Nutzung von DTV-Daten aus Straßenverkehrszählungen (SVZ 2015) des Kfz-Verkehrs in Hessen
Für eine nicht-kommerzielle Nutzung wird von Ihnen die Unterzeichnung eines Datenüberlassungsvertrag verlangt um eine maschinenlesbare Version der Verkehrsmengenkarte 2015 (SVZ 2015) temporär nutzen zu können.
Bitte schlüsseln Sie pro Jahr auf, wie oft die Daten bisher auf diese Weise angefragt bzw. bereitgestellt wurden. Unterscheiden Sie dabei zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Führen Sie für die kommerzielle Nutzung noch die erzielten Umsätze bzw. Nutzungsgebühren auf.
Geben Sie desweiteren für die SVZ 2015 die Kosten der Datenerhebung und -verarbeitung an. Unterscheiden Sie dabei zwischen öffentlichen Steuergeldern und privatwirtschaftliche Investitionen.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. März 2021
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24. April 2021
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