Nutzung von Cloud-Diensten durch die Bezirksregierung Münster

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Bezirksregierung Münster genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Behörde, insbesondere der oder die Informationssicherheitsbeauftragte(r), mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Fabian Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Bezirksregierung Münster [#48367]
Datum
22. Januar 2019 19:11
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Bezirksregierung Münster genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Behörde, insbesondere der oder die Informationssicherheitsbeauftragte(r), mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Bezirksregierung Münster
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] Sehr geehrter Herr Müller, Die Bezirksregierung Mü…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409]
Datum
22. Februar 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Die Bezirksregierung Münster setzt keine landesexternen Cloud-Dienste ein, sie nimmt nur die Dienste des Landesbetriebes IT NRW in Anspruch. Insofern verweise ich auf Ihre Anfrage an IT NRW und sehe die hiesige Anfrage damit als beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367] Sehr geehrt<< Anrede >> v…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367]
Datum
26. Februar 2019 13:26
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Nach mir vorliegenden Informationen nutzt die Bezirksregierung jedenfalls Office 365 von Microsoft, mithin einen Cloud-Dienst. Ich bitte um dahingehende Überprüfung Ihrer Rückantwort. Hierfür danke ich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 48367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Münster
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367] Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben g…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367]
Datum
14. März 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben gebeten, die Ihnen gegebene Antwort auf Ihre Anfrage zu überprüfen. Die Bezirksregierung Münster nutzt keine externen Clouddienste. Wir wissen nicht, woher Sie die Information haben, dass wir Office 365 von Microsoft nutzen, sie ist jedenfalls nicht korrekt. Mitarbeiter des IT-Dezernates haben im Rahmen Ihrer MSDN Lizenzen das Produkt technisch getestet, dabei wurden selbstverständlich keine Daten in der Cloud abgelegt. Wir haben uns gegen das Produkt entschieden und nutzen Office 2016 in der „on premis“ Variante. Mit freundlichen Grüßen