Nutzungsplanung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in 27478 Cuxhaven

Ich habe Fragen zur Nutzung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in << Adresse entfernt >>/Altenwalde.
Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut.
Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend Haft aus?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe Fragen zur…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsplanung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in << Adresse entfernt >> [#151764]
Datum
20. Juni 2019 10:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe Fragen zur Nutzung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in << Adresse entfernt >>/Altenwalde. Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut. Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend Haft aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1052 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu: Nutzungsplanung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in << Adresse entfernt >> [#151764]
Datum
21. Juni 2019 15:45
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1052 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 20. Juni 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1052 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1052 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Nutzungsplanung der ehemaligen Wilhelm-Kopf-Kaserne in << Adresse entfernt >> [#151764]
Datum
26. Juni 2019 12:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1052 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre untenstehende IFG-Anfrage vom 20. Juni 2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die ehemalige Liegenschaft "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) wurde im IV. Quartal 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben. Diese Dienststelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist für die weitere wirtschaftliche Verwertung der Liegenschaft zuständig. Die Bundeswehr nimmt auf die weitere Nachnutzung keinen Einfluss. Ich rege daher an, sich in der Angelegenheit ggf. an folgende Dienststellen zu wenden: 1) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben- Zentrale Bonn (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) oder 2) Bundesministerium der Finanzen (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen