Nutzung von Glyphosat durch die Deutsche Bahn

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Informationen über die Nutzung von Glyphosat zur Unkrautvernichtung im deutschen Eisenbahnnetz, besonders durch die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften.

Insbesondere bitte ich um diese Informationen:
- genutzte Menge von Glyphosat nach Jahr und Bundesland
- Abschätzung, wieviel Glyphosat auf einem durchschnittlichen Kilometer Schiene verwendet wird
- Untersuchungen zu Unkrautvernichtungsmitteln, die alternativ zu Glyphosat verwendet werden könnten

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Glyphosat durch die Deutsche Bahn [#151824]
Datum
20. Juni 2019 18:19
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Nutzung von Glyphosat zur Unkrautvernichtung im deutschen Eisenbahnnetz, besonders durch die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften. Insbesondere bitte ich um diese Informationen: - genutzte Menge von Glyphosat nach Jahr und Bundesland - Abschätzung, wieviel Glyphosat auf einem durchschnittlichen Kilometer Schiene verwendet wird - Untersuchungen zu Unkrautvernichtungsmitteln, die alternativ zu Glyphosat verwendet werden könnten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da die angefragten Informationen durch die DB Netz AG zur Verfügung gestellt wurden …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Glyphosat durch die Deutsche Bahn [#151824]
Datum
1. Juli 2019 14:27
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da die angefragten Informationen durch die DB Netz AG zur Verfügung gestellt wurden (https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-des-unkrautvernichters-glyphosat-durch-die-db-netz-ag/), ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>