Az: O3-12007/1#1 - Jaeckel-Bender, Oliver
Sehr geehrter Herr Jaeckel-Bender,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2017, in der Sie um Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bitten.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Begehren nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMI, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen bzw. auf eine sachkritische Erörterung richtet. Darauf besteht nach dem IFG kein Anspruch.
Gleichwohl nehme ich im Rahmen einer Antwort auf eine Bürgeranfrage wie folgt Stellung:
Die Frage, ob Cloud Dienste von amerikanischen Anbietern für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit genutzt werden, kann nur für das Bundesministerium des Innern (BMI) beantwortet werden.
Die Nutzung von Clouddiensten wird im BMI grundsätzlich technisch verhindert. Nur ausnahmsweise und auf Antrag wird der Einsatz gestattet, z.B. wenn internationale Arbeitsgruppen für die gemeinsame Dateiablage auf Cloudservices zurückgreifen. Die Nutzer der Cloudservices werden schriftlich auf die möglichen Gefahren hingewiesen und die Nutzung für Verschlusssachen ist untersagt.
Die Nutzung von Cloudservices wird im Bundesministerium des Innern, wie in Antwort 1 dargestellt, nur ausnahmsweise gestattet.
Die Bundesverwaltung als Gesamtheit wird in Fragen der IT-Sicherheit und somit auch beim Thema Cloud Computing durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt (siehe
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Digit…). Die Veröffentlichungen des BSI zum Cloud Computing, wie z.B. das Cloud Computing Eckpunktepapier, bieten wichtige Hinweise zum Einsatz von Cloud-Anwendungen, die diesen einschränken bzw. von bestimmten (Sicherheits-)Anforderungen abhängig macht.
Dazu hat der IT-Rat mit seinem Beschluss 2015/5 Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft Eckpunkte zur Nutzung von Cloud-Angeboten der Wirtschaft in der Bundesverwaltung vorgegeben (siehe
http://www.cio.bund.de/Web/DE/Politisch…). Der IT-Rat ist auf politisch-strategischer Ebene das zentrale Gremium für ressortübergreifende IT-Fragestellungen in der Bundesverwaltung.
Auf Bund-Länder-Ebene findet im Übrigen die Entscheidung des IT-Planungsrats vom 13. Oktober 2016 Berücksichtigung. Diese empfiehlt Vorgehensweisen und Kriterien zur Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft (siehe
http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs…). Der IT-Planungsrat ist das politische Steuerungsgremium von Bund, Ländern und Kommunen für Informationstechnik und für E-Government.
Die Gefahr, dass fremdstaatliche Nachrichtendienste die Vertraulichkeit unserer Daten gefährden, ist bekannt. Entsprechende Maßnahmen werden ergriffen. Beispielhaft soll hier auf den No-Spy-Erlass des BMI verwiesen werden (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurz…).
Die Frage nach architektonischen und strategischen Änderungen betrifft den Bundestag und kann deshalb auch nur dort beantwortet werden.
Europäische Informationstechnik nimmt einen hohen Stellenwert in der IT-Landschaft der Bundesverwaltung ein. IT-Fördermaßnahmen werden in der Bundesverwaltung insbesondere vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerufen.
Die Frage nach den Inhalten des Informatikunterrichts an deutschen Schulen betrifft die einzelnen Bundesländer, die für den Bereich der Bildung und somit auch für die Gestaltung der Lehrpläne gesetzgebungsbefugt sind.
Die IT des Bundes und der Länder wird stetig weiterentwickelt. Die Bundesverwaltung setzt bei der Personalauswahl auf hochqualifizierte IT-Fachkräfte.
Die Bundesregierung nimmt die Steuerung der Informationstechnik durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) und verschiedene Gremien wahr. Eine Übersicht über die wesentlichen IT-Steuerungsgremien finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) unter
http://www.cio.bund.de/Web/DE/Politisch… sowie auf der Webseite des IT-Planungsrat unter
http://www.it-planungsrat.de.
Die maßgeblichen IT-Steuerungsgremien sind im Bereich der Bundesverwaltung der IT-Rat und die die Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts. Die Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts unterstützt den IT-Rat, ist verantwortlich für die operative IT-Steuerung der Bundesverwaltung und entscheidet alle Fragen des Betriebs der Bundes-IT auf der Basis der Beschlüsse des IT-Rats.
Daneben wird im IT-Planungsrat, dem gemeinsamen Steuerungsgremium von Bund und Ländern, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordiniert.
Mit freundlichen Grüßen