Nutzung von Glyphosat
- Anfrage an:
- Deutsche Bahn
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Die Gesamtmenge Glyphosat, die die Deutsche Bahn im Jahr 2018 eingesetzt hat
Die Orte, an denen die Deutsche Bahn Glyphosat im Jahr 2018 eingesetzt hat
Korrespondenz
-
Frist – 26.07.2019
- 22. Jun 2019
- 29. Jun
- 06. Jul
- 12. Jul
- 26. Jul 2019
- Von
- Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
- Betreff
- Nutzung von Glyphosat [#152090]
- Datum
- 22. Juni 2019 16:15
- An
- Deutsche Bahn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtmenge Glyphosat, die die Deutsche Bahn im Jahr 2018 eingesetzt hat
Die Orte, an denen die Deutsche Bahn Glyphosat im Jahr 2018 eingesetzt hat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
- Von
- Deutsche Bahn
- Betreff
- RE: Nutzung von Glyphosat [#152090]
- Datum
- 22. Juni 2019 16:16
- Status
- Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-125389617840
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten.
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist.
Mit freundlichen Grüßen
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
- Von
- Deutsche Bahn
- Betreff
- Ihre Anfrage zur Nutzung von Glyphosat
- Datum
- 26. Juni 2019 13:53
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 22. Juni 2019
Unser Zeichen: 1-125389617840
Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre E-Mail.Im zurückliegenden Jahr hat die Deutsche Bahn rund 65 Tonnen Glyphosat auf ihren Gleisen ausgebracht, um den dort unerwünschten Aufwuchs zu behandeln. Der Deutschen Bahn liegt viel daran, den bestehenden Umweltvorteil weiter zu entwickeln. Daher bringt sie Glyphosat – mangels Alternativen – grundsätzlich nur im unmittelbaren Gleisbereich aus. Das Blattherbizid ist vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit speziell für diesen Anwendungsbereich zugelassen. Auf den angrenzenden Flächen und allen anderen Liegenschaften setzt die DB ausschließlich mechanische Verfahren ein. Hier werden Bäume und Pflanzen manuell zurückgeschnitten. Auch hält die DB an ihren Anstrengungen auf der Suche nach möglichst umweltverträglichen Verfahren der Vegetationskontrolle im Gleis fest. Hierzu stehen wir im engen Austausch mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie, da eine einfache Übertragbarkeit von Verfahren aus der Landwirtschaft oder dem kommunalen Bereich auf den Gleisbereich nicht gegeben ist.
Aktuell verfolgt die DB deshalb folgende Stoßrichtungen:
· Wir entwickeln die bereits heute eingesetzten Vegetationserkennungssysteme weiter, um die Anwendung noch gezielter durchführen zu können und die Aufwandmengen weiter zu senken. · Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, „Bio-Herbizide“ auf der Basis bspw. von Essig- oder Perlargonsäure für den Gleisbereich verfügbar zu machen.
· Gemeinsam mit der Industrie wird ein neues Verfahren erprobt, das mittels elektrischem Strom die Pflanzen behandeln soll. Allerdings steht auch diese Methode erst am Anfang der Entwicklung.
· Darüber hinaus hat die DB beim internationalen Eisenbahnverband (UIC) ein Projekt initiiert, um weltweit Verfahren identifizieren zu lassen, die das Potenzial zur Weiterentwicklung für den Gleisbereich haben. Die Empfehlungen sollen in Kürze vorliegen. Wir hoffen, dass sich aus diesen und weiteren Vorhaben praxistaugliche Alternativen ergeben, um den Einsatz von Glyphosat im Gleisbereich weiter zu reduzieren oder gänzlich obsolet zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Leiterin Kundendialog
P.S.: Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 0180 6 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort Kundendialog.
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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier >> http://www.deutschebahn.com/de/konzern/… der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am MainRegistergericht: Frankfurt am Main, HRB 83173
USt-IdNr.: DE 260656754
Vorstand: Joachim Müller, Dr. Philipp Nagl, Dr. Michael Peterson, Heinz Siegmund
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Berthold Huber
Vielleicht kann man in einem nächsten Schritt versuchen, Dokumente zu bekommen, wann und wo der Einsatz von Glyphosat zukünftig geplant … Alles lesen
Vielleicht kann man in einem nächsten Schritt versuchen, Dokumente zu bekommen, wann und wo der Einsatz von Glyphosat zukünftig geplant ist. Müsste m.E. auch unter § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a UIG fallen.