Oberleitungsmast in Weidenpesch

Auf dem Radweg der Neusser Straße / B9 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 776 ein neuer Oberleitungsmast für die Stadtbahn auf dem Radweg aufgestellt.

Bitte senden Sie mir die Pläne für diesen Masten zu.

Wurde alternativ in Erwägung gezogen, den Masten ganz rechts vom Gehweg oder ca 1 m weiter rechts auf der bisherigen „Parkspur“ oder ca. 2 m weiter links auf der Mitte des rechten Fahrstreifens aufzustellen?

Bitte senden Sie mir eine Liste der erwogenen Aufstellorte und eine Dokumentation des Wegs der Entscheidungsfindung zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Christoph Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Oberleitungsmast in Weidenpesch [#207552]
Datum
31. Dezember 2020 15:39
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Radweg der Neusser Straße / B9 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 776 ein neuer Oberleitungsmast für die Stadtbahn auf dem Radweg aufgestellt. Bitte senden Sie mir die Pläne für diesen Masten zu. Wurde alternativ in Erwägung gezogen, den Masten ganz rechts vom Gehweg oder ca 1 m weiter rechts auf der bisherigen „Parkspur“ oder ca. 2 m weiter links auf der Mitte des rechten Fahrstreifens aufzustellen? Bitte senden Sie mir eine Liste der erwogenen Aufstellorte und eine Dokumentation des Wegs der Entscheidungsfindung zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207552 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!