Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields

Anfrage an: Kreis Bergstraße

1. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Bergsträßer Schulen.
2. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk, welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen.
3. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten.

Erläuterungen:
Vor mehr als 1 Monat, am 16.07.2020 wurde der EU-US Privacy Shield durch den EuGH als nichtig erklärt (Schrems II). Nach wie vor wird an den Bergsträßer Schulen durch einen offensichtlich vorhandenen Rahmenvertrag mit Microsoft die Software Office 365 nebst Microsoft OneDrive und MS Teams für Videokonferenzen eingesetzt. Eine Rechtsgrundlage existiert seit Wegfall des Privacy Shields nicht mehr. Wie der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte erläutert, kann auch nicht auf Standard-Vertragsklauseln abgestellt werden, da eine US amerikanische Firma durch die Bindung an den Cloud Act niemals das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO gewährleisten kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen…
An Kreis Bergstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields [#196065]
Datum
27. August 2020 07:09
An
Kreis Bergstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Bergsträßer Schulen. 2. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk, welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen. 3. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten. Erläuterungen: Vor mehr als 1 Monat, am 16.07.2020 wurde der EU-US Privacy Shield durch den EuGH als nichtig erklärt (Schrems II). Nach wie vor wird an den Bergsträßer Schulen durch einen offensichtlich vorhandenen Rahmenvertrag mit Microsoft die Software Office 365 nebst Microsoft OneDrive und MS Teams für Videokonferenzen eingesetzt. Eine Rechtsgrundlage existiert seit Wegfall des Privacy Shields nicht mehr. Wie der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte erläutert, kann auch nicht auf Standard-Vertragsklauseln abgestellt werden, da eine US amerikanische Firma durch die Bindung an den Cloud Act niemals das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO gewährleisten kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach…
An Kreis Bergstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields [#196065]
Datum
29. September 2020 14:26
An
Kreis Bergstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields“ vom 27.08.2020 (#196065) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196065/

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Betreff
AW: Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields [#196065]
Datum
29. September 2020 14:26
An
Kreis Bergstraße
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