Nutzung von Microsoft Clouddiensten

Gibt es Erkenntnisse zu DSGVO-konformen Einsatzmöglichkeiten von Microsoft-Produkten, wie MS OneDrive, MS Teams u.a.?
Gibt es Urteile oder Gutachten, die einem Unternehmen als Empfehlung dienen können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 3 Follower:innen
David Mory
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Erk…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
David Mory
Betreff
Nutzung von Microsoft Clouddiensten [#180660]
Datum
17. Februar 2020 13:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Erkenntnisse zu DSGVO-konformen Einsatzmöglichkeiten von Microsoft-Produkten, wie MS OneDrive, MS Teams u.a.? Gibt es Urteile oder Gutachten, die einem Unternehmen als Empfehlung dienen können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Mory Anfragenr: 180660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180660
Mit freundlichen Grüßen David Mory

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Mory, vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns liegen keine Erkenntnisse zu DSGVO-konformen Einsatzmö…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Nutzung von Microsoft Clouddiensten [#180660]
Datum
26. März 2020 20:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mory, vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns liegen keine Erkenntnisse zu DSGVO-konformen Einsatzmöglichkeiten von Microsoft-Produkten vor. Für den Zuständigkeitsbereich des BfDI ist der Einsatz von Windows 10 aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig unter der Voraussetzung, dass alle Konfigurationsempfehlungen, wie sie im Dokument „Analyse der Telemetriekomponente in Windows 10 - Konfigurations- und Protokollierungsempfehlung“ des BSI vorgegeben sind, umgesetzt wurden. Online-Dienste wie OneDrive oder Teams sind nicht zu nutzen. Da aber selbst bei vollständiger Umsetzung der Konfigurationsempfehlungen die Übertragung von Telemetriedaten nicht dauerhaft unterbunden werden kann, empfiehlt BfDI für den Einsatz von Windows 10 die Trennung vom Internet, so wie sie in der Bundesverwaltung mit dem Bundesclient als Standardarbeitsplatz bis 2025 umgesetzt wird. Eine Nutzung der Microsoft Cloud in der Bundesverwaltung ist weder als Public Cloud, noch als Private Cloud vorgesehen. Des Weiteren sind keine Urteile oder Gutachten bekannt, die einem Unternehmen als Empfehlung dienen können. Mit freundlichen Grüßen