Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    16. Mai 2019
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Fabian Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistun…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131650]
Datum
16. April 2019 23:41
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt. Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 16. April 2019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 16. April 2019
Datum
25. April 2019 17:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
759,4 KB
image001.jpg
3,4 KB


Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrter Herr Müller, Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Die IT-Standards der Landesv…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131650]
Datum
14. Mai 2019 18:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrter Herr Müller, Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Die IT-Standards der Landesverwaltung schreiben vor, dass der Einsatz von Cloud-Diensten die Zustimmung der für die IT-Landesarchitektur zuständigen Person unter etwaiger Einbeziehung des Informationssicherheitsbeauftragten erfordert (VwV IT-Standards vom 26.11.2018). Grundsätzlich gilt insbesondere durch die Verpflichtung der Landesverwaltung zur Umsetzung des BSI IT-Grundschutzes (VwV Informationssicherheit), dass bei der Auswahl von Cloud-Anbietern solche zu wählen sind, für die ein IT-Grundschutz-Zertifikat des BSI vorliegt und bei denen die Speicherung der Daten in Deutschland in zertifiziertem Rechenzentrum erfolgt. Das BSI schreibt in seinen einschlägigen Bausteinen umfangreiche Maßnahmen vor, die Clouddienste-Anbieter erfüllen müssen. Ob darüber hinaus im Einzelfall Angebote mit weiteren Zertifikaten oder Gütesiegel wie z.B. SaaS von EuroCloud, CSA STAR, oder TÜV Trust IT zugelassen werden, muss jeweils im konkreten Fall auch in Abhängigkeit der zu speichernden Daten geprüft werden. Dazu wird ggf. die Beurteilung des BSI eingeholt. Die genannten VwV finden Sie unter: https://cio-bw.de/service Auf die Auflistung verwaltungsinterner Cloud-Dienste, auch im förderalen Kontext, wurde verzichtet. Ein Beispiel ist hier Kollaborationsplattform CENTEX, mit der die BITBW eine eigene webbasierte, zentrale Informations- und Kollaborationsplattform anbietet, die für interne Projekte sowie für Projekte mit externen Geschäftspartnern (außerhalb des Landesverwaltungsnetzes) eingesetzt werden kann. Die Plattform stellt für Projektmitglieder vielfältige Möglichkeiten und Funktionen – in Form von virtuellen Projekträumen – zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Aufgabenlisten, Termine, Dokumente, Kontakte etc. Die Daten liegen im Rechenzentrum der BITBW. Auch auf eine Auflistung von Clouddiensten wie den Suchmaschinendienst Startpage oder beispielsweise Onlineübersetzer wurde verzichtet. Zu den Cloud-Diensten im Einzelnen: Der Sonderinformationsdienst der Landesregierung, http://www.infodienst-bw.de/Default.aspx, ein datenbankgestütztes Informationssystem, welches in Katastrophenfällen oder bei größeren Schadensereignissen in Baden-Württemberg Informationen für den Bürger bietet, wird durch den Betrieb der Microsoft AZURE-Plattform mit Datenhaltung in der EU betrieben. Hierfür wird keine Dienstanweisung genutzt, die Anleitung steht nur den Redakteuren zur Verfügung. Von der IT Baden-Württemberg (BITBW) wird der Cloud-Dienst „izmyshare“ den Landesbehörden zur dienstlichen Nutzung angeboten. Izmyshare dient zum kurzzeitigen Speichern und Austauschen von Dateien über das Internet („Dropbox“-Ersatz“), insbesondere um die gemeinsame – auch ressortübergreifende – Zusammenarbeit zu erleichtern. Der Dienst wird von der Fa. CenterDevice GmbH aus Bonn bereitgestellt. Die Daten liegen in ausfallsicheren Rechenzentren in Deutschland. Seitens der BITBW wurden Allgemeine Nutzungsbedingungen herausgegeben. Eine allgemeine Dienstbeschreibung liegt vor. Für die Teilkomponenten „Office Connector“ und „Desktop Client“ stehen ebenfalls Anleitungen zur Verfügung. Zu izmyshare wurde ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept erstellt. Dokumente zur Erfüllung der DSGVO wurden erstellt. In einigen Fachverfahren wird der Cloud-Dienst OpenStreetMap. Betreiber ist FOSSGIS e.V., der Ort der Datenhaltung ist nicht bekannt. Anleitungen finden sich im Internet unter im Internet unter https://www.openstreetmap.de/ Für eine Schulungsumgebung mit fiktiven Testdaten im Bereich des Kultusverwaltung wird der Cloud-Dienst Azure der Fa. Microsoft genutzt. Die Daten werden derzeit auf einem Microsoft-Server in Amsterdam, ab 2020 auf Servern in Deutschland gehalten. Es besteht eine Cloudlösung der ZfP-Gruppe (ZfP=Zentren für Psychiatrie), die von einzelnen für die ZfP zuständigen Mitarbeitern der Landesverwaltung in abgegrenztem Umfang zum Datenaustausch genutzt wird. Dabei werden vorbereitende Sitzungsunterlagen elektronisch ausgetauscht. Es werden keine personenbezogenen Daten oder datenschutzrelevanten Informationen eingestellt. Die Datenhaltung erfolgt durch die Firma Bechtle Secure Cloudshare auf Servern in Friedrichshafen. Vom Betreiber der Cloudlösung wird ein umfangreiches Benutzerhandbuch zur Verfügung gestellt. Für den dreimal im Jahr stattfindenden Landeskrankenhausausschuss den Mitgliedern werden die Unterlagen in der Online-Plattform HiDrive zur Verfügung gestellt. Anbieter ist die Strato AG mit Sitz in Berlin. Die Speicherung der Daten erfolgt in Deutschland. Die Nutzung von HiDrive erfolgt ausschließlich für die Vorbereitung bzw. Zurverfügungstellung der Unterlagen für den o. g. Ausschuss (also dreimal jährlich für exakt jeweils 14 Wochentage). Die Vorhaltung dieser Daten erfolgt ansonsten ausschließlich auf den Servern bei der BITBW. Beim Bereich Bürgerschaftliches Engagement wird mit OneDrive der Firma Microsoft gearbeitet, um größere Datenmengen den untenstehenden Personen/Einrichtungen zugänglich zu machen. Dabei geht es um Informationen wie Bewerbungen auf Förderprogramme, Antragsunterlagen von geförderten Projekten sowie ausgefüllte Evaluationsbögen von geförderten Projekten. Diese werden bspw. folgenden Personen zur Verfügung gestellt: Jury-Mitgliedern, die auswählen, welche Projekte in Förderprogrammen gefördert werden sollen, Fachberatungen und Projektbegleitungen sowie wissenschaftlichen Instituten, die die Evaluation von Förderprogrammen übernehmen. Es werden keine personenbezogenen Daten oder datenschutzrelevanten Informationen eingestellt. Im Rahmen der Kampagne „RadKULTUR“ mit ein Office 365 Sharepoint der Firma Microsoft genutzt. Die Datenhaltung erfolgt in Deutschland, die Vertraulichkeit der Daten ist gering. Im Rahmen der Kampagne „Neue Mobilität bewegt nachhaltig“ wird der Clouddienst Dropbox der Firma Dropbox genutzt. Die Datenhaltung erfolgt weltweit, die Vertraulichkeit der Daten ist gering, Der Nutzung des Dienstes ist temporär, da die angestrebte agentureigene Sharepointlösung technisch nicht umgesetzt werden konnte. Im Bereich der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz sind die wichtigsten Clouddienst für große Datenmengen: Bei den Messnetzdaten die Google Cloud Plattform, SAAS Anbieter ist hier die Firma convotis, bei den Kartendiensten Carto mit dem SAAS Anbieter Firma WABION, Google Maps mit dem SAAS Anbieter Firma WABION und OSM (Open Street Map) mit dem SAAS Anbieter Firma Omniscale Bei den Suchdiensten Site Search Pro mit dem SAAS Firma intrafind, und beim Datenaustausch neben izmyshare und Centex noch die Inovum-Plattform und Jira – Disy und IOSB Für die Daten der Cloud-Dienste, die speziell von der LUBW genutzt werden, wurde festgelegt, dass nur Daten verwendet werden dürfen, auf die die Öffentlichkeit bereits Zugriff hat. Die Landesregierung ist in den sozialen Medien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aktiv. Eine Übersicht findet sich auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se… Für die Nutzung der Cloud-Dienste Twitter und Facebook gilt z.B. beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Folgendes: Die Kommentarfunktionen der Facebook-Seite wurde eingeschränkt. Mit dem Personalrat wurde vereinbart, dass, sobald ein Post auf der UM-Seite sichtbar wird, der einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin persönlich (insbesondere negativ) betrifft, der Personalrat unverzüglich mit einbezogen wird. Sicherheitskonzepte können wegen nachteiliger Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht zur Verfügung gestellt werden (§ 4 Abs.1 Nr.2 LIFG) Mit freundlichen Grüßen

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Fabian Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich betrachte meine Anfrage nach …
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: WG: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131650]
Datum
14. Mai 2019 23:25
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich betrachte meine Anfrage nach dem LIFG damit als vollumfänglich erledigt. ... Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 131650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>