Nutzungsstatistik DE-Mail

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren.

Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen:
- Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen vi…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsstatistik DE-Mail [#196078]
Datum
27. August 2020 09:36
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren. Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen: - Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196078/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistik DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#1960…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzungsstatistik DE-Mail [#196078]
Datum
2. Oktober 2020 11:33
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistik DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#196078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196078/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Finanzministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage ist mir nicht bekannt. Können Sie sie mir bitte noch einmal zusenden? M…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
AW: Nutzungsstatistik DE-Mail [#196078]
Datum
5. Oktober 2020 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage ist mir nicht bekannt. Können Sie sie mir bitte noch einmal zusenden? Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Finanzministerium
Niedersächsisches Finanzministerium 36-O 1040/001-0099 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an meine Pressestell…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
Nutzungsstatistik DE-Mail (#196078)
Datum
7. Oktober 2020 11:09
Status
image001.jpg
20,2 KB


Niedersächsisches Finanzministerium 36-O 1040/001-0099 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an meine Pressestelle gerichtete Mail vom 02.10.2020, 11:33 Uhr, wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt, da in diesem Fall weder § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltgesetzes, noch § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation als Rechtsgrundlagen einschlägig sind. Sie schreiben, das Niedersächsische Finanzministerium sei auf "de-mail.info" gelistet. Eine von mir durchgeführte Abfrage ergab weder für das Niedersächsische Finanzministerium noch die niedersächsischen Finanzämter als nachgeordnetem Geschäftsbereich einen Treffer. Gleichwohl kann ich Ihnen aus Gründen der Transparenz mitteilen, dass in der niedersächsischen Steuerverwaltung keine Anfragen via De-Mail eingehen. Bund und Länder haben sich bundeseinheitlich gegen eine Einrichtung von De-Mail entschieden, weil sie die Einrichtung solcher Konten nicht für notwendig halten. Daraus, dass der Gesetzgeber De-Mail in § 87a Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 AO in Verfahren der Finanzbehörden als Schriftformersatz zugelassen hat, ergibt sich keine Pflicht, einen entsprechenden Zugang auch zu eröffnen. Mit "Mein ELSTER" ermöglicht die Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern bereits seit Jahren eine sichere und kostenfreie Kommunikation mit der Steuerverwaltung. Sie erbringt die ELSTER-Leistungen in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur. Den Schutz vertraulicher Informationen und die Verfügbarkeit und die Integrität aller im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten und der Verarbeitungssysteme gewährleistet sie. Die Steuerverwaltung arbeitet täglich daran, das Leistungsspektrum zu erweitern und noch anwenderfreundlicher zu gestalten. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen