Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung
gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.
Diese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.
Regelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.
Sowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.
Besonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.
Quellen:
(1)
Ein Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110
https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873
Der Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.
https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001
(2)
https://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)
Der Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.
Daher meine Fragen:
- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?
- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?
- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)
- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Oktober 2023
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14. November 2023
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