Nutzung von sozialen Medien

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Schriftverkehr der Verwaltung des deutschen Bundestages zu dem Thema ob und inwiefern soziale Medien vom deutschen Bundestag genutzt werden sollten.
Falls vorhanden, Ausführungen über geschätzte Kosten/Personalaufwand für den Aufbau einer Redaktion für Bürgerdialog mit dem dt. Bundestag.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Cedric-Marcel Noack
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Cedric-Marcel Noack
Betreff
Nutzung von sozialen Medien [#40033]
Datum
15. Januar 2019 09:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr der Verwaltung des deutschen Bundestages zu dem Thema ob und inwiefern soziale Medien vom deutschen Bundestag genutzt werden sollten. Falls vorhanden, Ausführungen über geschätzte Kosten/Personalaufwand für den Aufbau einer Redaktion für Bürgerdialog mit dem dt. Bundestag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cedric-Marcel Noack <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cedric-Marcel Noack << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cedric-Marcel Noack

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort