Sehr
<< Antragsteller:in >>
für Ihre Nachricht danken wir Ihnen im Namen der Bayerischen Staatsregierung sehr herzlich.
In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. In den kommenden Wochen können daher Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet werden, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts des stark erhöhten Anfrageaufkommens derzeit nicht auf alle Zuschriften individuell eingehen können. Wir möchten Ihnen jedoch folgende aktuelle Informationen zukommen lassen:
1. Kontaktbeschränkungen statt Ausgangsbeschränkung:
Seit dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung, d. h. es ist nun insbesondere kein triftiger Grund mehr erforderlich, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten jedoch fort. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
2. Erleichterungen für Familien und private Kinderbetreuungsgemeinschaften:
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Zudem ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei Hausständen umfasst. Außerdem sind die Spielplätze seit dem 6. Mai wieder geöffnet.
3. Unterricht an den Schulen:
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen erfolgt schrittweise und unter Beachtung eines umfassenden Infektionsschutzes. Einen Zeitplan, wann welche Schularten bzw. Jahrgangsstufen wieder mit dem Unterricht vor Ort starten, finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums unter
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6964/so-geht-es-an-den-schulen-in-bayern-weiter.html.
4. Weitere aktuelle Änderungen im Überblick:
Basierend auf den Beschlüssen des Ministerrats vom 5. Mai 2020 finden Sie unter
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/ eine hilfreiche Übersicht zu weiteren aktuellen bzw. bevorstehenden Änderungen. Dies betrifft insbesondere das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Öffnung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben und die Bereiche Gastronomie, Hotellerie und Tourismus und Freizeitsport. Außerdem finden Sie dort Hinweise zur Öffnung weiterer Einrichtungen bzw. Betriebe wie Tierparks, Bibliotheken, Museen, Fahrschulen und Musikschulen.
5. Aktuelle Diskussionen um "Impfpflicht" und "Immunitätsausweis":
Mit Blick auf das Corona-Geschehen erhalten wir derzeit zahlreiche Anfragen zu einer möglichen künftigen Impfpflicht und zu einem sog. Immunitätsausweis. Beide Themen wurden zuletzt medial intensiv begleitet. Jedoch können wir Ihnen aktuell mitteilen, dass diesbezüglich keine Maßnahmen geplant sind.
Hinsichtlich der gegenwärtig ebenfalls viel diskutierten Antikörpertests sind derzeit noch viele Frage offen. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald hierzu Einzelheiten feststehen.
Abschließend dürfen wir Ihnen nochmals sehr für Ihr Engagement, Ihre Geduld und Ihre Mitwirkung bei der Bewältigung der aktuellen Situation danken. Falls Sie kurzfristig eine telefonische Auskunft benötigen, können Sie sich gerne an die Coronavirus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung wenden. Diese ist täglich (auch an Feiertagen) von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 089/122 220 erreichbar. Eine laufend aktualisierte Übersicht der Bayerischen Staatsregierung zum Corona-Geschehen steht Ihnen zudem unter
https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/ zur Verfügung. Dort finden Sie häufige Fragen und Antworten (FAQ), Hinweise zu den Rechtsgrundlagen sowie themenspezifische Informationen der einzelnen Staatsministerien.
Für Ihre vielfältigen Anregungen und mitunter auch kritischen Rückmeldungen zum Corona-Geschehen bedanken wir uns sehr herzlich. Seien Sie versichert, dass wir jede Nachricht ernst nehmen und stets die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen überprüfen. Der Erfolg der kürzlich beschlossenen Maßnahmen wird dabei das Tempo der weiteren Schritte bestimmen.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
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