Oberbergischer Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 42477, 42499, 51545, 51580, 51588, 51597, 51643, 51645, 51647, 51674, 51688, 51702, 51709, 51766, 51789 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Manuel Atug
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Details
Von
Manuel Atug
Betreff
Oberbergischer Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#240040]
Datum
4. Februar 2022 22:38
An
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!) Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 42477, 42499, 51545, 51580, 51588, 51597, 51643, 51645, 51647, 51674, 51688, 51702, 51709, 51766, 51789 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Atug Anfragenr: 240040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240040/ Postanschrift Manuel Atug << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Atug

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Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Informationsfreiheit-IFG-03-2022_Nutzung Luca-System Sehr geehrter Herr Atug, in der Funktion des behördlicher Da…
Von
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Betreff
Informationsfreiheit-IFG-03-2022_Nutzung Luca-System
Datum
17. Februar 2022 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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24,2 KB


Sehr geehrter Herr Atug, in der Funktion des behördlicher Datenschutzbeauftragten für die Kreisverwaltung Oberberg teile ich Ihnen mit, dass nach Maßgabe des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG) jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen besitzt. Per E-Mail vom 04.02.2022 beantragten Sie die Information zu der Nutzung des Luca- Systems zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Oberbergischen Kreis. Die gestellten Fragen beantwortet das Kreisgesundheitsamt wie folgt : Fragen: 1. Ist ihre Behörde derzeit an das Luca- System angebunden ? 2. Nutzt ihre Behörde das Luca- System ? 3. Sollte ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung durchführen, wurden Luca- Location darüber informiert, dass eine Kontakterfassung damit nutzlos ist, bzw. wurden die Luca- Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von ihnen via Luca- App informiert werden ? 4. Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt ? 5. Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen ? 6. Wäre eine Nutzung von Luca- Connect in ihrem Amt derzeit möglich ? 7. Wie oft wurde Luca- Connect bzw. die dazugehörenden Features von ihnen bereits genutzt ? Antworten: 1. Ja, seit April 2021 2. Nein. 3. Nein. 4. unbekannt. 5. Kein Vertrag mit Luca durch NRW. Kein eigener Luca- Vertrag beabsichtigt. 6. ja 7. unbekannt, wenige Einzelfälle Da Sie die Anfrage elektronisch gestellt haben erhalten Sie die Antwort ebenfalls in elektronischer Form. Diese Auskunft erhalten Sie als einfache Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichem Gruß