Nutzungsrechte nach UrhG

Bei genehmigungspflichtigen archäologischen Untersuchungen entstehen im Rahmen der wissenschaftlichen Dokumentation Werke (Lichtbilder, Berichte etc.) im Sinne des UrhG. Da solche Maßnahmen in der Regel durch Dritte (Fachfirmen) ausgeführt werden, hätte ich gerne Auskunft darüber, welche (und in welchem Umfang) vertraglichen Nutzungsrechte in Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge dem Landesamt für Denkmalpflege in Folge übertragen werden und welche Nutzungsrechte bei den Urhebern verbleiben.

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  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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Eric Biermann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei genehmigu…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Nutzungsrechte nach UrhG [#248614]
Datum
9. Mai 2022 18:01
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei genehmigungspflichtigen archäologischen Untersuchungen entstehen im Rahmen der wissenschaftlichen Dokumentation Werke (Lichtbilder, Berichte etc.) im Sinne des UrhG. Da solche Maßnahmen in der Regel durch Dritte (Fachfirmen) ausgeführt werden, hätte ich gerne Auskunft darüber, welche (und in welchem Umfang) vertraglichen Nutzungsrechte in Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge dem Landesamt für Denkmalpflege in Folge übertragen werden und welche Nutzungsrechte bei den Urhebern verbleiben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 248614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248614/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Nutzungsrechte nach Urheberrecht
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Nutzungsrechte nach Urheberrecht
Datum
16. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen