Öffentliche Auskünfte Bundesnachrichtendienst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
einige grundsätzliche Verständnisfragen. Sind Sie als Bundesnachrichtendienst der Öffentlichkeit gegenüber auskunftswillig bzw. auskunftspflichtig, etwa im Rahmen des IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes), des UIG (Umweltinformationsgesetz ) oder des VIG (Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation) oder im Rahmen darüber hinausgehender (grund-) gesetzlicher Anforderungen?
Sehen Sie grundsätzlich die Notwendigkeit gegenüber der Öffentlichkeit ein gesundes Maß an Transparenz und offener Kommunikation herzustellen was Ihre Arbeit angeht, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Belange, die aus Geheimschutzgründen beachtet werden müssen? Falls ja, wie kommt der BND diesem Anspruch nach? Falls nein, warum sehen sie diese Notwendigkeit als nicht gegeben an, ungeachtet der Tatsache, dass der BND immense Summen von Steuergeldern beansprucht?
Welche sonstigen Schritte unternehmen Sie, um die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß, jenseits der öffentlichkeitswirksamen Anwerbung von zukünftigen Mitarbeitenden etwa an Universitäten, über Ihre Arbeit zu informieren?
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich widerspreche der dauerhaften Erfassung von Inhalten und Metadaten dieser Anfrage.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. März 2023
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12. April 2023
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