Nutzung von iPads im Dienstbetrieb

Anfrage an: Stadt Weinheim

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen).
2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle intern…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
24. Oktober 2021 21:14
An
Stadt Weinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen). 2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231649/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ vom 24.10.…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
29. November 2021 19:41
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ vom 24.10.2021 (#231649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231649/
Stadt Weinheim
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in zwischennachrichtlich teilen wir Ihnen mit, dass die Beantwortung Ihrer Anfrag…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
1. Dezember 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwischennachrichtlich teilen wir Ihnen mit, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Eine Antwort kann Ihnen bis zum 17.12.2021 in Aussicht gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#231649] Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Eingangsbest…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#231649]
Datum
1. Dezember 2021 22:54
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Leider haben Sie meine Anfrage trotz Fristüberschreitung bisher nicht beantwortet. Ihrem Schreiben kann ich zudem keine Begründung entnehmen, warum Sie meine Anfrage nicht innerhalb der Monatsfrist beantwortet haben; meine Anfrage ist weder komplex noch umfänglich. Warum die Zusammenstellung nun nochmals mindestens dreizehn Werktage dauern soll, erschließt sich mir aus Ihrem Schreiben nicht. Ich gehe daher von einer Beantwortung bis spätestens 07. Dezember 2021 aus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#231649] Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzu…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#231649]
Datum
8. Dezember 2021 00:02
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ vom 24.10.2021 (#231649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist gem. § 7 Abs. 7 LIFG mittlerweile um 11 Tage überschritten. Sie sind nach § 10 Satz 2 LVwVfG gehalten, das Verfahren zügig durchzuführen. Wegen der besonderen Bedeutung eines zeitnahen Informationszugangs für das Anliegen des LIFG entspricht es aber der ratio legis, dass die Bescheidung des Antrags unverzüglich und nicht unter Ausschöpfung der gesetzlichen Fristen zu erfolgen hat. Gründe für eine mögliche Fristverlängerung haben Sie mir trotz meines Hinweises vom 01. Dezember 2021 nicht genannt. Ich gehe daher davon aus, dass meine Anfrage bis spätestens 13. Dezember 2021 von Ihnen vollumfänglich erledigt wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Brink, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ [#231649]
Datum
8. Dezember 2021 00:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Brink, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Weinheim die Herausgabe der Informationen [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] Meine Anfrage ist weder komplex noch umfangreich, Gründe für die Nichtbeantwortung wurden weder in der Mitteilung noch auf meine Nachfrage genannt, auch wurde meine Anfrage bisher nicht beantwortet. Die Monatsfrist ist bereits deutlich überschritten. [geschwärzt], [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 231649.pdf Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ [#231649]
Datum
8. Dezember 2021 00:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in vorab möchten wir uns bei Ihnen für die verspätete Antwort entschuldigen. Auf Ihre Fragen m…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
9. Dezember 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vorab möchten wir uns bei Ihnen für die verspätete Antwort entschuldigen. Auf Ihre Fragen möchten wir wie folgt Stellung nehmen: 1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen). Mitarbeitende erhalten für die Arbeit im Homeoffice ein von der IT vorbereitetes Gerät, mit der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Software. Durch entsprechende Berechtigungen auf den Geräten ist die Installation privater Software nicht möglich. Private Geräte erhalten keinen Zugang zum System und auf Dienste der Stadt Weinheim. Dies prüft und überwacht die IT-Abteilung. Dies gilt für PCs, Notebooks, Drucker, Tablets und Smartphones. Der Zugang zum Netzwerk der Stadt Weinheim erfolgt über verschiedene Berechtigungen. Nur durch die IT-Abteilung vorbereitete Geräte können einen Zugang zum Netzwerk der Stadtverwaltung Weinheim und von dort zur Komm.ONE aufbauen. Danach regeln Netzwerkberechtigungen den Zugriff auf Daten und Ressourcen. Dies regelt eine Dienstvereinbarung ("Berechtigungsverwaltung"). Private Hard- und Software darf grundsätzlich nicht für die Erfüllung dienstlicher Aufgaben eingesetzt werden. Während der pandemischen Lage haben wir eine Übergangsregelung zum Thema Homeoffice unseren Mitarbeiter*innen zukommen lassen, welche wir in der Anlage beigefügt haben. Eine Dienstvereinbarung zum Homeoffice ist aktuell in Bearbeitung. Darin wird auch wieder implizit die Nutzung privater Hardware im Homeoffice untersagt. Weitere Unterlagen sind nicht verfügbar, da das grundsätzliche Verbot der Nutzung von privaten Geräten keinen weiteren Regelungsbedarf erfordert. 2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur? Eine begrenzte Zahl von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nutzt Tablets zur Erledigung der Dienstgeschäfte. Tablets erhalten Mitarbeitende auf Anforderung für einen bestimmten Einsatzzweck. Dies muss von den jeweiligen Vorgesetzten bestätigt werden. Die IT-Abteilung und Organisation verifizieren den Einsatzzweck. Private Geräte erhalten keinen Zugang zum System und auf Dienste der Stadt Weinheim. Dies prüft und überwacht die IT-Abteilung. Die Vereinbarung zur Tablet-Nutzung haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen sowie Ihre…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
9. Dezember 2021 20:08
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen sowie Ihre Erläuterungen. Ich habe hierzu noch einige Rückfragen: 1. Ich hatte in meinem Antrag vom 24. Oktober 2021 alle internen Dokumente angefordert. Verstehe ich Sie richtig, dass für die Nutzung der Hard- und Software in der Weinheimer Verwaltung lediglich diese drei Dokumente vorliegen und darüber hinaus keinerlei Schriftstücke/Dokumentationen/Weisungen/Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen/Sonstiges? 2. Gibt es beispielsweise für den normalen Dienstbetrieb keine Vereinbarung, die Mitarbeitende unterschreiben müssen? Ich finde im Anhang lediglich Unterlagen im Zusammenhang mit Tablets und Home Office. 3. Sie haben folgendes mitgeteilt: "Eine begrenzte Zahl von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nutzt Tablets zur Erledigung der Dienstgeschäfte. Tablets erhalten Mitarbeitende auf Anforderung für einen bestimmten Einsatzzweck. Dies muss von den jeweiligen Vorgesetzten bestätigt werden. Die IT-Abteilung und Organisation verifizieren den Einsatzzweck." Ich gehe davon aus, dass es hierzu schriftliche Unterlagen gibt, die ich Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen kann. Insbesondere kann ich nicht entnehmen, für welche Einsatzzwecke Tablets genutzt werden oder wie z. B. die Nutzung für den Oberbürgermeister geregelt ist. Ich hatte hierzu unter 1. in meinem Antrag die verfügbaren Unterlagen angefordert (siehe auch 1. in diesem Schreiben). Vielen Dank im Voraus für die Vervollständigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Folgefragen mit entsprechenden Anhängen. Freund…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
15. Dezember 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Folgefragen mit entsprechenden Anhängen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Zusendung. Ich hatte mich meiner Mein…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
15. Dezember 2021 22:17
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Zusendung. Ich hatte mich meiner Meinung nach in meiner Anfrage sehr klar ausgedrückt, dass ich alle Unterlagen anfordere und nicht nur die von Ihnen zunächst ausgewählten. Da ich nochmals explizit nachgefragt habe, gehe ich davon aus, dass Sie mir nun jedes verfügbare Schriftstück, welches sich auf die Nutzung der Hard- und Software in der Weinheimer Verwaltung bezieht, übersandt haben und darüber hinaus keinerlei Schriftstücke/Dokumentationen/Weisungen/Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen/Sonstiges wie z. B. Klarstellungen, Anweisungen, Hinweise o. ä. beispielsweise Ihrer IT-Abteilung vorhanden sind. Können Sie mir zum gesamten Vorgang Akteneinsicht gewähren? Sie können mir die vollständige Akte gerne elektronisch zusenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen unsere vorhandenen Schriftstücke, welche sich auf die Nutzung der Hard- und…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
21. Dezember 2021 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen unsere vorhandenen Schriftstücke, welche sich auf die Nutzung der Hard- und Software bei der Stadt Weinheim beziehen, weitergeleitet. Weitergehende Schriftstücke bzw. Regelungen sind nicht vorhanden und können Ihnen daher auch nicht zugesandt werden. Für die Nutzung von Tablets gibt es eine Akte, wo unter anderem die jeweiligen Nutzungsvereinbarungen abgelegt sind. Das Muster dieser Nutzungsvereinbarung haben wir Ihnen bereits zukommen lassen. Akteneinsicht in diese Akte können wir Ihnen aus Datenschutzgründen jedoch nicht gewähren. Eine andere Akte mit entsprechendem Inhalt ist nicht vorhanden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], soweit ich informiert bin, habe ich sowohl nach LIFG als auch nach L…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
21. Dezember 2021 11:43
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], soweit ich informiert bin, habe ich sowohl nach LIFG als auch nach LVwVfG Baden-Württemberg Anspruch auf Akteneinsicht in den Vorgang. Ihr Verweis auf Datenschutz ist daher für mich nicht nachvollziehbar und müsste von Ihnen zumindest konkretisiert werden - auf welche Rechtsgrundlage beziehen Sie sich hier? Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, warum im Rahmen meines Antrags datentschutzrelevante Unterlagen in den Vorgang aufgenommen worden sind, vielleicht können Sie mich hier aufklären? Notfalls müssen Sie diese Punkte schwärzen, ich halte an meinem Antrag weiterhin fest. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in vielleicht habe ich Ihre letzte Anfrage auch falsch verstanden oder ich habe mich missverst…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
21. Dezember 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielleicht habe ich Ihre letzte Anfrage auch falsch verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Mit "Akte" war gemeint, wo die einzelnen Nutzungsvereinbarungen für die Tablets unserer Mitarbeiter*innen abgelegt sind. Die Muster-Nutzungsvereinbarung haben wir Ihnen zukommen lassen. Die ausgefüllten Nutzungsüberlassungen beinhalten jedoch persönliche Daten unserer Mitarbeiter*innen. Wenn wir diese schwärzen, dann entspricht es dem Inhalt der Muster-Nutzungsüberlassung, welche Sie schon haben. Eine andere Akte ist nicht vorhanden. Ich wünsche Ihnen vorab schon mal schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022. Bleiben Sie gesund. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], das habe ich mir schon fast gedacht. Es geht um diesen Vorgang, nich…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
21. Dezember 2021 16:16
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], das habe ich mir schon fast gedacht. Es geht um diesen Vorgang, nicht um die gesammelten Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitenden. Ich gehe nicht davon aus, dass es hier Bedenken jedweder Art gibt, mir den vollständigen nachvollziehbaren Vorgang elektronisch zukommen zu lassen. Vielen Dank im Voraus. Auch Ihnen wünsche ich eine besinnliche Zeit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Wünsche. Da mir nicht ganz klar ist, welchen Vorgang Sie genau meinen,…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
22. Dezember 2021 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Wünsche. Da mir nicht ganz klar ist, welchen Vorgang Sie genau meinen, muss ich leider noch mal nachfragen. Meinen Sie die Korrespondenz mit Ihnen? Denn wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, existieren sonst keine weiteren Akten. Gerne können Sie mich auch mal kurz telefonisch kontaktieren. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], ich möchte Einsichtnahme in den vollständigen und nachvollziehbaren …
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
22. Dezember 2021 09:48
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], ich möchte Einsichtnahme in den vollständigen und nachvollziehbaren Vorgang meiner Anfrage nehmen. Nein, nicht in die Korrespondenz mit mir, sondern den vollständigen Vorgang. Dieser wird ja nicht nur unsere Korrespondenz enthalten. Soweit Sie mir dies nicht ermöglichen möchten, bitte ich um Mitteilung der entsprechenden Rechtsgrundlage im LIFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Weinheim
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Weinheim
Via
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Betreff
Datum
22. Dezember 2021 11:28
Status
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihnen den gesamten Vorgang Ihrer Anfrage mit sämtlicher interner Kommunikation und…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
22. Dezember 2021 11:30
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihnen den gesamten Vorgang Ihrer Anfrage mit sämtlicher interner Kommunikation und mitgesendeten Anhängen in dem von Ihnen angegebenen Link für größere Dateien hochgeladen. Andere Akten, Vorgänge, Unterlagen, Dienstanweisungen oder sonstiges existiert nicht und können wir Ihnen daher auch nicht zukommen lassen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Erledigung. Ich werde die Unterlagen du…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
Datum
22. Dezember 2021 11:35
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt], zunächst vielen Dank für die Erledigung. Ich werde die Unterlagen durchsehen und bezüglich der weiteren Schritte auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2021 Az: 0221.4-15/266 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2021 Az: 0221.4-15/266
Datum
11. Januar 2022 14:07
Status
geschwärzt
733,6 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente