Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Fabian Müller
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131813]
Datum
17. April 2019 16:59
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 Bremisches Information…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131813]
Datum
18. April 2019 12:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 Bremisches Informationsfreiheitsgesetz. Derzeit wird die Zuständigkeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie weitere Informationen. Freundliche Grüße
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Müller, nach Prüfung hier im Hause wird Ihre Antrag zuständigkeitshalber an die Senatorin für …
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131813]
Datum
24. April 2019 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, nach Prüfung hier im Hause wird Ihre Antrag zuständigkeitshalber an die Senatorin für Finanzen abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Freundliche Grüße
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131813]
Datum
25. April 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Müller, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem BremIFG, der uns zuständigkeitshalber am 24.04.201…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131813]
Datum
16. Mai 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem BremIFG, der uns zuständigkeitshalber am 24.04.2019 zugeleitet wurde, übersende ich in der Anlage die Antwort der zuständigen Fachabteilung nebst weiterer Anlagen. Mit freundlichen Grüßen