"Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster

In Ihrer Publikation "Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheits­verbesserungen", Heft V 261 kommt eine Umfrage zur Auswertung, für die Behörden verschiedener Städte einen Fragebogen ausfüllten (siehe Kap. 7 und 11.5).
Bitte senden Sie mir auf elektronischem Wege die kompletten Antworten der Städte Mannheim, Karlsruhe und Münster zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Publika…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster [#11848]
Datum
8. November 2015 12:32
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer Publikation "Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheits­verbesserungen", Heft V 261 kommt eine Umfrage zur Auswertung, für die Behörden verschiedener Städte einen Fragebogen ausfüllten (siehe Kap. 7 und 11.5). Bitte senden Sie mir auf elektronischem Wege die kompletten Antworten der Städte Mannheim, Karlsruhe und Münster zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster - Ihre Anfrage vom Seh…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster - Ihre Anfrage vom
Datum
16. November 2015 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08.11.2015 übersandten Sie der Bundesanstalt für Straßenwesen ("BASt") unter Hinweis auf die Vorgaben des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) den nachfolgenden Antrag: "In Ihrer Publikation "Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung - Sicherheits­verbesserungen", Heft V 261 kommt eine Umfrage zur Auswertung, für die Behörden verschiedener Städte einen Fragebogen ausfüllten (siehe Kap. 7 und 11.5). Bitte senden Sie mir auf elektronischem Wege die kompletten Antworten der Städte Mannheim, Karlsruhe und Münster zu." Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit: Die angeforderten Informationen liegen der BASt nicht vor. Im Rahmen des Projekts führte der Forschungsnehmer die Befragung durch und wertete die Antworten aus. Diese wurden dann zusammengestellt und der BASt in Berichtsform übergeben. Antworten einzelner Städte liegen daher bei der BASt nicht vor. Wir hoffen Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß i.A.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster - Ihre Anfrage vom…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster - Ihre Anfrage vom [#11848]
Datum
16. November 2015 13:39
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Antwort! Ich habe zwei Nachfragen: Der Begriff "Forschungsnehmer" ist mir neu, geh ich richtig in der Annahme, dass es sich im konkreten Fall um die "PGV - Alrutz, Planungsgemeinschaft Verkehr Hannover" handelt? Der Bericht wurde im Auftrag der BASt erstellt und mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
"Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Ihre ergänzenden Fragen Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre ergän…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
"Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Ihre ergänzenden Fragen
Datum
17. November 2015 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre ergänzenden Fragen beantworten wir Ihnen wie folgt: 1. Forschungs- bzw. Auftragnehmer des Projekts war die "Planungsgemeinschaft Verkehr Hannover PGV-Alrutz" 2. Das Projekt wurde aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. 3. Der Auftrag wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vergeben. Wir hoffen Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß i.A.
Bundesanstalt für Straßenwesen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. November 2015 12:46
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Studie "Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheitsver…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung" - Antworten von Mannheim, Karlsruhe und Münster [#11848]
Datum
19. November 2015 13:36
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Studie "Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheitsverbesserungen", BASt Heft V 261" erstellt. Darin kommt eine Umfrage zur Auswertung, für die Behörden verschiedener Städte einen Fragebogen ausfüllten (siehe Kap. 7 und 11.5). Die BASt teilte mir mit, dass die Antworten der Kommunen auf die Fragebögen nur bei Ihnen vorlägen. Da Sie, laut Auskunft der BASt, in deren Auftrag tätig waren, sind Sie in diesem Fall nach § 1 Abs 1 Satz 3 IFG einer Behörde gleichgestellt. Bitte senden Sie mir auf elektronischem Wege die kompletten Antworten der Städte Mannheim, Karlsruhe und Münster zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>