Nutzung privater Geräte und Auftragsverarbeitung durch Lehrer?
In https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new… kann ein Lehrer einen Antrag stellen, seine privaten Geräte zu schulischen Zwecken zu verwenden.
* Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
* Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen?
* Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird?
* warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt?
* warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?
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Datum14. März 2023
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18. April 2023
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