Nutzung von Cloud Diensten innerhalb Europas und außerhalb des EWR

Werden von deutschen Behörden, Abgeordneten, Landes- oder der Bundesregierung US Cloud Dienste für die Regierungs- und Verwaltungtätigkeit genutzt? Wenn ja, welche Anbieter werden offiziell genutzt (z.B. MS O365, DropBox, Box, google drive). Gibt es Maßnahmen, die eine Nutzung solcher Dienste im Hinblick auf die Vertraulichkeit bzw. strenge Vertraulichkeit verhindert, einschränkt oder zumindest transparent macht? Wenn Verschlüsselungslösungen zu Einsatz kommen, um Daten beim Transport und der Ablage vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, wird dabei in Betracht gezogen, dass Angebote der US Hersteller das Prinzip der Gewaltenteilung verletzen und somit der Schutz vor staatlich unterstützter Spionage nicht gegeben sein kann? Welche architektonischen und strategischen Änderungen sind seit dem Hack des deutschen Bundestages umgesetzt bzw. sind noch umzusetzen? Ist es hinnehmbar, dass der Anteil europäischer Informationstechnik im Vergleich zu US Technik verschwindend gering ist und die Fördermaßmahmen ggf. nicht greifen? Sollte der Informatikunterricht in den Schulen sich weiterhin auf die Bedienung eines Computers (in der Regel ausschließlich MS Office) beschränken, nicht aber dessen Beherrschung vermitteln? Kann es sein, dass Deutschland große Begehrlichkeiten mit Schlagwörtern wie Industrie 4.0 und Big Data verkündet, jedoch zu einem Entwicklungsland der IT geworden ist und nahezu vollständig abhängig von US Produkten ist? Wer (außer den US IT Lobbyisten) berät die IT Enscheider der Landes -und Bundesregierung und hat wirkliches Urteilsvermögen und Entscheidungsbefugnis?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich ggf. Quellen genannt bekäme, in denen die Antworten bereits dokumentiert sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
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Oliver Jaeckel-Bender
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden von deuts…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
Oliver Jaeckel-Bender
Betreff
Nutzung von Cloud Diensten innerhalb Europas und außerhalb des EWR [#20727]
Datum
19. März 2017 12:46
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden von deutschen Behörden, Abgeordneten, Landes- oder der Bundesregierung US Cloud Dienste für die Regierungs- und Verwaltungtätigkeit genutzt? Wenn ja, welche Anbieter werden offiziell genutzt (z.B. MS O365, DropBox, Box, google drive). Gibt es Maßnahmen, die eine Nutzung solcher Dienste im Hinblick auf die Vertraulichkeit bzw. strenge Vertraulichkeit verhindert, einschränkt oder zumindest transparent macht? Wenn Verschlüsselungslösungen zu Einsatz kommen, um Daten beim Transport und der Ablage vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, wird dabei in Betracht gezogen, dass Angebote der US Hersteller das Prinzip der Gewaltenteilung verletzen und somit der Schutz vor staatlich unterstützter Spionage nicht gegeben sein kann? Welche architektonischen und strategischen Änderungen sind seit dem Hack des deutschen Bundestages umgesetzt bzw. sind noch umzusetzen? Ist es hinnehmbar, dass der Anteil europäischer Informationstechnik im Vergleich zu US Technik verschwindend gering ist und die Fördermaßmahmen ggf. nicht greifen? Sollte der Informatikunterricht in den Schulen sich weiterhin auf die Bedienung eines Computers (in der Regel ausschließlich MS Office) beschränken, nicht aber dessen Beherrschung vermitteln? Kann es sein, dass Deutschland große Begehrlichkeiten mit Schlagwörtern wie Industrie 4.0 und Big Data verkündet, jedoch zu einem Entwicklungsland der IT geworden ist und nahezu vollständig abhängig von US Produkten ist? Wer (außer den US IT Lobbyisten) berät die IT Enscheider der Landes -und Bundesregierung und hat wirkliches Urteilsvermögen und Entscheidungsbefugnis? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich ggf. Quellen genannt bekäme, in denen die Antworten bereits dokumentiert sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Oliver Jaeckel-Bender <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Jaeckel-Bender << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Jaeckel-Bender

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Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Az: O3-12007/1#1 - Jaeckel-Bender, Oliver Sehr geehrter Herr Jaeckel-Bender, vielen Dank für Ihre Anfrage vom …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Betreff
170324, Jaeckel-Bender, Oliver, WG: Nutzung von Cloud Diensten innerhalb Europas und außerhalb des EWR [#20727]
Datum
7. Juni 2017 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Jaeckel-Bender, Oliver Sehr geehrter Herr Jaeckel-Bender, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2017, in der Sie um Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bitten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Begehren nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMI, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen bzw. auf eine sachkritische Erörterung richtet. Darauf besteht nach dem IFG kein Anspruch. Gleichwohl nehme ich im Rahmen einer Antwort auf eine Bürgeranfrage wie folgt Stellung: Die Frage, ob Cloud Dienste von amerikanischen Anbietern für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit genutzt werden, kann nur für das Bundesministerium des Innern (BMI) beantwortet werden. Die Nutzung von Clouddiensten wird im BMI grundsätzlich technisch verhindert. Nur ausnahmsweise und auf Antrag wird der Einsatz gestattet, z.B. wenn internationale Arbeitsgruppen für die gemeinsame Dateiablage auf Cloudservices zurückgreifen. Die Nutzer der Cloudservices werden schriftlich auf die möglichen Gefahren hingewiesen und die Nutzung für Verschlusssachen ist untersagt. Die Nutzung von Cloudservices wird im Bundesministerium des Innern, wie in Antwort 1 dargestellt, nur ausnahmsweise gestattet. Die Bundesverwaltung als Gesamtheit wird in Fragen der IT-Sicherheit und somit auch beim Thema Cloud Computing durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt (siehe https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Digit…).  Die Veröffentlichungen des BSI zum Cloud Computing, wie z.B. das Cloud Computing Eckpunktepapier, bieten wichtige Hinweise zum Einsatz von Cloud-Anwendungen, die diesen einschränken bzw. von bestimmten (Sicherheits-)Anforderungen abhängig macht. Dazu hat der IT-Rat mit seinem Beschluss 2015/5 „Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft“ Eckpunkte zur Nutzung von Cloud-Angeboten der Wirtschaft in der Bundesverwaltung vorgegeben (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/Politisch…). Der IT-Rat ist auf politisch-strategischer Ebene das zentrale Gremium für ressortübergreifende IT-Fragestellungen in der Bundesverwaltung. Auf Bund-Länder-Ebene findet im Übrigen die Entscheidung des IT-Planungsrats vom  13. Oktober 2016 Berücksichtigung. Diese empfiehlt Vorgehensweisen und Kriterien zur Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft (siehe http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs…). Der IT-Planungsrat ist das politische Steuerungsgremium von Bund, Ländern und Kommunen für Informationstechnik und für E-Government. Die Gefahr, dass fremdstaatliche Nachrichtendienste die Vertraulichkeit unserer Daten gefährden, ist bekannt. Entsprechende Maßnahmen werden ergriffen. Beispielhaft soll hier auf den No-Spy-Erlass des BMI verwiesen werden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurz…).   Die Frage nach architektonischen und strategischen Änderungen betrifft den Bundestag und kann deshalb auch nur dort beantwortet werden. Europäische Informationstechnik nimmt einen hohen Stellenwert in der IT-Landschaft der Bundesverwaltung ein. IT-Fördermaßnahmen werden in der Bundesverwaltung insbesondere vom  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerufen. Die Frage nach den Inhalten des Informatikunterrichts an deutschen Schulen betrifft die einzelnen Bundesländer, die für den Bereich der Bildung und somit auch für die Gestaltung der Lehrpläne gesetzgebungsbefugt sind. Die IT des Bundes und der Länder wird stetig weiterentwickelt. Die Bundesverwaltung setzt bei der Personalauswahl auf hochqualifizierte IT-Fachkräfte. Die Bundesregierung nimmt die Steuerung der Informationstechnik durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) und verschiedene Gremien wahr. Eine Übersicht über die wesentlichen IT-Steuerungsgremien finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) unter http://www.cio.bund.de/Web/DE/Politisch… sowie auf der Webseite des IT-Planungsrat unter http://www.it-planungsrat.de. Die maßgeblichen IT-Steuerungsgremien sind im Bereich der Bundesverwaltung der IT-Rat und die die Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts. Die Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts unterstützt den IT-Rat, ist verantwortlich für die operative IT-Steuerung der Bundesverwaltung und entscheidet alle Fragen des Betriebs der Bundes-IT auf der Basis der Beschlüsse des IT-Rats. Daneben wird im IT-Planungsrat, dem gemeinsamen Steuerungsgremium von Bund und Ländern, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordiniert.   Mit freundlichen Grüßen