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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung von Microsoft 365 (ink. Teams)

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Microsoft Deutschland GmbH Walter-Gropius-Straße 5 80807 München Telefon: +49 (0)89/3176-0 Telefax: +49 (0)89/3176-1000 Microsoft Deutschland GmbH · Walter-Gropius-Straße 5 · 80807 München                        www.microsoft.com/germany Hinweise zum Datenschutz beim Einsatz von Microsoft Office 365 in Schulen Sehr geehrte Damen und Herren, es kursieren gegenwärtig einige Stellungnahmen zur datenschutzkonformen Nutzung von Microsoft Office 365 in Schulen oder auch darüber hinaus, die zu einem kritischen Ergebnis kommen, dabei aber von falschen oder nicht aktuellen technischen und vertraglichen Grundlagen ausgehen. Die wesentlichsten dieser Fehleinschätzung möchten wir hier gerne korrigieren: 1.         Bei der Nutzung von Microsoft Office 365 handelt es sich um Cloud-basierte Produktivitäts- und Kollaborationslösungen, die in unterschiedlichen Abonnement-Varianten angeboten werden. Hierzu gehört auch die ausschließlich online zu nutzende, kostenlose Variante Office 365 A1 für den schulischen Bereich. Die Varianten A3 und A5 erlauben die Installation von bekannten Office Anwendungen wie Word, Excel oder PowerPoint auf einem lokalen Computer (Windows oder MacOS), die dann auch offline genutzt werden können. Außerdem unterscheiden sich die Varianten im Funktionsumfang. Entsprechende Varianten existieren auch für den Unternehmensbereich. 2.         Für die Nutzung all dieser Varianten im Vertragskundenbereich gelten die Bestimmungen für Onlinedienste („OST“ – abrufbar hier) in Verbindung mit dem Anhang zu den Datenschutzbestimmungen für Microsoft Onlinedienste („OST-DPA“ – abrufbar hier). Die Datenschutzbestimmungen (OST-DPA) für die im schulischen Bereich eingesetzten Office 365 Abonnements (A1-A5) sagen im Abschnitt „Art der Datenverarbeitung; Eigentumsverhältnisse“: „Microsoft wird Kundendaten und personenbezogene Daten nur verwenden und anderweitig verarbeiten, (a) um dem Kunden die Onlinedienste gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden bereitzustellen, (b) um legitime Geschäftstätigkeiten von Microsoft zu verfolgen, die im Folgenden detailliert aufgeführt und eingegrenzt werden. Unter den Parteien behält der Kunde alle Rechte und das Eigentum an den Kundendaten. Mit Ausnahme der Rechte, die der Kunde Microsoft in diesem Abschnitt gewährt, erwirbt Microsoft keine weiteren Rechte an Kundendaten. […]“ Bei den unter (b) erwähnten „legitimen Geschäftstätigkeiten von Microsoft“, heißt es ausdrücklich: „Bei der Verarbeitung für legitime Geschäftstätigkeiten von Microsoft wird Microsoft Kundendaten Bankverbindung                       Geschäftsführer:                Amtsgericht München Citibank Frankfurt                   Sabine Bendiek (Vorsitzende)    HRB 70438 IBAN: DE84 5021 0900 0211 1681 29    Thorsten Herrmann               USt-IdNr. DE 129415943 BIC: CITIDEFF                        Benjamin O. Orndorff Keith Dolliver
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oder personenbezogene Daten nicht für folgende Zwecke verwenden oder anderweitig verarbeiten: (a) Benutzerprofilierung oder (b) Werbung oder ähnliche kommerzielle Zwecke. Wenn Microsoft diese Daten für legitime Geschäftstätigkeiten verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich zu den in diesem Abschnitt genannten Zwecken.“ Es findet damit ausdrücklich weder eine „Verhaltensanalyse“ noch jedwede Art der „Monetarisierung von personenbezogene Daten“ durch Microsoft statt (z.B. auch keine Nutzung zu Werbezwecken). Die allgemeine Datenschutzerklärung von Microsoft finden Sie unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement 3. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Nutzung von Cloud-Diensten eine Datenübermittlung an den Anbieter der Cloud-Dienste erfolgt. Die Administration der Office 365 Anwendungen (einschließlich der Nutzerverwaltung) findet ausschließlich durch den kundenseitigen Administrator des jeweils gewählten Office 365 Pakets statt, alle Kundendaten liegen innerhalb des sogenannten Office 365 Mandanten. Microsoft Mitarbeiter haben darauf keine dauerhaften Zugriffsrechte, sondern allenfalls in bestimmten Fällen - z.B. bei Support-Anfragen des Kunden mit Zustimmung des Kundenadministrators - Zugriff. Die Übermittlung der Daten von und aus der Cloud (Data in Transit) sowie die Speicherung der Daten in der Cloud (Data at Rest) sind selbstverständlich durch Verschlüsselung auf dem Stand der Technik zum Schutz der Kundendaten gewährleistet. 4. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung sind alle Microsoft Rechenzentren nach dem Standard ISO/IEC 27018:2014 zertifiziert und werden regelmäßig auditiert. Die entsprechenden Compliance und Audit Berichte, beispielsweise auch zum Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden sich öffentlich im Microsoft Trust Center unter https://www.microsoft.com/de-de/trust-center/. 5. Artikel 28 der DSGVO verpflichtet Auftragsverarbeiter zu Folgendem: •     Weitere Auftragsverarbeiter nur mit Zustimmung des Verantwortlichen zu beauftragen und für diese weiteren Auftragsverarbeiter zu haften •     Personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen zu verarbeiten, auch im Hinblick auf deren Übermittlung •     Sicherzustellen, dass sich Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, der Geheimhaltung verpflichtet haben •     Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten •     Verantwortliche bei ihrer Verpflichtung zu unterstützen, dem Auskunftsrecht betroffener Personen gemäß DSGVO nachzukommen •     Anforderungen zur Meldung von Datenschutzverletzungen und deren Klärung zu erfüllen
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•     Verantwortliche bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Konsultation der Aufsichtsbehörden zu unterstützen •     Personenbezogene Daten nach der Erbringung der Dienstleistungen zu löschen oder zurückzugeben •     Verantwortliche durch Nachweise zur Einhaltung der DSGVO zu unterstützen Microsoft setzt diese Anforderungen der DSGVO an eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im o.g. OST-DPA vollumfänglich um. 6. In Office Online (Office 365 A1/E1) ist für die Benutzerverwaltung durch den Kundenadministrator für jeden anzulegenden Nutzer (bsp. SchülerIn) lediglich die Angabe eines individuellen Benutzernamens erforderlich. Für eine einfache und möglichst natürliche Zusammenarbeit zwischen LehrerIn und SchülerInnen und der SchülerInnen untereinander empfehlen wir dafür die Verwendung der Realnamen, zumal aus formalen Datenschutzgründen nichts dagegenspricht (siehe 4./5.). Gleichwohl ist es möglich, sich für die Benutzerverwaltung je Teilnehmer auf die Verwendung von Pseudonymen zu verständigen, also beispielsweise eine Zahlenkombination oder so etwas wie spitzmaus@…, Zahnfee@… oder Faultier@…, womit durch die Benutzerverwaltung gegenüber Office 365 kein direkter Personenbezug erforderlich ist. 7. Neben den vom Kunden erzeugten und verwalteten Daten wird häufig von „Diagnosedaten“ gesprochen. Bei Diagnosedaten handelt es sich um technische Daten, die von Windows-Betriebssystemen, Office-Anwendungen und anderen Microsoft-Anwendungen an Microsoft gesendet werden, wenn diese von Benutzern der Kunden verwendet werden. Microsoft-Produkte und -Dienste verwenden Diagnosedaten, um Produkte und Dienste vor auftretenden Bedrohungen zu schützen (beispielweise Malware), auf aktuellem Stand zu halten und einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Kunden von Microsoft erwarten von Microsoft-Software ein hohes Maß an Stabilität, Sicherheit und Effektivität. Eine Liste der Beispiele finden Sie in dem Artikel „Diagnosedaten in Office“. Bei Office Online, also auch der O365 A1 für Schulen oder Office 365 E1 für Unternehmen, werden keine Diagnosedaten vom Benutzer zu Microsoft übertragen, da die Verarbeitung direkt im Online Service durchgeführt und auf diesen nur über einen Browser zugegriffen wird. Bei den lokal installierbaren Office 365 Varianten A3/A5 bzw. E3/E5 stehen dem jeweiligen Kundenadministrator umfangreiche Werkzeuge zur Verfügung, sowohl den Umfang der Übermittlung der Diagnosedaten einzustellen, hierzu Vorgaben für seine Organisation – also zum Beispiel seine Schule – zu machen und die Anwendung dieser Vorgaben innerhalb seiner Organisation verbindlich und unumgehbar durchzusetzen. Hierbei hat der Administrator auch die Möglichkeit, die Übermittlung von Diagnosedaten komplett abzuschalten.
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Mit demDiagnostic Data Viewer steht demKunden(bzw. dessen Administrator) zudemeine App zur Verfügung,mit deren Hilfe er sich ämtlich s übermittelten Diagnosedaten ansehen kann- wodurchdieÜbermittlung   allerDiagnosedaten transparent und analysierbar wird. Auch für die Diagnosedaten gelten die Aussagen der unter 2. aufgeführten   -     Datenschutz Bestimmungen uneingeschränkt: Eine „Verhaltensanalyse“oder eine„Monetarisierung von personenbezogenen Daten“durch Microsoftfindetnichtstatt. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen die Sicherheit vermitteln zu können, dassmit der Nutzung vonOffice 365 imschulischenoderim Unternehmensbereich keineunvertretbaren Sicherheits - oder Datenschutzrisiken verbunden sind. Selbstverständlich stehenMitarbeiter Ihnen unsere und Mitarbeiterinnen jederzeit fürgerne weitere Gesprächer Verfügung. zu ██████████████▍ ▍ ▍ ▍ ▍ ▍ ████████████      ▍ ██████████████████     ▍ Microsoft Deutschland GmbH
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