Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
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Fabian Müller
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131642]
Datum
16. April 2019 23:28
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt. Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Kommu…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Aw: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131642]
Datum
18. April 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam, abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Cloud-Diensten durch die Lan…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Aw: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131642]
Datum
14. September 2019 10:16
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung“ vom 16.04.2019 (#131642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 120 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 131642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. September 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Müller, mit Schreiben vom 18.4.2019 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihren Antrag zuständi…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Aw: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131642]
Datum
18. September 2019 06:48
Status
Sehr geehrter Herr Müller, mit Schreiben vom 18.4.2019 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam, abgegeben habe. Da Anträge auf Akteneinsicht nur durch die zuständigen Stellen beantwortet werden, bitte ich Sie, Ihre Nachfrage an das MIK zu richten. Mit freundlichen Grüßen