Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns

1.) Schreiben, mit dem der seinerzeit neugewählte Oberbürgermeister Feith 2009 oder 2010 erstmalig in den RWE Beirat berufen wurde
2.) Geschäftsordnung des Beirates in der zum Zeitpunkt der erstmaligen Berufung gültigen Fassung
3.) Schreiben, mit dem Oberbürgermeister Feith 2011 oder 2012 - auf jeden Fall aber nach der - Neukonstituierung des Beirates gemäß neuen, auf kommunalpolitische und energiewirtschaftliche Kompetenz fokussierten Berufungsgrundsätzen - in den RWE Regionalbeirat Mitte berufen wurde
4.) Geschäftsordnung des RWE Gesamtbeirates und/oder des RWE Regionalbeirates Mitte in der aktuell gültigen Fassung
5.) Einladung, Tagesordnung und Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung des Regionalbeirates der RWE an der Herr Oberbürgermeister Feith vor der oben beschriebenen Neukonstituierung teilgenommen hat
6.) Einladung, Tagesordnung und Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung des RWE Regionalbeirates an der Herr Oberbürgermeister Feith im Jahr 2012 teilgenommen hat
7.) Abrechnung/Beleg der RWE Energy AG(?) über insgesamt € 7050,- die auf der Internet-Seite der Stadt Solingen unter "Bezüge"
http://www2.solingen.de/C12572F80037DB19/html/8F5C01C0E8CE8941C12578D8002FD5BC?opendocument
als "Summe Nebeneinnahmen 1" aufgeführt werden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2013
  • Frist
    24. Dezember 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns
Datum
22. November 2013 18:06
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Schreiben, mit dem der seinerzeit neugewählte Oberbürgermeister Feith 2009 oder 2010 erstmalig in den RWE Beirat berufen wurde 2.) Geschäftsordnung des Beirates in der zum Zeitpunkt der erstmaligen Berufung gültigen Fassung 3.) Schreiben, mit dem Oberbürgermeister Feith 2011 oder 2012 - auf jeden Fall aber nach der - Neukonstituierung des Beirates gemäß neuen, auf kommunalpolitische und energiewirtschaftliche Kompetenz fokussierten Berufungsgrundsätzen - in den RWE Regionalbeirat Mitte berufen wurde 4.) Geschäftsordnung des RWE Gesamtbeirates und/oder des RWE Regionalbeirates Mitte in der aktuell gültigen Fassung 5.) Einladung, Tagesordnung und Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung des Regionalbeirates der RWE an der Herr Oberbürgermeister Feith vor der oben beschriebenen Neukonstituierung teilgenommen hat 6.) Einladung, Tagesordnung und Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung des RWE Regionalbeirates an der Herr Oberbürgermeister Feith im Jahr 2012 teilgenommen hat 7.) Abrechnung/Beleg der RWE Energy AG(?) über insgesamt € 7050,- die auf der Internet-Seite der Stadt Solingen unter "Bezüge" http://www2.solingen.de/C12572F80037DB19/html/8F5C01C0E8CE8941C12578D8002FD5BC?opendocument als "Summe Nebeneinnahmen 1" aufgeführt werden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Oberbürgermeister Feith als Regionalbeira…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns [#5109]
Datum
27. Dezember 2013 12:23
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns" vom 22.11.2013 (#5109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Oberbürgermeister Feith als Regionalbeira…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns [#5109] [#5109]
Datum
28. Januar 2014 19:34
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns" vom 22.11.2013 (#5109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Oberbürgermeister Feith als Regionalbeirat Mitte des RWE Konzerns" [#5109]
Datum
28. Januar 2014 19:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5109 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Meine Anfrage wird trotz höflicher Erinnerung komplett ignoriert. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhause…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-335/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 28.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbei-tung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 28.01.2014 Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Akten…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.01.2014
Datum
14. Februar 2014 12:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
97,1 KB
Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-335/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.11.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns bei der Stadt Solingen Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom 14.02.2014 aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
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IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Z…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-335/14 Betreff: Mein Schreiben vom 14.02.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung Mein Schreiben vom 14.02.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Schulte-Zurhausen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
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IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-335/14 Betreff: Mein Schreiben vom 17.03.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung Mein Schreiben vom 17.03.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine E-Mail vom 03.06.2014 [#5109] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> viele…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine E-Mail vom 03.06.2014 [#5109]
Datum
12. Juni 2014 10:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Einsatz! Das vermeintlich höchstpersönliche Mandat gibt es lt. Auskunft der RWE AG erst seit 01.01.2012 und ein Teil meiner Fragen bezieht sich auf den Zeitraum davor. Deshalb lege ich auf die Vorlage der Dokumente bzw. einen rechtsmittelfähigen Bescheid wert. Viele Grüße Antragsteller/in Anfragenr: 5109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 12.06.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-…
Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-335/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.11.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns bei der Stadt Solingen Sehr geehrte Herr Antragsteller/in, ich habe die öffentliche Stelle aufgefordert Ihnen eine rechtsmittelfähigen Bescheid zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Solingen
Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns Sehr geehrter Herr Antragst…
Von
Kommunalverwaltung Solingen
Betreff
Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns
Datum
13. August 2014 14:56
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der o.g. Angelegenheit hatten Sie um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides gebeten. Ich beabsichtige, Ihrem Antrag auf Informationserteilung teilweise stattzugeben und ihn zum Teil abzulehnen. Nach § 5 Abs. 2 IFG NRW ist die Ablehnung schriftlich zu erteilen. Um einen schriftlichen Bescheid zu erlassen, benötige ich Ihre postalische Anschrift, um deren Mitteilung ich Sie hiermit bitte. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns [#5109] Sehr geehrte D…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirats Mitte des RWE Konzerns [#5109]
Datum
27. Juni 2015 21:33
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier nun meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>