Nutzung von DE-Mails und verschlüsselten e-Mails

Quartalsweise Anzahlen eingegangener Anfragen an die Poststelle des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mittels De-Mail (aktuell: <<E-Mail-Adresse>>) sowie durch X.509-S/MIME-verschlüsselter eMails (aktuell: <<E-Mail-Adresse>>) seit Beginn der Einrichtung der Postfächer.

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  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Quartalsweise An…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von DE-Mails und verschlüsselten e-Mails [#35514]
Datum
3. Januar 2019 17:11
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Quartalsweise Anzahlen eingegangener Anfragen an die Poststelle des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mittels De-Mail (aktuell: poststelle[att]bsi-bund.de-mail.de) sowie durch X.509-S/MIME-verschlüsselter eMails (aktuell: poststelle[att]bsi.bund.de) seit Beginn der Einrichtung der Postfächer. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 03. Januar 2019 übersende ich Ihnen den beigef…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Nutzung von DE-Mails und verschlüsselten e-Mails [#35514]
Datum
22. Januar 2019 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 03. Januar 2019 übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen