objektiver Vergleich der eingereichten Standorte für die Verlegung von RTH Chr. 41 auf die Achse Tübingen-Reutlingen
Objektiver Vergleich der beiden eingereichten Standorte Wannweil im Lkr. Reutlingen und BG Tübingen für die Verlegung von RTH Chr.41 auf die Achse Tübingen-Reutlingen.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat ja dazu sicherlich eine fachliche detaillierte Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile beider Standorte gemacht, diese gesamte Beurteilung hätte ich gerne.
Aus der Pressemitteilung vom Innenministerium von heute kann ich keine objektiven und schlüssigen Argumente für den Standort an der BG Tübingen entnehmen.
Offensichtlich wurden hier keine Kriterien der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) berücksichtigt, in der die notärztliche Qualität im Lkrs. Tübingen deutlich hinter der Qualität des Lkrs. Reutlingen liegt.
Die Argumentation für den Standort Tübingen mit einer guten innerklinischen Versorgung kann nicht für einen Standort des RTH genommen werden, da es hier um die präklinische Versorgung geht. Die BG Tübingen nimmt erst seit letztem Jahr und nur in geringem Umfang an der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung teil.
Das Argument der Primärversorgung von Schwerverletzten in der BG Tübingen berücksichtigt nicht, dass dort beispielsweise keine Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma versorgt werden können. Außerdem auch nicht, dass dort keine internistischen Patienten mit Herzinfarkt (STEMI) oder Schlaganfall behandelt werden können.
Ich bitte um die Erläuterung des fraglichen Argumentes: "versorgerischer Gleichklang" -
damit jede BG-Klinik einen RTH hat, das ist kein objektives Argument.
Es wird geschrieben, dass der Landeplatz auf der BG ertüchtigt werden muss, es wird nicht ausgeführt, dass dort in großem Stil ein neuer Hangar mit Tankanlage etc. gebaut werden muss und dass die voraussichtliche Bauzeit deutlich länger ist als für einen bodengebundenen Standort.
Die Aussage, dass "einmalige Investitionskosten weniger stark ins Gewicht fallen, weil von einem über viele Jahrzehnte andauernden Betrieb auszugehen ist" darf so nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auch nicht zählen. Schlussendlich würden alle Bürger über Krankenkassenbeiträge oder BG-Beiträge den deutlich teureren Dachlandeplatz zahlen.
Als Leitender Notarzt im Landkreis Reutlingen verstehe ich damit diese aktuelle Entscheidung nicht und möchte deswegen die fachlich detaillierte Bewertung bitte ausführlich und schriftlich.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. November 2022
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20. Dezember 2022
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