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Nutzung von WhatsApp, Schreiben des BfDI an Bundesministerien und -behörden

Das Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an die Bundesministerien und -behörden zum Thema WhatsApp-Nutzung aus dem Mai 2020, über das das Handelsblatt unter https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-kommunikation-bundesdatenschuetzer-kelber-warnt-behoerden-vor-whatsapp-nutzung/25837220.html berichtet.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben des B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Nutzung von WhatsApp, Schreiben des BfDI an Bundesministerien und -behörden [#186911]
Datum
17. Mai 2020 14:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an die Bundesministerien und -behörden zum Thema WhatsApp-Nutzung aus dem Mai 2020, über das das Handelsblatt unter https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-kommunikation-bundesdatenschuetzer-kelber-warnt-behoerden-vor-whatsapp-nutzung/25837220.html berichtet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186911 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Anfrage hat sich erledigt - ich habe das Schreiben bereits online gefunden. Mit f…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von WhatsApp, Schreiben des BfDI an Bundesministerien und -behörden [#186911]
Datum
17. Mai 2020 17:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Anfrage hat sich erledigt - ich habe das Schreiben bereits online gefunden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186911
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2020 18:30
Status

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2020 21:27
Status

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