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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung von Microsoft 365 (ink. Teams)“
Volumen Lizenzierung Produktbestimmungen 1. Februar 2020
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 3 EINLEITUNG................................................................................... 6 WINDOWS MULTIPOINT SERVER 52 WINDOWS SERVER 53 ÜBER DIESES DOKUMENT 6 INHALT DIESES DOKUMENTS 6 ONLINEDIENSTE ...........................................................................57 AUFBAU VON PRODUKTEINTRÄGEN 6 REGIONALE VERFÜGBARKEIT VON ONLINEDIENSTEN 57 KLARSTELLUNGEN UND ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN AN DIESEM REGELN FÜR DEN ERWERB VON ONLINEDIENSTEN 57 DOKUMENT 7 VERLÄNGERUNG VON ONLINEDIENSTEN 57 LIZENZBESTIMMUNGEN ................................................................ 9 MICROSOFT AZURE SERVICES 57 MICROSOFT AZURE-DIENSTE 61 UNIVERSELLE LIZENZBESTIMMUNGEN 9 MICROSOFT AZURE INFRASTRUCTURE PLANS 61 LIZENZMODELLBESTIMMUNGEN 12 MICROSOFT AZURE SUPPORT PLANS 62 DESKTOP-ANWENDUNGEN 12 MICROSOFT AZURE USER PLANS 62 DESKTOPBETRIEBSSYSTEME 12 MICROSOFT 365 63 PRO CORE/CAL 13 ENTERPRISE MOBILITY + SECURITY 65 SERVER/CAL 13 SERVER-ABONNEMENTS FÜR AZURE 66 PRO CORE 13 MICROSOFT DYNAMICS 365-DIENSTE 68 MANAGEMENT SERVER 14 OFFICE 365 SERVICES 71 SPEZIALSERVER 14 OFFICE 365-ANWENDUNGEN 71 ENTWICKLERTOOLS 14 OFFICE 365 SUITES 72 MICROSOFT STREAM 73 SOFTWARE .................................................................................. 16 MICROSOFT MYANALYTICS 74 ADVANCED THREAT ANALYTICS 16 OFFICE 365 ADVANCED COMPLIANCE 74 AZURE FXT EDGE FILER 17 EXCHANGE ONLINE 74 BIZTALK 17 ONEDRIVE FOR BUSINESS 75 CAL-SUITES 18 CORE INFRASTRUCTURE SERVER (CIS) SUITE 20 PROJECT 75 FOREFRONT 22 SHAREPOINT ONLINE 75 MICROSOFT DYNAMICS 365 ON-PREMISES 23 AUDIODIENSTE 76 MICROSOFT IDENTITY MANAGER 25 WORKPLACE ANALYTICS 77 OFFICE-ANWENDUNGEN 26 SONSTIGE ONLINEDIENSTE 77 OFFICE 365-DESKTOP-ANWENDUNGEN 26 BING MAPS 77 OFFICE FÜR MAC 27 MICROSOFT POWER-PLATTFORM 78 OFFICE SERVERS 28 GITHUB-ANGEBOTE 79 EXCHANGE SERVER 28 MICROSOFT KAIZALA PRO 79 PROJECT SERVER 29 MICROSOFT CLOUD APP SECURITY 80 SHAREPOINT SERVER 30 MICROSOFT GRAPH DATA CONNECT FOR ISVS 80 SKYPE FOR BUSINESS SERVER 31 MICROSOFT INTUNE 80 SQL SERVER 32 MICROSOFT LEARNING 81 SYSTEM CENTER 35 MINECRAFT: EDUCATION EDITION 81 SYSTEM CENTER SERVER 35 VISUAL STUDIO MIT GITHUB ENTERPRISE 82 SYSTEM CENTER CONFIGURATION MANAGER 36 SYSTEM CENTER DATA PROTECTION MANAGER 37 GLOSSAR......................................................................................83 SYSTEM CENTER ENDPOINT PROTECTION 38 EIGENSCHAFTEN 83 SYSTEM CENTER OPERATIONS MANAGER 39 ZELLENWERTE 84 SYSTEM CENTER ORCHESTRATOR 40 SPALTENÜBERSCHRIFTEN 85 SYSTEM CENTER SERVICE MANAGER 41 DEFINITIONEN 85 VIRTUAL DESKTOP INFRASTRUCTURE (VDI) SUITE 42 ANHANG A – CAL-/ML-ÄQUIVALENTE LIZENZEN...........................89 VISUAL STUDIO 42 ANHANG B – SOFTWARE ASSURANCE ..........................................91 VISUAL STUDIO 42 AZURE DEVOPS SERVER 44 ERWERB VON SOFTWARE ASSURANCE 91 WINDOWS 45 VERLÄNGERUNG VON SOFTWARE ASSURANCE 91 WINDOWS-DESKTOP-BETRIEBSSYSTEM 45 MIGRATIONSLIZENZ FÜR EINGESTELLTE PRODUKTE ODER PRODUKTE MIT STATUS WINDOWS SERVER 52 END-OF-LIFE 92 Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 4 SOFTWARE ASSURANCE-VERGÜNSTIGUNGEN 92 PROJECT 112 ERWEITERTE SICHERHEITSAKTUALISIERUNGEN 103 ANHANG D – PROFESSIONAL SERVICES ......................................113 ANHANG C – ADD-ONS UND ANDERE ÜBERGANGSLIZENZEN......105 MICROSOFT PREMIER SUPPORT-ANGEBOTE 113 ADD-ONS 105 ANGEBOTE VON MICROSOFT DIGITAL ADVISORY SERVICES 114 WINDOWS-DESKTOP-BETRIEBSSYSTEM 105 SALES PRODUCTIVITY ACCELERATOR-ANGEBOTE 114 MICROSOFT AZURE USER PLANS 105 ANHANG E – ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM MICROSOFT 365 105 PROGRAMMVERTRAG................................................................116 ENTERPRISE MOBILITY + SECURITY 106 ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM SELECT PLUS-PROGRAMM 116 MICROSOFT DYNAMICS 365-DIENSTE 106 DEFINITION VON VERWALTUNG FÜR QUALIFIZIERTE GERÄTE 116 OFFICE 365-ANWENDUNGEN 106 ONLINEDIENSTE IN DEN OPEN-PROGRAMMEN 116 OFFICE 365 SUITES 106 ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PROFESSIONAL SERVICES – OFFICE 365 ADVANCED THREAT PROTECTION 107 VORGÄNGERVERTRÄGE 116 OFFICE 365-ADD-ON VERHINDERUNG VON DATENVERLUST 107 ANHANG F – PROMOTIONS........................................................119 OFFICE 365 THREAT INTELLIGENCE 107 MULTI-GEO CAPABILITIES IN OFFICE 365 107 SICHERHEITS- UND EINHALTUNGS-PROMOTION FÜR MICROSOFT 365 F1 119 AUDIODIENSTE 107 WINDOWS 7 ESU-WERBEAKTION FÜR WINDOWS E5, M365 E5 UND M365 E5 SECURITY-NUTZER 119 EXCHANGE ONLINE 107 PROJECT 108 ANHANG G – BESTIMMUNGEN FÜR SPEICHERARRAYS UND AZURE SHAREPOINT ONLINE 108 DATA BOX ..................................................................................120 SKYPE FOR BUSINESS ONLINE 108 BESTIMMUNGEN FÜR SPEICHERARRAYS 120 MICROSOFT INTUNE 108 HARDWAREBESTIMMUNGEN FÜR AZURE DATA BOX 121 VON SA 108 ANHANG H – STUDENTENVERGÜNSTIGUNGEN UND PROGRAMME CAL-SUITES 109 FÜR FORSCHUNG & LEHRE .........................................................126 WINDOWS-DESKTOP-BETRIEBSSYSTEM 109 MICROSOFT 365 109 BERECHTIGUNG ZU STUDENTENVERGÜNSTIGUNGEN NACH QUALIFIZIERENDEM ENTERPRISE MOBILITY + SECURITY 109 PROGRAMM 126 SZENARIEN FÜR GEMISCHE BILDUNGSPLATTFORMPRODUKTE (EPP) 127 MICROSOFT DYNAMICS 365-DIENSTE 109 BEITRITT FÜR BILDUNGSLÖSUNGEN (VERSION VOR 2017) – OFFICE 365-ANWENDUNGEN 111 PROGRAMMVERFÜGBARKEIT 127 OFFICE 365 SUITES 111 PHONE SYSTEM 111 INDEX.........................................................................................128 Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 5 Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 6 Einleitung Über dieses Dokument Zum 1. Juli 2015 ersetzen die Produktbestimmungen sowohl die Produktliste als auch die Produktbenutzungsrechte (PUR). Alle Verweise auf die Produktliste und PUR in den Volumenlizenzverträgen des Kunden beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte der Produktbestimmungen. In den Produktbestimmungen werden die Verfügbarkeit von Produkten und Professional Services über die Microsoft-Volumenlizenzprogramme (dies traf früher auf die Produktliste zu) sowie die Nutzungsrechte für Softwareprodukte (dies traf früher auf die PUR zu) beschrieben. Die Vertragsbedingungen für die Onlinedienste, auf die in diesem Dokument verwiesen wird, werden in den Bestimmungen für Onlinedienste (OST) unter http://go.microsoft.com/?linkid=9840733 veröffentlicht. Die in den Produktbestimmungen aufgeführten Produkte sind ab dem auf dem Deckblatt der Produktbestimmungen angegebenen Datum verfügbar. Frühere Versionen der Produktbestimmungen sowie der Produktliste und der PUR können unter http://go.microsoft.com/?linkid=9839207 abgerufen werden. Informationen zu eingestellten Microsoft-Produkten und -Diensten finden Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com. Für Informationen bezüglich der regionalen Verfügbarkeit von Produkten und Professional Services von Microsoft sollten sich Kunden an ihren Handelspartner oder Microsoft-Kundenbetreuer wenden. Inhalt dieses Dokuments Die Produktbestimmungen bestehen aus folgenden Abschnitten: Einleitung: enthält eine Liste aktueller Änderungen. Lizenzbestimmungen: enthalten die Universellen Lizenzbestimmungen und die Lizenzmodellbestimmungen, die für Softwareprodukte gelten. Softwareprodukte: enthält alle Softwareprodukteinträge. Onlinedienstprodukte: enthält alle Onlinedienstprodukteinträge. Glossar: enthält Definitionen für Eigenschaften, Zellenwerte, Spaltenüberschriften und andere großgeschriebene, in den Produktbestimmungen verwendete Begriffe. Anhänge: o Anhang A – Tabelle „CAL/ML-äquivalente Lizenzen“: enthält die CAL-Suites und Onlinedienst-Abonnementlizenzen, die zum Bereitstellen von Zugriff auf Serverprodukte verfügbar sind. o Anhang B – Software Assurance: beschreibt die Regeln zum Erwerb von Software Assurance und zusätzlichen, Software Assurance- Kunden zur Verfügung stehenden Vergünstigungen. o Anhang C – Add-Ons und andere Übergangslizenzen für Onlinedienste: beschreibt die qualifizierenden Produkte und Bedingungen für Add-Ons für Onlinedienste und Von SA (Nutzer-ALs) o Anhang D – Professional Services: enthält die Professional Services, die über Microsoft-Volumenlizenzierung angeboten werden. o Anhang E – Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Programmvertrag: enthält zusätzliche Bestimmungen von Verträgen für Microsoft-Volumenlizenzprogramme. o Anhang F – Product Promotions: enthält die Product Promotions, die nicht anderweitig auf der Preisliste angegeben sind. o Anhang G – Bestimmungen für Speicherarrays und Azure Data Box: enthält zusätzliche Bestimmungen für Speicherarrays und Azure Data Box-Geräte. o Anhang H – Studentenvergünstigungen und Programme für Forschung & Lehre: enthält die qualifizierenden Produkte und die damit zusammenhängenden Studentenvergünstigungen. Index: enthält alle Produkte, auf die in den Produktbestimmungen verwiesen wird, und gibt an, wo diese zu finden sind. Aufbau von Produkteinträgen Jeder Softwareprodukteintrag besteht aus vier Abschnitten: Programmverfügbarkeit, Produktbedingungen, Nutzungsrechte und Software Assurance. Jeder Onlinedienst-Produkteintrag besteht aus zwei Abschnitten: Produktverfügbarkeit und Produktbedingungen. 1. Unter „Programmverfügbarkeit“ wird für jedes Produkt der Angebotstyp, ggf. die Punktzahl sowie die Verfügbarkeit im Rahmen der Volumenlizenzprogramme angegeben. Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 7 2. Unter „Produktbedingungen“ werden zusätzliche Informationen zum Erwerb des Produkts bereitgestellt, beispielsweise zu den Kaufvoraussetzungen, zu früheren Versionen und zum entsprechenden Produkt-Pool. 3. Unter „Nutzungsrechte“ werden die Lizenzbestimmungen für jedes Softwareprodukt angegeben, darunter die Universellen Lizenzbestimmungen, das jeweilige Lizenzmodell und etwaige Produktspezifische Lizenzbestimmungen. Verweise auf die „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden beziehen sich auf die Geschäftsbedingungen im Abschnitt „Nutzungsrechte“ der jeweiligen Softwareprodukteinträge. Bestimmungen für Onlinedienste sind in den OST zu finden. 4. Unter „Software Assurance“ werden die Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Software Assurance aufgeführt. Klarstellungen und Zusammenfassung der Änderungen an diesem Dokument Nachfolgend werden Hinzufügungen, Streichungen und sonstige Änderungen an den Produktbestimmungen aufgeführt. Darüber hinaus finden Sie im Anschluss Klarstellungen zu den Richtlinien von Microsoft als Antwort auf häufige Kundenfragen. Hinzufügungen Streichungen Dynamics 365 Human Resources (Nutzer-AL) Dynamics 365 Retail (Nutzer-SL) Dynamics 365 Human Resources Self Serve (Nutzer-AL) Dynamics 365 Retail Add-on (Nutzer-SL) Dynamics 365 Human Resources Sandbox Dynamics 365 Retail From SA (Nutzer-SL) Dynamics 365 Human Resources von SA (Nutzer-AL) Dynamics 365 Talent (Nutzer-SL) Dynamics 365 eCommerce Tier Dynamics 365 Talent Add-On (Nutzer-AL) Dynamics 365 eCommerce Tier Overage Dynamics 365 Talent von SA (Nutzer-AL) Dynamics 365 eCommerce Recommendations Dynamics 365 Talent comprehensive hiring Dynamics 365 eCommerce Ratings and Reviews Flow pro Geschäftsprozess (Nutzer-SL) Dynamics 365 Commerce Cloud Scale Unit Flow pro Nutzer (Nutzer-AL) Dynamics 365 IoT Intelligence Scenario Power Apps & Flow capacity Add-On Dynamics 365 IoT Intelligence Weitere Computer Dynamics 365 Commerce (Nutzer-AL) Dynamics 365 Commerce Add-On (Nutzer-AL) Dynamics 365 Commerce von SA (Nutzer-AL) Dynamics 365 Virtual Agent for Customer Service Dynamics 365 Chat Session Add-On für Virtual Agent Power Automate pro Geschäftsprozess (Nutzer-AL) Power Automate pro Nutzer (Nutzer-AL) Power Apps & Power Automate capacity Add-On Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 8 Software Windows-Desktopbetriebssystem: Die Klausel zu Windows 7 ESU wurde aktualisiert, sodass Windows 7 OSEs verwendet werden können, die über Visual Studio-Abonnements lizenziert sind. Die Klausel zu Windows 10 Multitenant Hosting wurde aktualisiert, um klarzustellen, dass die Rechte zur Installation und Verwendung der Software mit einem Qualified Multitenant Hosting Partner (QMTH) nicht gelten, wenn der QMTH einen Gelisteten Anbieter als Datacenter-Provider nutzt. Anhang B – Software Assurance Server – Selbst gehostete Anwendungen: Kleinere Änderung bezüglich der Verwendung von Selbst Gehosteten Anwendungen in Verbindung mit Lizenzmobilitätsrechten zur Bereitstellung einer Vereinheitlichten Lösung auf gemeinsam genutzten Servern. Es wurden keine Rechte geändert, sondern der Wortlaut wurde lediglich zur Klarstellung aktualisiert. Inhaltsverzeichnis / Glossar / Index Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 9 Lizenzbestimmungen Alle Verweise auf die „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden beziehen sich auf die Geschäftsbedingungen im Abschnitt „Nutzungsrechte“ der jeweiligen Produkteinträge. Bei jedem Produkt umfasst dies die Universellen Lizenzbestimmungen, die entsprechenden Lizenzmodellbestimmungen und alle Produktspezifischen Lizenzbestimmungen im Produkteintrag. Bei Onlinediensten beziehen sich alle Verweise auf „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden auf die OST. Falls ein Softwareprodukt sowohl Software als auch Onlinedienste umfasst, unterliegen die Onlinedienste den OST und unterliegt die Software den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Universelle Lizenzbestimmungen Die Universellen Lizenzbestimmungen gelten für alle Softwareprodukte, die im Rahmen der Microsoft-Volumenlizenzierung lizenziert werden (sofern nicht ausdrücklich in den Lizenzmodellbestimmungen und/oder Produktspezifischen Lizenzbestimmungen andere Festlegungen getroffen werden). 1. Definitionen In den Produktbestimmungen verwendete Begriffe, die im Glossar nicht definiert werden, haben die gleiche Bedeutung wie im Volumenlizenzvertrag des Kunden. 2. Nutzungsrechte des Kunden Wenn der Kunde seinen Volumenlizenzvertrag einhält, ist er berechtigt, die Software nur wie in den Produktbestimmungen ausdrücklich erlaubt zu verwenden. Der Kunde benötigt eine Lizenz für jedes Produkt und jede gesondert lizenzierte Funktionalität, das bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird. 3. Rechte zur Nutzung anderer und niedrigerer Versionen Für jede berechtigte Kopie oder Instanz ist der Kunde berechtigt, anstelle der lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz einer früheren Version, einer anderen zulässigen Sprachversion oder einer anderen verfügbaren Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit) oder einer zulässigen niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern, zu installieren, auszuführen oder auf diese zuzugreifen. Es gelten nach wie vor die Nutzungsrechte für die lizenzierte Version. Lizenzen für frühere Versionen und niedrigere Editionen erfüllen nicht die Lizenzanforderungen für ein Produkt. 4. Drittanbietersoftware Die Software kann geschützte oder Open Source-Drittanbieterprogramme oder Komponenten enthalten, die unter separaten Bestimmungen lizenziert werden, die dem Kunden während der Installation oder in der der Software beiliegenden Datei „ThirdPartyNotices“ angezeigt werden. Die Software kann auch Open Source-Programme von Dritten enthalten, die Microsoft, nicht der Dritte, unter Lizenzbestimmungen von Microsoft an den Kunden lizenziert. 5. Vorabversionscode, Updates oder Ergänzungen, Zusätzliche Funktionalität Microsoft ist berechtigt, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten anzubieten. Der Kunde ist berechtigt, die Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen und optionale Add-On-Dienste für die Produkte zu nutzen, wobei diese Nutzung ggf. den jeweils beiliegenden spezifischen Bestimmungen unterliegt. Bei manchen Produkten sind automatische Updates erforderlich, wie in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen beschrieben. 6. Beschränkungen Dem Kunden ist es untersagt (und der Kunde ist nicht dazu lizenziert), die Produkte zu nutzen, um Dritten kommerzielle Hostingdienste anzubieten, technische Beschränkungen in den Produkten oder in der Produktdokumentation zu umgehen oder die Software zu trennen, um sie in mehreren OSEs unter einer einzigen Lizenz zu nutzen (dies gilt auch dann, wenn sich die OSEs in demselben physischen Hardwaresystem befinden), es sei denn, dies wird von Microsoft ausdrücklich gestattet. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben dem Kunden kein Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in das Gerät selbst oder in andere Software oder Geräte zu implementieren. 7. Software Assurance Möglicherweise erhält der Kunde durch Software Assurance zusätzliche Nutzungsrechte. Diese zusätzlichen Rechte enden bei Ablauf der Software Assurance für die Lizenz, es sei denn, in der Beschreibung der Vergünstigung wird etwas anderes festgelegt. 8. Outsourcing von Software Management Der Kunde ist berechtigt, lizenzierte Kopien der Software auf Servern und anderen Geräten zu installieren und zu nutzen, die unter der laufenden Verwaltung und Kontrolle von Autorisierten Outsourcern stehen, vorausgesetzt, alle diese Server und anderen Geräte sind und bleiben vollständig der Nutzung durch den Kunden vorbehalten. Ungeachtet des physischen Standorts der Hardware, auf welcher die Software genutzt wird, trägt der Kunde die Verantwortung für alle Verpflichtungen unter seinem Volumenlizenzvertrag. Sofern nicht ausdrücklich hier oder an anderer Stelle in diesen Produktbestimmungen gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, lizenzierte Kopien der Software auf Servern und anderen Geräten zu installieren oder zu nutzen, die unter der Verwaltung oder Kontrolle eines Dritten stehen. Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index
Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Februar 2020) 10 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Gerätelizenzen für das Desktop-Betriebssystem Windows gelten zusätzliche Bestimmungen, die im Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. 10. Technische Maßnahmen Microsoft ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, die die Nutzung bestimmter Versionen des Produkts beschränken, und die Einhaltung dieser Bestimmungen wie im Volumenlizenzvertrag des Kunden vorgesehen zu überprüfen. Einige Produkte sind durch technische Maßnahmen geschützt und machen die Aktivierung oder Überprüfung sowie einen Product Key erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen. 10.1 Aktivierung und Überprüfung Der Kunde verwendet den von Microsoft zur Verfügung gestellten zugehörigen Product Key, um das vom Kunden installierte Softwareprodukt zu aktivieren und zu validieren. Das Recht des Kunden zur Verwendung der Software nach der im Softwareprodukt angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Der Kunde ist nicht mehr für die Verwendung der Software lizenziert, wenn er erfolglos versucht hat, sie zu aktivieren. Jedes Gerät, das nicht durch einen Key Management Service (KMS) aktiviert wurde, muss einen Multiple Activation Key (MAK) oder eine Azure AD-basierte Aktivierung nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die Aktivierung oder Überprüfung zu umgehen. 10.2 Product Keys Für die lizenzierte Nutzung der Software ist ein zugewiesener Product Key erforderlich. Bei allen Product Keys handelt es sich um Vertrauliche Informationen von Microsoft. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Volumenlizenzvertrag des Kunden ist es dem Kunden untersagt, Product Keys an Dritter weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen nicht gesicherten Zugriff auf seine Key Management Services KMS-Computer über ein unkontrolliertes Netzwerk bereitzustellen. Im Falle einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung von Product Keys oder KMS-Keys kann Microsoft weitere Aktivierungen unterbinden, Product Keys deaktivieren, die Aktivierung oder Überprüfung von Product Keys blockieren und weitere geeignete Maßnahmen ergreifen. 11. Hinweise Die folgenden Hinweise sind anwendbar, sofern dies im Abschnitt „Nutzungsrechte“ des jeweiligen Produkteintrags vermerkt wird: 11.1 Internetbasierte Features Softwareprodukte enthalten möglicherweise Funktionen, über die Informationen über das Internet an die Systeme von Microsoft oder deren Verbundenen Unternehmen und Serviceprovider versendet werden, ohne dass der Kunde darüber gesondert benachrichtigt wird. Die Verwendung dieser Informationen wird in der Datenschutzerklärung von Microsoft (aka.ms/privacy) beschrieben. 11.2 Bing Maps Das Produkt kann die Verwendung von Bing Maps umfassen. Über Bing Maps zur Verfügung gestellte Inhalte, einschließlich Geocodes, können nur innerhalb des Produktes, über das die Inhalte verfügbar sind, genutzt werden. Die Nutzung von Bing Maps durch den Kunden unterliegt den Bing Maps-Nutzungsbestimmungen für Endbenutzer unter http://go.microsoft.com/?linkid=9710837 und der Datenschutzerklärung von Microsoft unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=248686. 11.3 Hinweis zum H.264/AVC Visual Standard, dem VC-1 Video Standard und dem MPEG-4 Part 2 Visual Standard Diese Software enthält möglicherweise die Bildkomprimierungstechnologien H.264/AVC, VC-1 und MPEG-4 Part 2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC-, VC-1- und MPEG-4 PART 2 VISUAL-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“) UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON AVC-, VC-1- oder MPEG-4 PART 2, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN DIESER VIDEOFORMATE LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. Für eine andere Verwendung wird keine Lizenz, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gewährt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie von MPEG LA, L.L.C. SIEHE www.mpegla.com. Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass der obige Hinweis die Verwendung der Software zu normalen Geschäftszwecken, die auf dieses Geschäft beschränkt sind und nicht den (i) Vertrieb der Software an Dritte oder (ii) die Erstellung von Inhalten mit Technologien, die den VIDEOSTANDARDS entsprechen, für den Vertrieb an Dritte umfassen, weder einschränkt noch untersagt. 11.4 Schutz gegen Malware Microsoft ist es wichtig, Kundengeräte gegen Malware zu schützen. Die Software aktiviert den Malwareschutz, wenn ein anderer Schutz nicht installiert oder abgelaufen ist. Hierzu wird andere Antimalwaresoftware deaktiviert oder muss möglicherweise entfernt werden. Inhalt Einleitung Lizenzbestimmungen Software Onlinedienste Glossar Anhänge Index