Nutzung von Microsoft Office 365 / MS Teams nach Wegfall des Privacy Shields
1. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Bergsträßer Schulen.
2. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk, welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen.
3. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten.
Erläuterungen:
Vor mehr als 1 Monat, am 16.07.2020 wurde der EU-US Privacy Shield durch den EuGH als nichtig erklärt (Schrems II). Nach wie vor wird an den Bergsträßer Schulen durch einen offensichtlich vorhandenen Rahmenvertrag mit Microsoft die Software Office 365 nebst Microsoft OneDrive und MS Teams für Videokonferenzen eingesetzt. Eine Rechtsgrundlage existiert seit Wegfall des Privacy Shields nicht mehr. Wie der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte erläutert, kann auch nicht auf Standard-Vertragsklauseln abgestellt werden, da eine US amerikanische Firma durch die Bindung an den Cloud Act niemals das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO gewährleisten kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. August 2020
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29. September 2020
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