Nutzung www.weg.li durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster

Anfrage an: Stadt Münster

Dokumente/Unterlagen aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Nutzung des Portals www.weg.li durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster stattfindet bzw. stattgefunden hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Do…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung www.weg.li durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster [#267038]
Datum
5. Januar 2023 14:15
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/Unterlagen aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Nutzung des Portals www.weg.li durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster stattfindet bzw. stattgefunden hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267038/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> ihr o. a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist beim Ordnungsam…
Von
Stadt Münster
Betreff
Ihre E-Mail Anfrage Nr. 267038, Nutzung www.weg.li durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster
Datum
9. März 2023 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ihr o. a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist beim Ordnungsamt -Bußgeldstelle- der Stadt Münster eingegangen und wurde mir zur Prüfung und Beantwortung weitergeleitet. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Gern bin ich bereit auf Ihre Anfrage zu antworten. Bei dem von Ihnen in der E-Mail genannten Portal www.weg.li<http://www.weg.li>" handelt es sich um eine öffentliche im Internet angebotene Plattform zur Meldung möglicher Falschparker. Diese wird nicht von der Stadt Münster für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrieben. Beim Ordnungsamt -Bußgeldstelle- der Stadt Münster gehen über die unterschiedlichen Kommunikationswege (Post, E-Mail, Telefon, Fax etc.) Meldungen und sogenannte Dritt- oder Fremdanzeigen über ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge ein. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ordnungsamt jede eingehende Anzeige von Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich prüft und entsprechend dem Ordnungswidrigkeitengesetz bearbeitet. Über die Art der Übermittlung und welche Hilfsmittel die Anzeigenden beim Verfassen der Meldung nutzen, wird hier keine Statistik geführt. Deshalb muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen keine Zahlen, Dokumente oder Unterlagen bezogen auf Ihren Antrag übermittelt werden können, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang das Portal www.weg.li<http://www.weg.li> auch durch die Mitarbeitenden der Stadt Münster genutzt wird. Mit freundlichen Grüßen