Oberbodensanierung in Hasbergen

Anfrage an: Landkreis Osnabrück

- Gutachten über die bisherige Bodenqualität im Bereich der Oberbodensanierung in Hasbergen, als Nachweis, dass das Verschlechterungsverbot gelte.
- Informationen über ein Feststellungsverfahren, welches den Sanierungsbedarf der Uferböschung dokumentiert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    14. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten über die b…
An Landkreis Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Oberbodensanierung in Hasbergen [#186813]
Datum
15. Mai 2020 19:41
An
Landkreis Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten über die bisherige Bodenqualität im Bereich der Oberbodensanierung in Hasbergen, als Nachweis, dass das Verschlechterungsverbot gelte. - Informationen über ein Feststellungsverfahren, welches den Sanierungsbedarf der Uferböschung dokumentiert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186813 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Ersuchen ist an mich zur Bearbeitung geleitet worden. Gern möchte ich Ihr Anlieg…
Von
Landkreis Osnabrück
Betreff
WG: Oberbodensanierung in Hasbergen [#186813]
Datum
25. Mai 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
facebook_55e9ef01-dcce-41d0-b279-9c3870aedec4_3.png
454 Bytes
facebook_55e9ef01-dcce-41d0-b279-9c3870aedec4_6.png
454 Bytes
facebook_55e9ef01-dcce-41d0-b279-9c3870aedec4.png
454 Bytes
instagram_e3ef6f5e-b8b7-466d-96b2-0c4414127b86_5.png
710 Bytes
instagram_e3ef6f5e-b8b7-466d-96b2-0c4414127b86_8.png
710 Bytes
instagram_e3ef6f5e-b8b7-466d-96b2-0c4414127b86.png
710 Bytes
twitter_b9792628-a184-4357-8ad3-e7cf54b07222_4.png
691 Bytes
twitter_b9792628-a184-4357-8ad3-e7cf54b07222_7.png
691 Bytes
twitter_b9792628-a184-4357-8ad3-e7cf54b07222.png
691 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Ersuchen ist an mich zur Bearbeitung geleitet worden. Gern möchte ich Ihr Anliegen bearbeiten. Leider haben Sie keine konkrete Bezeichnung genannt, auf welches Vorhaben Sie sich beziehen. Mit den von Ihnen gemachten Angaben kann ich dies leider nicht nachvollziehen. Ich bitte daher höflich, mir das Vorhaben zu benennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beziehe mich auf die Oberbodensanierung im Bereich…
An Landkreis Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Oberbodensanierung in Hasbergen [#186813]
Datum
25. Mai 2020 18:58
An
Landkreis Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beziehe mich auf die Oberbodensanierung im Bereich Stüvestraße / Finkenburg am dortigen Regenrückhaltebecken. Hierzu gab es auch eine Berichterstattung in der NOZ: https://www.noz.de/lokales/hasbergen/artikel/2048243/erhoehte-cadmium-werte-in-hasbergen-anwohner-beunruhigt-ueber-oberbodensanierung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186813

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 15.05.2020 nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG teile ich Ihnen mit…
Von
Landkreis Osnabrück
Betreff
Oberbodensanierung in Hasbergen [#186813]
Datum
28. Mai 2020 10:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 15.05.2020 nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG teile ich Ihnen mit, dass zur Frage des Oberbodeneinbaus am Regenrückhaltebecken die Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde zur Stellungnahme erfolgt ist. Gutachten liegen hier nicht vor. Die bodenkundliche Dokumentation durch das begleitende Ingenieurbüro wird an die Gemeinde Hasbergen als Auftraggeber übermittelt und im Nachgang dann an die Untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet zur fachlichen Prüfung des ordnungsgemäßen Einbaus. Dies ist aktuell noch nicht erfolgt. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu einem Feststellungsverfahren über den Sanierungsbedarf des Regenrückhaltebeckens wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Hasbergen als Eigentümer und Verantwortliche. Eine Weiterleitung an die Gemeinde Hasbergen erfolgt aufgrund Ihres ausdrücklichen Widerspruchs der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht. Dieser steht Ihrem Wunsch auf Weiterleitung an die zuständige Behörde entgegen. Eine Akteneinsicht kann hier nach vorheriger Abstimmung eines Termins im Kreishaus erfolgen. Wie Sie möglichweise bereits der Presse entnommen haben, bedarf es aufgrund der aktuellen Lage wegen des Corona-Virus eines Termins. Zur Terminabstimmung setzen Sie sich gern mit mir Verbindung. Für diesen Termin weise ich bereits jetzt darauf hin, dass eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen ist. Mit freundlichen Grüßen