Nutzungsgenehmigung der Räume, Shisha-Bar Marrashan
Anfrage an:
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen.
Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen.
Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Marrashan, Mariendorfer Damm 96-98, 12109 Berlin, vor?
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Juli 2019
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24. August 2019
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