Nutzung von Kontaktdaten, die nach dem IfSG erhoben worden

alle Unterlagen (z.B. Weisungen, juristische Gutachten oder Stellungnahmen, Kommunikation mit Polizeipräsidien, Datenschutzaufsichtsbehörden oder Ministerien) im Zusammenhang mit der Nutzung von Kontaktdaten durch Strafverfolgungsbehörden, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes des Bundes (IfGS) erhoben worden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Kontaktdaten, die nach dem IfSG erhoben worden [#241781]
Datum
23. Februar 2022 20:47
An
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Weisungen, juristische Gutachten oder Stellungnahmen, Kommunikation mit Polizeipräsidien, Datenschutzaufsichtsbehörden oder Ministerien) im Zusammenhang mit der Nutzung von Kontaktdaten durch Strafverfolgungsbehörden, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes des Bundes (IfGS) erhoben worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241781/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Ihr Schreiben vom 23. Februar 2022
Von
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 23. Februar 2022
Datum
7. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
866,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung von Kontaktdaten, die nach dem IfSG erhoben worden“ [#241781]
Datum
26. März 2022 11:42
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241781/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil m.E. die Ausnahmeregelung der StPO nur für solche Akten greift, die für die Zwecke eines Strafverfahrens angelegt worden sind. Nichtbetroffen sollten z.B. allgemeine Anweisungen bzw. juristischen Stellungnahmen sein, die die GSta zu diesem Thema verfasst hat sowie die Kommunikation mit dem zuständigen Ministerien. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 241781.pdf - 2022-03-07_1-ifg_gsta-bb_20220307.pdf Anfragenr: 241781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241781/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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