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Nutzung von Fußwegen durch Radfahrer

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Fussgänger vor Radfahrenden auf Fusswegen zu schützen.
Werden Verstöße geahndet?
Wenn ja, wieviele Verstöße wurden bisher im Jahr 2020 festgestellt und geahndet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Fußwegen durch Radfahrer [#186983]
Datum
18. Mai 2020 17:11
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Fussgänger vor Radfahrenden auf Fusswegen zu schützen. Werden Verstöße geahndet? Wenn ja, wieviele Verstöße wurden bisher im Jahr 2020 festgestellt und geahndet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186983
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. - Wir möchten Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Nutzung von Fußwegen durch Radfahrer [#186983]
Datum
19. Mai 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. - Wir möchten Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bzw. die Pressestelle der Berliner Polizei zu wenden. Den Kontakt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/ Mit freundlichem Gruß