Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Fabian Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409]
Datum
22. Januar 2019 20:45
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Müller, auf ihr o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeite…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409]
Datum
8. Februar 2019 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, auf ihr o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hinter meinem Namen stehe tatsächlich lediglic…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367]
Datum
8. Februar 2019 12:42
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hinter meinem Namen stehe tatsächlich lediglich ich als natürliche Person. Meine Adresse erhalten Sie in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 48367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Die Staatskanzlei setzt keine landesexternen …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#48409] [#48367]
Datum
19. Februar 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Die Staatskanzlei setzt keine landesexternen Cloud-Dienste ein, sie nimmt nur die Dienste des Landesbetriebes IT NRW in Anspruch. Insofern verweise ich auf Ihre Anfrage an IT NRW und sehe die hiesige Anfrage damit als beantwortet an. Mit freundlichem Gruß