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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung von Microsoft 365 (ink. Teams)

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Von: ████████ An: █████████████ CC: ██████████████████████████████████████ Datum:10.07.2019 11:18 Betreff:Antw: Re: Office 365 an deutschen Schulen zurzeit nicht einsetzbar Anlagen:bisherige Stellungnahme Datenschutzbeauftragter Hessen.pdf; neue Stellungnahme Datenschutzbeauftragter Hessen ███████████████████ folgende "kurze" Zusammenfassung soll Sie bei der Beantwortung möglicher Fragen unterstützen. Eine abschließende Kürze der Zeit nicht möglich, doch dazu später mehr. Wichtig ist aber, dass wir bislang an keiner Stelle eine falsche Entscheidung getroffen haben. Einsatz nur im pädagogischen Bereich der Schulen Vorab ist festzuhalten, dass der Einsatz von Office 365 nur im pädagogischen Bereich der städtischen Bochumer Schul In der Mitteilung 20182730 für die Ausschusssitzung am 20.11.2018 (Absichtserklärung, Aufstellung der Kosten) wird "Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtkosten für die  im pädagogischen Lizenzierung derBereich in den Schulen eingesetzten Rechner:" keine abschließende Entscheidung Hinsichtlich des Einsatzes von Office 365 wurde bislang keine abschließende Entscheidung zu einem Einsatz getroffen 20191194 (MEP): "Die Ausstattung der Schulen mit MS-Office 365 ProPlus (FWU-Rahmenvertrag für Lehreinrichtungen) in Bearbeitung .      bef MS-Office 365 ProPlus kannLehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern als gemeinschaftliche Austauschplattform und zur erarbeiteten Unterrichtsinhalte dienen." bisherige Rechtslage / bisherige Einschätzungen Das Schulministerium NRW gibt aktuell noch folgende Aussage auf ihrer Website wieder, die auch so in der Beantwo (Mitteilung 20191914 für Aussschuss 10.07. und Rat 11.07.) zu finden ist: "Von der LDI ist mitgeteilt worden, dass ein bundesländerübergreifendes Verfahren zur datenschutzrechtlichen Beurte stattfindet, das noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund konnte die LDI eine Verwendung von MS Office Andererseits hat der hessische Landesbeauftragte bereits seine Stellungnahme für den Einsatz des Produkts in den Sc Grundsätzlich kann für die jetzige praktische HandhabungSchulleitungen, festgestellt werden: die sich mangels einer offiziellen Einschätz auf die Bewertung des DSB Hessen verlassen und die dortigen einschränkenden Bedingungen zur Nutzung von Office der Cloud für Verwaltungszwecke, kann kein fahrlässiges oder vorwerfbares" Handeln vorgehalten werden. Die bis gestern gültige Stellungnahme des hessischen Datenschutzbeauftragten habe ich als Anlage beigefügt. aktuelle Rechtslage / aktuelle Einschätzung Gestern hat der hessische Datenschutzbeauftragte die ebenfalls als Anlage beigefügte Stellungnahme veröffentlicht. Darin findet sich die Kernaussage,"Einsatz dass der von Microsoft Office 365 an Schulen ... datenschutzrechtlich unzulässig (ist) personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern." Da in der bisherigen Stellungnahme die Einsetzbarkeit von Office 365 in den Verwaltungen der Schulen ohnehin als müssen sich die aktualisierten Aussagen/Einschränkungen zu den personenbezogenen Daten alleine auf den pädagog Welche neuen Erkenntnisse den hessischen Datenschutzbeauftragten zu dieser neuen Einschätzung veranlasst haben, Details dazu werden möglicherweise in den nächsten Tagen veröffentlicht. Denkbar (als reine, in der Kürze der Zeit nicht weiter recherchierbare, Vermutung des Unterzeichners) könnte ein Er Anmeldung sein. Ebenfalls denkbar ist, dass dieser "Schulterschluss" aller Landesdatenschutzbeauftragten Microsoft st zeitnah prüfbare Aussagen zur Einhaltung der DSGVO zu veröffentlichen. Fazit Fakt ist, dass nach Ansicht des Unterzeichners aktuell die Umsetzung der Ausstattung der pädagogischen Bereiche in weiter vorangetrieben werden kann. Hier gilt es nun zunächst die weiteren Beurteilungen der zuständigen Stellen (i Landesdatenschutzbeauftragten NRW) oder die Aktualisierung der Einschätzung des Schulministeriums abzuwarten. Alternativ könnte die Ausstattung der Schulen mit einem lokal installierten Office-Paket erfolgen. Im Vorfeld wären ab Eignung etc.) zu prüfen, um anschließend eine belastbare und zukunftssichere Entscheidung treffen zu können. Für kurzfristige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Freundliche Grüße
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████████ Stadt Bochum Schulverwaltungsamt Junggesellenstraße 8 44777 Bochum ███████████████ ██████████████ █████████████████ Internet: http://www.bochum.de ██████████████ ██████████████ > 10.07.2019 07:29 >>> ██████ ██████████████████████████████████████ ████████████████████ ██████████████████████████████████ ██████████████>: > > Hallo zusammen, > > das könnte durchaus Thema der Ausschuss‑ bzw. der Ratssitzung werden, daher sollten wir vorbereitet sein: > > https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/stellungnahme‑des‑hessischen‑beauftragten‑f%C3%BCr‑d > █████████ █████ █
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