Nutzung Sondersignalanlage

Anfrage an: Ruhrbahn GmbH

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage warum die Ruhrbahn mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet ist.

Bitte teilen Sie mir mit, wann die Sonderwegerechte in anspruchgenommen werden.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Personen die berechtigung haben die Sonderwegerechte in anspruch zu nehmen.

Ich weise Sie darauf hin, dass dies ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) ist.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte nennen Sie mir …
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
28. Februar 2020 00:14
An
Ruhrbahn GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage warum die Ruhrbahn mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet ist. Bitte teilen Sie mir mit, wann die Sonderwegerechte in anspruchgenommen werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Personen die berechtigung haben die Sonderwegerechte in anspruch zu nehmen. Ich weise Sie darauf hin, dass dies ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181573 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Sondersignalanlage“ vom 28.02.2020 (#181…
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
24. April 2020 22:11
An
Ruhrbahn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Sondersignalanlage“ vom 28.02.2020 (#181573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181573
Ruhrbahn GmbH
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. April 2020 22:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Selbstverständlich möchten wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Aufgrund der Corona-Krise haben wir aktuell ein besonders hohes Mailaufkommen, längere Antwortzeiten lassen sich daher derzeit nicht vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ruhrbahn GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Kundendialog der Ruhrbahn GmbH liegt keine Anfrage von Ihnen vor. Bitte senden S…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
AW: Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
27. April 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Kundendialog der Ruhrbahn GmbH liegt keine Anfrage von Ihnen vor. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei nochmal die Anfrage. "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW,…
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
28. April 2020 12:23
An
Ruhrbahn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei nochmal die Anfrage. "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage warum die Ruhrbahn mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet ist. Bitte teilen Sie mir mit, wann die Sonderwegerechte in anspruchgenommen werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Personen die berechtigung haben die Sonderwegerechte in anspruch zu nehmen. Ich weise Sie darauf hin, dass dies ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!" Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181573 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ruhrbahn GmbH
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. April 2020 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Selbstverständlich möchten wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Aufgrund der Corona-Krise haben wir aktuell ein besonders hohes Mailaufkommen, längere Antwortzeiten lassen sich daher derzeit nicht vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ruhrbahn GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> welche Sondersignalanlage ist gemeint? Welches Sonderwegerecht interessie…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
AW: Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
28. April 2020 14:26
Status
Sehr << Antragsteller:in >> welche Sondersignalanlage ist gemeint? Welches Sonderwegerecht interessiert Sie? Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage. Dann können wir Ihnen auch weiter helfen oder zumindest an die richtige Abteilung zur Beantwortung weiter leiten. Vielen Dank. Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Frage bezieht sich auf die Unfallhil…
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung Sondersignalanlage [#181573]
Datum
28. April 2020 17:16
An
Ruhrbahn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
38,9 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Frage bezieht sich auf die Unfallhilfsfahrzeuge(Bild im Anhang beigefüht). 1) Mit welcher gesetzlichen Grundlage dürfen die Fahrer/innen des Fahrzeuges das Blaulicht sowie das Martinshorn im Straßenverkehr im Anspruch nehmen ? 2) In welchen Fällen dürfen die Fahrer/innen das Blaulicht und das Martinshorn anschalten? 3) Wer erteilt den Fahrer/innen die Freigabe für die Nutzung des Blaulichts sowie des Martinshorns? 4) Welche Ausbildung haben die Fahrer/rinnen der Unfallhilfsfahrzeuge? Ich hoffe dass meine Frage konkret wie möglich war. Bleiben Sie auch gesund! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 493692-large.jpg Anfragenr: 181573 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ruhrbahn GmbH
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. April 2020 17:16
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Selbstverständlich möchten wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Aufgrund der Corona-Krise haben wir aktuell ein besonders hohes Mailaufkommen, längere Antwortzeiten lassen sich daher derzeit nicht vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ruhrbahn GmbH
Lob & Kritik ** Lob & Kritik** Fall-Nr. Eingabedatum Meldung über Datum Uhrzeit Linie-Nr. 185316 30.04…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Lob & Kritik
Datum
30. April 2020 08:46
Status
** Lob & Kritik** Fall-Nr. Eingabedatum Meldung über Datum Uhrzeit Linie-Nr. 185316 30.04.2020 Sonstiges 28.04.2020 17:16 Sehr geehrteAntragsteller/in die Nutzung unserer Unfallhilfsfahrzeuge entsprechen in allen Belangen den gesetzlichen Bestimmungen. Die Fahrer werden j�hrlich durch gesetzlich vorgeschriebene Institutionen geschult. Freundliche Gr��e Ihr Team Kundendialog ------------------------- Ruhrbahn GmbH Zweigertstr. 34 45130 Essen Tel.: 0201 826 - 1420 Fax: 0201 826 - 4007 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ruhrbahn.de ( www.evag.de )
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#181573] Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben…
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#181573]
Datum
10. Mai 2020 12:08
An
Ruhrbahn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie meine Fragen nicht beantwortet. Daher nochmals meine Fragen bezüglich des Unfallhilfshahfzeugs: 1) Mit welcher gesetzlichen Grundlage dürfen die Fahrer/innen des Fahrzeuges das Blaulicht sowie das Martinshorn im Straßenverkehr im Anspruch nehmen ? 2) In welchen Fällen dürfen die Fahrer/innen das Blaulicht und das Martinshorn anschalten? 3) Wer erteilt den Fahrer/innen die Freigabe für die Nutzung des Blaulichts sowie des Martinshorns? 4) Welche Ausbildung haben die Fahrer/rinnen der Unfallhilfsfahrzeuge? 4.1) Sind das Anwälte, oder "normale" Mitarbeiter? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181573
Ruhrbahn GmbH
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. Mai 2020 12:08
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Selbstverständlich möchten wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Aufgrund der Corona-Krise haben wir aktuell ein besonders hohes Mailaufkommen, längere Antwortzeiten lassen sich daher derzeit nicht vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Ruhrbahn GmbH
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#181573] Sehr geehrteAntragsteller/in die Fahr…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#181573]
Datum
13. Mai 2020 09:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Fahrer/innen von Notfallfahrzeugen müssen in besonderen Fällen, nämlich bei Notfällen, genauso wie andere Einsatzkräfte , den Ereignisort schnell erreichen und dürfen dann die Sondersignalen gemäß § 38 StVO nutzen, jedoch nicht von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung abweichen. Allerdings gilt gemäß der StVO für andere Verkehrsteilnehmer, wenn diesen ein Unfallhilfsfahrzeug des Notfallmanagements mit Blaulicht und Martinshorn begegnet: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Die Fahrer/innen haben eine nach den gesetzlichen Bestimmungen gültige Ausbildung um ein Unfallhilfsfahrzeug zu bedienen und zu fahren. Wir haben Ihnen nun ausführlich Ihre Fragen beantwortet und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben. Freundliche Grüße