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Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)

Nutzen Sie zur Spam-Filterung Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)?
Darüber hinaus beantrage ich Zugang zu Dokumenten, die sich mit der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Listen befassen oder Aufschluss über die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung geben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nutze…
An IT-Dienstleistungszentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#174596]
Datum
20. Januar 2020 11:01
An
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nutzen Sie zur Spam-Filterung Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)? Darüber hinaus beantrage ich Zugang zu Dokumenten, die sich mit der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Listen befassen oder Aufschluss über die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174596
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Domain Name System-based…
An IT-Dienstleistungszentrum Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#174596]
Datum
9. März 2020 17:02
An
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)“ vom 20.01.2020 (#174596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174596
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Domain Name System-based…
An IT-Dienstleistungszentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#174596]
Datum
3. April 2020 22:31
An
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)“ vom 20.01.2020 (#174596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174596
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)“ [#174596] [#174596]
Datum
27. April 2020 22:32
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174596 Das IT-Dienstleistungszentrum Saarland hat meine Anfrage vom 20. Januar 2020 trotz mehrfacher Nachfragen bisher nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 174596.pdf Anfragenr: 174596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174596
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 27.04.2020 - Az. I 1000 / 392 Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihn…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.04.2020 - Az. I 1000 / 392
Datum
28. April 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
884 Bytes


Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 27. April 2020, die hier unter dem Aktenzeichen I 1000/392 geführt wird. Sie bitten um Vermittlung im Zusammenhang mit einer an das Landesamt für IT-Dienstleistungen gerichteten Anfrage. Mit Blick auf die von Ihnen begehrten Informationen ist darauf hinzuweisen, dass sich der Informationszugangsanspruch nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) auf solche Informationen bezieht, die bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich vorliegen und nicht etwa auf die Beantwortung bestimmter Fragen oder Erläuterung bestimmter Inhalte gerichtet ist. Soweit Sie Zugang zu bestimmten Dokumenten und die begehrte Information bei der informationsverpflichteten Stelle vorliegt, ist der Informationszugang grundsätzlich zu gewähren, es sei denn, es werden Ausschlussgründe geltend gemacht und liegen vor. Das Landesamt für IT-Dienstleistungen wird hiesigerseits um Stellungnahme gebeten. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es auf Grund der aktuellen Lage zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Anfrage 17456 Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie unsere Stellungnahme zu Ihrer o.g. Anfrage. Bitte en…
Von
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Betreff
Anfrage 17456
Datum
9. Juni 2020 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,8 KB
image002.png
20,8 KB


Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie unsere Stellungnahme zu Ihrer o.g. Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, dies ist der besonderen Situation geschuldet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [Saarland] SG 11 - stellv. Sachgebietsleiter Steuerung und Planung Virchowstraße 7 · 66119 Saarbrücken Tel.: +49(0)681 [geschwärzt] Fax: +49(0)681 [geschwärzt] [geschwärzt] · www.it-dlz.saarland.de [IT-DLZ]
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AW: Anfrage 17456 [#174596] Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat in seinem Schreiben der Veröff…
An IT-Dienstleistungszentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 17456 [#174596]
Datum
10. Juni 2020 11:58
An
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat in seinem Schreiben der Veröffentlichung Ihrer Antwort auf FragDenStaat.de widersprochen. Aus meiner Sicht liegen keine rechtlichen Gründe vor, die gegen eine Veröffentlichung sprechen. Sofern es lediglich um Ihre personenbezogenen Daten geht, werde ich diese – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – natürlich schwärzen. Näheres zur Veröffentlichung von Anfragen finden Sie auch im Behördenleitfaden von FragDenStaat.de: [https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/] Auf diese Anfrage können Sie unter [https://fragdenstaat.de/a/174596] zugreifen. Bitte teilen Sie mir mit, ob unter diesen Umständen weitere Gründe gegen die Veröffentlichung sprechen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 174596 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 17456 [#174596] Mein Zeichen: #174596 Zeichen des Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland: I 1000/392…
An IT-Dienstleistungszentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 17456 [#174596]
Datum
16. Juli 2020 17:04
An
IT-Dienstleistungszentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen: #174596 Zeichen des Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland: I 1000/392 Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) haben Sie in Ihrem Schreiben vom 18. Mai 2020 der Veröffentlichung der Antwort widersprochen. Durch meine E-Mail vom 10. Juni 2020 teilte ich Ihnen mit, dass ich Ihren "Widerspruch" so verstünde, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden sollten, die Information selbst aber veröffentlicht werde könnten. Ich teilte Ihnen mit, dass ich personenbezogene Daten vor einer Veröffentlichung zu schwärzen beabsichtige (ohne hierzu jedoch eine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen). Da der Bedeutung Ihres Widerspruchs jedoch so unbestimmt war, bat ich Sie mir mitzuteilen, ob ich Sie insoweit richtig verstanden hätte. Durch Informationsfreiheitsrecht zugänglich gemachte Dokumente können in den meisten Fällen auch veröffentlicht werden. Typische Gründe, die eine Veröffentlichung ausschlössen, sind für mich vorliegend nicht ersichtlich. Ein Verbot durch Ihre Behörde die zugänglich gemachten Informationen zu veröffentlichen, würde einen Verwaltungsakt iSv § 35 S. 1 SVwVfG darstellen, der gemäß § 39 Abs. 1 SVwVfG zu begründen wäre. Falls Sie die Veröffentlichung untersagen möchten, bitte ich Sie daher dies in einer den §§ 35 ff. SVwVfG Genüge tuenden Form zu machen. Darüber hinaus beantrage ich hiermit die Genehmigung der Veröffentlichung Ihres Schreibens vom 18. Mai 2020 und weise auf die Genehmigungsfiktion nach § 42a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 SVwVfG hin. Ich bitte Sie die Genehmigung oder den Bescheid per E-Mail zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174596/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.