Nutzung von iPads im Dienstbetrieb
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen).
2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum24. Oktober 2021
-
27. November 2021
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3 Follower:innen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 24. Oktober 2021 21:14
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- Stadt Weinheim
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 29. November 2021 19:41
- An
- Stadt Weinheim
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- Stadt Weinheim
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- Ihre Anfrage
- Datum
- 1. Dezember 2021 14:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage [#231649]
- Datum
- 1. Dezember 2021 22:54
- An
- Stadt Weinheim
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- AW: Ihre Anfrage [#231649]
- Datum
- 8. Dezember 2021 00:02
- An
- Stadt Weinheim
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ [#231649]
- Datum
- 8. Dezember 2021 00:16
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ [#231649]
- Datum
- 8. Dezember 2021 00:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Stadt Weinheim
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 9. Dezember 2021 17:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 9. Dezember 2021 20:08
- An
- Stadt Weinheim
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- Stadt Weinheim
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 15. Dezember 2021 10:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 15. Dezember 2021 22:17
- An
- Stadt Weinheim
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- Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 21. Dezember 2021 08:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 21. Dezember 2021 11:43
- An
- Stadt Weinheim
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- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 21. Dezember 2021 15:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 21. Dezember 2021 16:16
- An
- Stadt Weinheim
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- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 22. Dezember 2021 08:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 22. Dezember 2021 09:48
- An
- Stadt Weinheim
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- Datum
- 22. Dezember 2021 11:28
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- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 22. Dezember 2021 11:30
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
- Datum
- 22. Dezember 2021 11:35
- An
- Stadt Weinheim
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2021 Az: 0221.4-15/266
- Datum
- 11. Januar 2022 14:07
- Status
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Erfreuliche Nachrichten aus Ihrem Hause.
Ich habe einen Prozess aus dem Jahr 2007 laufen.
Es geht um eine Kapitalanlage aus dem grauen Kapitalmarkt. Prospekthaftung, bis hin zum Vorsatz, die ich zunächst mit meinem Anwalt hinsichtlch bestehender Vereinbarungen abstimmen werde. Eine leichtere Aufgabe besteht in Sachen einer Zwangsvollstreckung in Form 2. - Beschlüsse, deren Rechenkünste ich gerne zur Prüfung stellen möchte. Aus Datenschutzgründen möchte ich auch diesen Vorgang zunächst rechtlich abstimmen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Petz
Als Anlage zu meinem Bericht.
Als Rentnerehepaar ist das zunächst ein Problem
mit der Spende.