Oberste Landesbehörden in Berlin

Liste der obersten Landesbehörden in Berlin mit Angabe, durch wen diese jeweils - abstrakt - vertreten werden (also z.B. durch den Senator, ohne Benennung der konkreten Person). Ein förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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Frank Litza
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Frank Litza
Betreff
Oberste Landesbehörden in Berlin [#233691]
Datum
24. November 2021 15:19
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der obersten Landesbehörden in Berlin mit Angabe, durch wen diese jeweils - abstrakt - vertreten werden (also z.B. durch den Senator, ohne Benennung der konkreten Person). Ein förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Litza Anfragenr: 233691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233691/ Postanschrift Frank Litza << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Litza
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Litza, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags in der Senatskanzlei. Die Bearbei…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Oberste Landesbehörden in Berlin [#233691]
Datum
2. Dezember 2021 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Litza, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags in der Senatskanzlei. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Litza, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisi…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Oberste Landesbehörden in Berlin [#233691]
Datum
24. Januar 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Litza, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport abgegeben. Ich bitte Sie, weitere Antwort von dort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Litza, mit Schreiben vom 24. November und 3. Dezember 2021 baten Sie ggü. der Senatskanzlei um…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Oberste Landesbehörden in Berlin [#233691]
Datum
9. Februar 2022 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Litza, mit Schreiben vom 24. November und 3. Dezember 2021 baten Sie ggü. der Senatskanzlei um die Zusendung einer Liste der obersten Landesbehörden in Berlin mit Angabe, durch wen diese jeweils abstrakt vertreten werden. Ihr Auskunftsersuchen wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport weitergeleitet. Eine "Akte" aus der sich diese Informationen ergeben, liegt nicht vor. Der Begriff der obersten Landesbehörde ist eine rechtliche Kategorie, deren Inhalt sich aus der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur ableiten lässt und der ggf. in verschiedenen Kontexten unterschiedlich zu bestimmen sein kann. Ihrer Bitte um Auskunftserteilung kann ich vor diesem Hintergrund mitteilen, dass im Land Berlin neben dem Senat (Landesregierung) die Regierende Bürgermeisterin von Berlin mit der Senatskanzlei sowie die Senatsverwaltungen, jeweils vertreten und den Senator/die Senatorin, oberste Landesbehörden sind. In der laufenden Wahlperiode also: · Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei · die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport · die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz · die Senatsverwaltung für Kultur und Europa · die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · die Senatsverwaltung für Finanzen · die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales · die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung · die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen · die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe · die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Landesgesetze bestimmen des Weiteren folgende, nicht dem Senat unterstehende, oberste Landesbehörden: · den Landesrechnungshof, vertreten durch seinen Präsidenten/seine Präsidentin, Art. 95 Verfassung von Berlin; § 1 des Gesetzes über den Rechnungshof von Berlin (Rechnungshofgesetz-RHG); · die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, § 7 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG). Ferner wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur angenommen, dass die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie der Verfassungsgerichtshof oberste Landesbehörden sein können, sofern sie administrative Aufgaben wahrnehmen. · die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin, vertreten durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Art. 41 Abs. 5 der Verfassung von Berlin; · der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin, § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG). Ich hoffe, dass Ihre Frage damit hinreichend beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen