Nutzung Stiller SMS durch Behörden des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sogenannte "Stille SMS" werden von staatlicher Seite genutzt, um anhand der bei dieser SMS anfallenden Metadaten zu ermitteln, an welchem Ort sich Mobiltelefon befindet. Zu diesem Verfahren erbitte ich von Ihnen folgende Auskünfte:
1. Wird die Möglichkeit der Stillen SMS von rheinland-pfälzischen Landesbehörden genutzt?
2. Wenn ja, welche Landesbehörden machen von diesem Mittel Gebrauch? Seit wann geschieht dies in den jeweiligen Behörden?
3. Welche Gesamtzahl an Stillen SMS wurden seitdem von Landesbehörden versendet?
4. Welche Anzahl an verschiedenen Personen beziehungsweise, falls dies nicht ermittelbar ist, welche Anzahl an verschiedenen Mobiltelefonen wurde dadurch seitdem überwacht?
5. Falls dies statistisch erfasst wird: Die Aufklärung welcher Gruppe von Delikte sollte durch die Nutzung dieser Möglichkeit vorangebracht werden beziehungsweise aufgrund welcher Gruppe von Delikte wurde gegen Personen ermittelt, deren Aufenthalt mittels Stiller SMS ermittelt werden sollte?
6. Welche Kontrollinstanzen sind vor dem Einsatz einer Stillen SMS vorgesehen? Ist im Nachhinein eine Unterrichtung der betroffenen Personen über die Nutzung dieser Maßnahme verpflichtend?
Die in den Antworten auf 3., 4. und 5. enthaltenen Zahlen erbitte ich, jeweils getrennt nach Jahr und Behörde auszuweisen. Als "Gruppe von Delikten" für die Antwort auf 5. eignet sich insbesondere ein Gruppierung der Straftaten anhand der Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches oder eine Gruppierung anhand der üblichen Kriminalstatistiken. Für die Antwort auf 5. reicht auch eine grobe Abschätzung oder eine stichprobenartige Datenerhebung, die allerdings dann jeweils als solche gekennzeichnet werden sollten.
Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Januar 2014
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7. Februar 2014
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