Nutzung von Social Media durch das BMG

Welche Social Media Managementtools sind beim BMG aktuell im Einsatz?

Bitte senden Sie mir Kopien der aktuellen Reports die aus diesen aktuell gezogen werden. Inkl. der jeweiligen Abfrageskripte.

Wenn die Daten nicht ausschließlich beim BMG verarbeitet werden:
Durch wen werden diese verarbeitet?
Bitte übersenden Sie mir das Aktenzeichen und Datum der jeweiligen Vereinbarung über die geteilte Verantwortung. (Auftragsdatenverarbeitung)

Bitte übersenden Sie mir, ggf in Teilen geschwärzt, diese Vereinbarungen selber.

Insbesindere um zu erkennen, wie ggf. dritte die beim BMG gewonnenen Daten über Social Media Aktivitäten verwerten können.

Welche Social Media Kampagnen wurden in den letzten 6 Monaten über die beim BMG im Einsatz befindlichen o.g. Tools gefahren?

Bitte übersenden Sie mir die Konzepte und Zielsetzungen dieser Kampagnen.

Bitte übersenden Sie mir die Arbeitsanweisungen zum Umgang mit den Social Media Tools.

Hat das Social Media Team von Herrn Jens Spahn Zugang zu den oben erfragen Reports und Kampanien? (Soweit dies aus Akten hervorgeht)

Hat umgekehrt das BMG jeweils Kenntnis über die Social Media Aktivitäten des Teams von Herrn Spahn? (soweit dies aus Akten hervorgeht)

Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung im Bezug auf den Nutzen von Social Media, insbesondere durch o.g. Tools, durch das BMG?

Bitte übersenden Sie mir diese DSFA.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Social Media…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Social Media durch das BMG [#179784]
Datum
9. Februar 2020 11:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Social Media Managementtools sind beim BMG aktuell im Einsatz? Bitte senden Sie mir Kopien der aktuellen Reports die aus diesen aktuell gezogen werden. Inkl. der jeweiligen Abfrageskripte. Wenn die Daten nicht ausschließlich beim BMG verarbeitet werden: Durch wen werden diese verarbeitet? Bitte übersenden Sie mir das Aktenzeichen und Datum der jeweiligen Vereinbarung über die geteilte Verantwortung. (Auftragsdatenverarbeitung) Bitte übersenden Sie mir, ggf in Teilen geschwärzt, diese Vereinbarungen selber. Insbesindere um zu erkennen, wie ggf. dritte die beim BMG gewonnenen Daten über Social Media Aktivitäten verwerten können. Welche Social Media Kampagnen wurden in den letzten 6 Monaten über die beim BMG im Einsatz befindlichen o.g. Tools gefahren? Bitte übersenden Sie mir die Konzepte und Zielsetzungen dieser Kampagnen. Bitte übersenden Sie mir die Arbeitsanweisungen zum Umgang mit den Social Media Tools. Hat das Social Media Team von Herrn Jens Spahn Zugang zu den oben erfragen Reports und Kampanien? (Soweit dies aus Akten hervorgeht) Hat umgekehrt das BMG jeweils Kenntnis über die Social Media Aktivitäten des Teams von Herrn Spahn? (soweit dies aus Akten hervorgeht) Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung im Bezug auf den Nutzen von Social Media, insbesondere durch o.g. Tools, durch das BMG? Bitte übersenden Sie mir diese DSFA.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179784 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nutzung von Social Media durch das BMG [#179784]
Datum
10. Februar 2020 17:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen vom 9. Februar 2020 zur "Nutzung von Social Media durch das BMG" beantw…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: AE zu IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Nutzung von Social Media durch das BMG [#179784]
Datum
6. März 2020 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen vom 9. Februar 2020 zur "Nutzung von Social Media durch das BMG" beantworte ich wie folgt: Welche Social Media Managementtools sind beim BMG aktuell im Einsatz? - Fanpage Karma. Bitte senden Sie mir Kopien der aktuellen Reports die aus diesen aktuell gezogen werden. Inkl. der jeweiligen Abfrageskripte. - Wir exportieren keine Reports. Wenn die Daten nicht ausschließlich beim BMG verarbeitet werden: Durch wen werden diese verarbeitet? Bitte übersenden Sie mir das Aktenzeichen und Datum der jeweiligen Vereinbarung über die geteilte Verantwortung. (Auftragsdatenverarbeitung) - Geht aus der beigefügten Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung hervor. Bitte übersenden Sie mir, ggf in Teilen geschwärzt, diese Vereinbarungen selber. Insbesondere um zu erkennen, wie ggf. dritte die beim BMG gewonnenen Daten über Social Media Aktivitäten verwerten können. - Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung anbei. Welche Social Media Kampagnen wurden in den letzten 6 Monaten über die beim BMG im Einsatz befindlichen o.g. Tools gefahren? - Keine. Bitte übersenden Sie mir die Konzepte und Zielsetzungen dieser Kampagnen. - Entfällt entsprechend. Bitte übersenden Sie mir die Arbeitsanweisungen zum Umgang mit den Social Media Tools. - Nicht vorhanden. Hat das Social Media Team von Herrn Jens Spahn Zugang zu den oben erfragen Reports und Kampanien? (Soweit dies aus Akten hervorgeht) - Nein. Hat umgekehrt das BMG jeweils Kenntnis über die Social Media Aktivitäten des Teams von Herrn Spahn? (soweit dies aus Akten hervorgeht) - Nein. Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung im Bezug auf den Nutzen von Social Media, insbesondere durch o.g. Tools, durch das BMG? - Nein. Bitte übersenden Sie mir diese DSFA. - Entfällt, s.o. Mit freundlichen Grüßen