Nutzungsgenehmigung der Räume, Shisha-Bar Marrashan

Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen.

Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen.

Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Marrashan, Mariendorfer Damm 96-98, 12109 Berlin, vor?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
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Bo Fink
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bauamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Bo Fink
Betreff
Nutzungsgenehmigung der Räume, Shisha-Bar Marrashan [#159413]
Datum
22. Juli 2019 07:39
An
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen. Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Marrashan, Mariendorfer Damm 96-98, 12109 Berlin, vor?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bo Fink <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bo Fink

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Bauamt Tempelhof-Schöneberg
IFG-Antrag Nutzungsgenehmigung der Räume, Sisha-Bar Marrashan, Mariendorfer Damm 96-98 Sehr geehrter Herr Fink ! …
Von
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
IFG-Antrag Nutzungsgenehmigung der Räume, Sisha-Bar Marrashan, Mariendorfer Damm 96-98
Datum
24. Juli 2019 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,7 KB


Sehr geehrter Herr Fink ! Bitte setzen Sie sich wegen Ihres o.g. Antrages mit mir in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen