AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739]
Datum
12. Juli 2017 04:42
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ergänzung zur Anfrage: Wird das Budget, so wie bei einem Harz 4-Antrag rückwirkend ausgezahlt? Mit freundlichen Grüßen Sascha Boge Anfragenr: 23739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sascha Boge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739] Sehr geehrter Herr Boge, ich habe Ihre Anfrage erneut an den zus…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 30.06.2017 [#23739]
Datum
12. Juli 2017 09:32
Status
Sehr geehrter Herr Boge, ich habe Ihre Anfrage erneut an den zuständigen Bezirksstadtrat Herrn Klemm weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Für ggfs. weitere Fragen leite ich Ihnen die E-Mail Adresse des Bezirksstadtrates weiter. Herr Klemm <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen